• 20.07.2017, 11:30:34
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  • OTS0084

BZÖ-Nikel: Werde statutenwidersinnigen Ausschluss der stärksten Landesgruppe nicht hinnehmen!

„Verkleinerter Bundesvorstand und nie via Bundeskonvent bestätigte Obfrau kann voll handlungsfähige Landesgruppe gar nicht ausschließen“

Utl.: „Verkleinerter Bundesvorstand und nie via Bundeskonvent
bestätigte Obfrau kann voll handlungsfähige Landesgruppe gar
nicht ausschließen“ =

Klagenfurt (OTS) - Als „durchschaubares Spiel und billigen Versuch
die Vorwürfe auf Bundesebene weiter zu verschleiern“ bezeichnet heute
Kärntens BZÖ-Landesobmann Helmut Nikel den kindischen Versuch, gleich
das gesamte BZÖ-Kärnten vom Bundes-BZÖ auszuschließen. „Eine per
Konvent nie bestätigte Bundesobfrau und ein nicht statutenkonform
zusammengesetzter verkleinerter Bundesvorstand kann nie und nimmer
die stärkste Landesgruppe ausschließen. Die Legitimation hierzu ist
nicht gegeben und eine eindeutige Kompetenzüberschreitung. Die
höchste demokratische Instanz innerhalb des Bündnisses ist der
Bundeskonvent. Die heutige Vorgangsweise zeigt aber leider offenbar
klar auf, dass alle, die diesen „Beschluss“ mitgetragen haben
könnten, somit mit den Verantwortlichen des Skandals im selben Boot
sitzen. Das gesamte Vorgehen von Trodt-Limpl und Korak wird jedoch
die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht stoppen können. Der für
den Zeitraum der dubiosen Rechnungen verantwortlich zeichnende
Bundesgeschäftsführer und der Bundesfinanzreferent werden von mir als
Landesobmann aus dem BZÖ-Kärnten mit sofortiger Wirkung
ausgeschlossen. Diesen Beschluss werde ich mir nächste Woche vom
Landesvorstand statutenkonform bestätigen lassen“, so Nikel.

„Es wird ganz bestimmt nicht funktionieren, sich im Landtag bewusst
nicht zum BZÖ zu bekennen und zeitgleich als geschäftsführende und
nie gewählte BZÖ-Bundesobfrau die Kärntner hinausboxen zu wollen.
Mehr Widersprüche auf einmal kann es gar nicht geben, Trodt-Limpl
macht sich nur noch lächerlich“, so Nikel in einer ersten Reaktion.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KBZ

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