- 18.07.2017, 10:40:36
- /
- OTS0058
Wiener Tierschutzverein: „Aussetzen“ von Strafen für kleine Vereine nicht genug
Stadt Wien setzt Strafen für Tierschutzvereine aus. WTV-Präsidentin Petrovic: „Aussetzen von Strafen gibt es im Gesetz nicht. Außerdem wird diese Causa ein Nachspiel haben“.
Utl.: Stadt Wien setzt Strafen für Tierschutzvereine aus.
WTV-Präsidentin Petrovic: „Aussetzen von Strafen gibt es im
Gesetz nicht. Außerdem wird diese Causa ein Nachspiel haben“. =
Vösendorf (OTS) - Der unfassbare gesetzliche Pfusch bei der Novelle
des Tierschutzgesetzes trug bereits erste „Blüten“: Wie bereits
bekannt, dürfen kleine, private Tierschutzvereine durch einen
legistischen Pfusch ihre Tiere nicht mehr über das Internet und in
der Öffentlichkeit vermitteln. Obwohl sich nicht einmal das
zuständige Ministerium, Juristen oder die Verwaltung und Vollziehung
darüber einig sind, wie dieses Gesetz in der Praxis nun zu verstehen
ist, wurden einige kleine Tierschutzvereine in Wien vergangene Woche
bereits mit Post von der Wiener Wasserrechtsbehörde bedacht. Der
Inhalt: Verwaltungsstrafen in Höhe von 600 Euro für das für das
illegale Vermitteln von Tieren über das Internet.
Zwar gab die Stadt am gestrigen Montag dem Prostest der
Tierschutzbewegung und der Bevölkerung ein klein wenig nach und setze
die Strafen vorerst aus, für Madeleine Petrovic, Präsidentin des
Wiener Tierschutzvereins (WTV), ist die Sache damit aber noch lange
nicht vom Tisch: „Das hat ein Nachspiel. Derart dreist die Existenz
von vielen Vereinen über Nacht zu gefährden, den ohnehin äußerst
strapazierten Tierheimen weitere Lasten aufzubürden und völlig
unsinnige, überbürokratische Hürden für die Arbeit so vieler
Ehrenamtlicher aufzubauen, passt nicht in einen modernen
Rechtsstaat“.
Aussetzen von Strafen gibt es nicht
Besonders skurril: Im Verwaltungsstrafgesetz findet sich nichts über
das „Aussetzen“ von Strafen. „Das Wort „aussetzen“ gibt es dort
nicht, es ist also nicht einmal rechtlich korrekt. Es stellt sich
zudem die Frage, was die Stadt Wien überhaupt damit meint, die
Strafen werden vorläufig ausgesetzt? Wenn das bedeuten soll, dass
sich die Behörde vorbehält, die Strafen jederzeit wieder
einzufordern, sprich ein juristisches Damoklesschwert über der
Existenz von Vereinen schwebt, dann ist eine geordnete
Tierschutzarbeit nicht mehr möglich“, so Petrovic. Der WTV fordert
daher, dass die Strafen umgehend nach Paragraph 52a VStG aufgehoben
werden.
„Zudem ist das Argument, das neue Tierschutzgesetz wurde deshalb so
gestaltet, um den illegalen Welpenhandel einzudämmen, schlichtweg
Unfug“, sagt Petrovic. Zur Erinnerung: Nicht die vielen,
ehrenamtlichen Tierschutzvereine holen Welpen aus dem Ausland,
sondern profitorientierte Händler. Die Tierschutzvereine retten
einzelne, erwachsene Hunde vor dem sicheren Tod und reduzieren so die
Nachfrage nach immer neuen, oft qualvoll gezüchteten Welpen. „Dass
der kommerzielle Handel mit Lebewesen, die Zuchtanstalten und die
Landwirtschaft im Hinblick auf nicht-landwirtschaftliche Tiere
privilegiert werden, während die gemeinnützigen Retterinnen und
Retter kriminalisiert werden, schlägt dem Fass den Boden aus“, so
Petrovic.
Der Wiener Tierschutzverein wird den Verfassungsgerichtshof (VfGH)
und die Spitzen der Parteien damit befassen und verlangt Aufklärung,
warum ausgerechnet übereifrige Wiener Beamtinnen und Beamten derart
willfährig eine wahre Straf-Orgie veranstaltet haben. „Wohlgemerkt
ohne je ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt zu haben“,
so Petrovic. Die WTV-Präsidentin geht überdies davon aus, dass nicht
nur das Gesetz rasch von Grund auf erneuert werden muss, sondern dass
die Republik auch die entstandenen Schäden und Kosten zu ersetzen
hat.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | WTV