• 13.07.2017, 10:31:07
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  • OTS0032

Lyoness: OGH-Urteil („Klauselentscheidung“) betrifft nicht mehr verwendete Klauseln der Geschäftsbedingungen

Lyoness nimmt das Urteil vom Juli zur Kenntnis. Die Klauseln sind seit 2014 nicht mehr in Verwendung. Lyoness bereinigt die Forderungen von Mitgliedern auf direktem Weg.

Utl.: Lyoness nimmt das Urteil vom Juli zur Kenntnis. Die Klauseln
sind seit 2014 nicht mehr in Verwendung. Lyoness bereinigt die
Forderungen von Mitgliedern auf direktem Weg. =

Graz (OTS) - Das Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur
Frage der Zulässigkeit von Klauseln der allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Lyoness bezieht sich auf Klauseln, die
bereits seit dem Jahr 2014 nicht mehr verwendet werden. Der OGH
beurteilt somit ausschließlich Klauseln, die nicht mehr Gegenstand
der aktuellen Geschäftsbedingungen sind. Zudem betrafen 60 der 61
seinerzeit vom VKI beanstandeten Klauseln nur unternehmerisch tätige
Personen. Diese sind aufgrund einer Umstrukturierung des Unternehmens
seit dem Jahr 2014 in einen eigenen Geschäftsbereich mit gesonderten
vertraglichen Regelungen eingegliedert. Lediglich eine der
beanstandeten Klauseln betraf die Mitglieder der
Einkaufsgemeinschaft. Auch diese Klausel ist jedoch seit 2014 nicht
mehr gültig.

Forderungen von Mitgliedern werden auf direktem Weg bereinigt
(Sammel-)Klagen zur Durchsetzung von Ansprüchen sind laut Lyoness
nicht notwendig, da das Unternehmen, wie schon in der Vergangenheit,
Forderungen von Mitgliedern direkt bereinigen wird. Lyoness
empfiehlt, Anfragen direkt an [email protected] zu richten, da
so schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.

Einkaufsgemeinschaft und Kundenbindungsprogramm vom OGH-Urteil
nicht betroffen

Das branchen- und länderübergreifende Cashback- und
Kundenbindungsprogramm ist von diesem Urteil nicht betroffen. Die
mittlerweile rund 7 Millionen Mitglieder können weiterhin bei rund
75.000 Partnerunternehmen in 47 Ländern Einkaufsvorteile lukrieren.

Lyoness ist ein Kundenbindungsprogramm und kein Pyramidenspiel
Bereits im April 2016 hat das Oberlandesgericht Wien klargestellt,
dass Lyoness kein Pyramidenspiel im Sinne des § 168a StGB
(Strafgesetzbuch) ist. Sämtliche diesbezüglichen Ermittlungen wurden
daraufhin beendet.

Über Lyoness

Die Lyoness Unternehmensgruppe teilt ihre Tätigkeit auf mehrere
Geschäftsbereiche auf. Eine Zielgruppe von Lyoness sind Konsumenten,
die beim Einkaufen mit der Cashback Card und beim Online Shopping
weltweit Geld sparen möchten (Cashback und Shopping Points). Mit den
Cashback Solutions werden alle Unternehmen angesprochen, die ein
branchen- und länderübergreifendes Kundenbindungsprogramm nutzen
möchten. Lyconet richtet sich an selbstständige Unternehmer, die eine
eigene Shopping Community aufbauen möchten. Lyoness ist derzeit in 47
Märkten auf allen Kontinenten vertreten. 7 Millionen Mitglieder
nutzen bei rund 75.000 Partnerunternehmen weltweit die Lyoness
Vorteile. Mehr auf www.lyoness.com.

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