- 07.07.2017, 14:43:21
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Eurofighter-Untersuchungsausschuss geht ins Finale
Nächste Woche noch sechs Befragungen geplant, bislang vierzehn Sitzungen mit 21 Befragungen
Utl.: Nächste Woche noch sechs Befragungen geplant, bislang vierzehn
Sitzungen mit 21 Befragungen =
Wien (PK) - Rund 74 Stunden tagte der Eurofighter-
Untersuchungsausschuss seit dem 29. März. In 11 Sitzungen wurden
seitdem 20 Auskunftspersonen von den 18 Mitgliedern des Ausschusses
unter dem Vorsitz von Zweitem Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf
befragt. Mit der wiederholten Ladung des Präsidenten der
Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, endeten diese Woche die
Befragungen zum ersten Untersuchungsabschnitt, der den 2007 vom
damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos abgeschlossenen
Vergleich mit der Eurofighter GmbH betrifft. Die noch ausstehenden
Befragungen behandeln den zweiten, von insgesamt vier
Untersuchungsabschnitten: mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um
die Beschaffung der Eurofighter. Die beiden anderen Themen
"Informationslage bei Vertragsabschluss" und die Frage, ob dem ersten
Eurofighter-Untersuchungsausschuss (Oktober 2006 bis Juli 2007)von
der Bundesregierung Informationen beziehungsweise Akten vorenthalten
wurden, werden nicht mehr behandelt. Denn durch die vorgezogenen
Wahlen im Herbst findet der Ausschuss ein vorzeitiges Ende.
Für die Aufklärungsarbeit stehen den Abgeordneten der sechs
Fraktionen, dem Verfahrensrichter Ronald Rohrer und seinem
Stellvertreter Philipp Bauer ca. 1,5 Millionen Seiten an Akten zur
Verfügung, die von 21 Stellen geliefert wurden (davon sind ca. 44.500
Seiten als vertraulich und 2.500 Seiten als geheim eingestuft).
Ex-Vizekanzler Mitterlehner und fünf weitere Auskunftspersonen
nächste Woche
Für nächste Woche sind noch sechs weitere Befragungen im Beisein des
Verfahrensanwalts Andreas Joklik beziehungsweise seines
Stellvertreters Michael Kasper geplant. Als Auskunftspersonen in den
letzten drei Sitzungen des Eurofighter U-Ausschusses sind geladen: Am
Montag, 10. Juli, Hubert Hödl, ehemaliger Vorstand von Magna (10.00
Uhr) und Franz Borth vom Wirtschaftsministerium (14.00 Uhr). Am
Dienstag, 11. Juli, werden ebenfalls zwei Auskunftspersonen vom
Wirtschaftsministerium erwartet: Friedrich Machinek (09.00 Uhr) und
Wolfgang Natich (14.00 Uhr). Am Mittwoch, 12. Juli, dem letzten
Befragungstag, ist der ehemalige Vizekanzler und Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner (09.00 Uhr) geladen sowie der Magna-Vorstand
Anton Schantl (14.00 Uhr).
Die wörtlichen Protokolle der Befragungen im Untersuchungsausschuss
werden veröffentlicht und sind auf der Website des Parlaments
abrufbar. Die Protokolle bis zum 22. Juni 2017 - der ersten 14
Auskunftspersonen - sind bereits online zugänglich:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A-USA/A-
USA_00003_00383/index.shtml#tab-VeroeffentlichungenBerichte
Bericht als Schlusspunkt der Aufklärungsarbeit
Für die Nationalratssitzung am Donnerstag, 13. Juli, ist geplant, das
Gesetz zur Auflösung des Nationalrats zu beschließen, um Neuwahlen am
15. Oktober in die Wege zu leiten. Die Kundmachung dieses Gesetzes
beendet die Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses. Ab diesem
Zeitpunkt können Auskunftspersonen nicht mehr befragt werden.
Abgeschlossen ist die Arbeit von Karlheinz Kopf, Vorsitzender des U-
Ausschusses, Verfahrensrichter Ronald Rohrer und den Abgeordneten mit
dem Ende der Beweisaufnahme aber noch nicht. Zunächst ist es Aufgabe
des Vorsitzenden, dem Ausschuss binnen einer Woche ab Ende der
Beweisaufnahme einen Berichtsentwurf vorzulegen, basierend auf dem
Vorschlag des Verfahrensrichters.
Die sechs Fraktionen haben eine weitere Woche zur Abgabe von
Fraktionsberichten Zeit. Im Anschluss prüft der Verfahrensrichter, ob
Personen in ihren Rechten oder Geheimhaltungsinteressen verletzt
sind. Von der Aufklärungsarbeit des U-Ausschusses Betroffenen werden
die entsprechenden Teile der Berichte übermittelt. Sie können dann
binnen zwei Wochen eine Stellungnahme abgeben. Der wesentliche Inhalt
solcher Stellungnahmen wird beim Ausschussbericht beziehungsweise bei
den Fraktionsberichten berücksichtigt. Formal beendet ist der U-
Ausschuss schließlich, wenn der Ausschussbericht dem Nationalrat
vorgelegt und in einer seiner Sitzungen behandelt wird.
Im neu gewählten Nationalrat kann auf Verlangen eines Viertels der
Abgeordneten oder auf Antrag von fünf Abgeordneten mit
Mehrheitsbeschluss erneut ein U-Ausschuss eingesetzt werden, der sich
auch demselben Untersuchungsgegenstand widmen kann. So eine
Wiedereinsetzung hat es in der Zweiten Republik bereits zweimal
gegeben. Vorzeitige Wahlen im Herbst 1971 beendeten die Arbeit zweier
Untersuchungsausschüsse, die dann Anfang 1972 wieder eingesetzt
wurden. Die Themen: UNO-City und Flugzeugankäufe des Bundesheeres.
(Schluss) sh
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