• 13.07.2017, 10:58:17
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  • OTS0048

Wien: Ermittlungserfolg für Landeskriminalamt Wien

Wien (OTS) - Das Landeskriminalamt Wien
(Ermittlungsdienst-Suchtmittel Beschaffungskriminalität) führte
Ermittlungen gegen drei vorerst unbekannte Täter wegen schweren Raub.

Diese vereinbarten am 05. Februar 2017 ein Treffen mit einem
30-Jährigen in dessen Wohnung. Bei diesem Treffen schlugen die Täter
das Opfer nieder und beraubten es.
Im Zuge der Ermittlungen forschten die Beamten einen 18-Jährigen aus.
Dieser wurde am 3. Mai 2017 festgenommen und zeigte sich geständig.
In weiterer Folge gelang es den Ermittlern die Mittäter, einen 19-
und einen 17-Jährigen auszuforschen und diese noch am 3. Mai bzw. am
4. Mai festzunehmen. Die beiden Männer zeigten sich ebenfalls
geständig.
Ein vierter Täter (20), der in die Planung der Tat eingebunden war,
konnte am 09. Mai 2017 festgenommen werden. Dieser zeigte sich bei
der Befragung nicht geständig.
In weiterer Folge gelang es den Ermittlern, 4 weitere Raubüberfälle,
eine schwere Erpressung und 15 weitere untergeordnete Straftaten –
alle im Suchtmittelmillieu – zu klären. Diese Überfälle fanden
jeweils nach telefonisch vereinbarten Treffen zwischen Täter und
späteren Opfern an öffentlichen Orten in Wien statt. Keines der Opfer
– mit Ausnahme des 30-Jährigen – erstattete eine Anzeige, da sie
selbst Suchtmittel kauften oder verkauften. Auch diese Opfer konnte
Großteils ausgeforscht und angezeigt werden.
Jener 17-jährige Täter, welcher überwiegend den Anstoß zu den Taten
gab, war untergetaucht und konnte nach langwierigen Ermittlungen am
16. Juni 2017 in Wien festgenommen werden. Er befindet sich derzeit
in Untersuchungshaft. Ein weiterer 17-jähriger ausgeforschter
Mittäter zeigte sich voll geständig und wurde auf freiem Fuß
angezeigt.
Im Zuge der gesamten Amtshandlungen konnten Waffen, die auch bei den
Überfällen verwendet wurden, aufgefunden und sichergestellt werden.
Insgesamt wurden vier Straftäter am 26. Juni 2017 vom Landesgericht
für Strafsachen Wien wegen ihrer Taten zu rechtskräftigen unbedingten
Haftstrafen von 12 bis 24 Monaten verurteilt. Bei zwei weiteren
Tätern steht die Verhandlung noch aus.

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