• 18.07.2017, 11:21:12
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  • OTS0081

Österreichische Tierärztekammer: Landesstelle Kärnten zu den Vorfällen in einem Unterkärntner Schweinemast- und Schlachtbetrieb

Die Vorgänge in diesem Schweinemast- und Schlachtbetrieb haben den dringenden Bedarf nach Anpassung von Überwachung und Kontrolle an den Tag gebracht.

Utl.: Die Vorgänge in diesem Schweinemast- und Schlachtbetrieb haben
den dringenden Bedarf nach Anpassung von Überwachung und
Kontrolle an den Tag gebracht. =

Wien (OTS) - Zum Runden Tisch am 14.7.2017 war die Tierärztekammer
als Vertretung der in diesem System entscheidend mitwirkenden
amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte nicht geladen, deshalb erlauben
wir uns auf diesem Wege unseren Beitrag zu einer Verbesserung der
Zustände zu deponieren. Beim Auftreten von Missständen wird von den
politisch Verantwortlichen reflektorisch eine Erhöhung von Kontrollen
angekündigt, diese können aber nur so gut sein, wie ihre Aufarbeitung
und die Abstellung der dabei erhobenen Mängel.
Eine externe Kontrolle der Schlachtbetriebe gab es schon vor Jahren,
als ein Qualitätssicherungssystem in den bäuerlichen
Schlachtbetrieben umgesetzt werden sollte, der Effekt hielt sich in
Grenzen, da die Mängel erhoben, aber die Abstellung in weiterer Folge
nicht kontrolliert und somit unerfüllt blieb.

Jeder Vorgang einer Schlachtung mit Schlachttier- und
Fleischuntersuchung durch einen amtlichen Tierarzt ist eine Kontrolle
im Sinne der Bestimmungen des LMSVG, mit der
Tauglichkeitskennzeichnung wird zugleich die Einhaltung der
rechtlichen Bestimmungen bestätigt.
Einmal jährlich werden sowohl vom amtlichen Tierarzt als auch vom
Amtstierarzt zumindest je eine Kontrolle pro Schlachtbetrieb
durchgeführt, bei denen alle relevanten Punkte von der baulichen
Ausstattung über Arbeits- und Personalhygiene bis zur Einhaltung des
Tierschutzes bei der Schlachtung kontrolliert werden. Diese
Kontrollen wurden bislang nicht hinsichtlich des Zeitpunktes, des
Kontrollinhaltes und der Mängelbehebung zwischen den kontrollierenden
Organen synchronisiert. Von Beamten der Lebensmittelüberwachung
werden Kontrollen durchgeführt, die ebenfalls nicht zusammengeführt
werden.

Die seit Anfang des Jahres geltende Tierschutz-Schlachtverordnung
schreibt einen Befähigungsnachweis des Schlachtpersonals vor, die vom
Verfügungsberechtigten eingefordert wird. Die Schlachtung führen
oftmals in Nebenbeschäftigung tätige Personen durch, deren
Fachkenntnis nicht bekannt ist. Die Einforderung des Nachweises der
fachlichen Eignung der an Schlachtungen beteiligten Personen müsste
von der Behörde bereits erfolgt sein, ob diese lückenlos erbracht
wurden, wäre höchst dringlich zu überprüfen.

Ebenfalls seit 2017 gilt die Schweinehygieneverordnung, nach der
jeder Betrieb mit über 30 Mastplätzen einen Betreuungstierarzt
namhaft zu machen hatte, der den Gesundheitszustand, die Haltungsform
und die tierschutzrelevanten Anforderungen regelmäßig zu überprüfen
hat. Ob alle betroffenen Produzenten diese Erfordernisse erfüllt
haben, ist von der Behörde durch Überprüfung sicherzustellen.
Bei korrekter Umsetzung und begleitender Kontrolle durch die
behördlichen Strukturen sollte eine sichere, allen Rechtsvorschriften
entsprechende Produktion tierischer Lebensmittel im Genussland
Kärnten problemlos möglich sein.

In begründeten Fällen muss von Fleischuntersuchungsorganen eine
Mängelbehebung an Schlachtstätten angeordnet werden. Weigert sich ein
Betriebsinhaber Mängel abzustellen, muss dies per Bescheid
durchgesetzt werden. Dieses Vorgehen wird vom Betriebsinhaber
manchmal als Schikane dargestellt und seitens der Politik als
„Verhärtung von Fronten“ interpretiert. Wenn es nun aber
behördlicherseits zu keiner Mängelbehebung kommt, sondern vielmehr
zur Abberufung des Kontrollorganes, können berechtigterweise Zweifel
am Rechtsstaat und an dessen Repräsentanten in der Landespolitik
entstehen.

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