- 07.07.2017, 12:17:44
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UNESCO-Welterbe Wien auf "Rote Liste": Strafanzeige gemäß § 302 StGB Dringender Verdacht auf Amtsmissbrauch gegen 51 Wiener Gemeinderäte
Initiative Denkmalschutz: List Rechtsanwalts GmbH reicht heute eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ein
Utl.: Initiative Denkmalschutz: List Rechtsanwalts GmbH reicht heute
eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ein =
Wien (OTS) - Gestern hat das Welterbekomitee in Krakau das Welterbe
"Historisches Zentrum von Wien" auf die "Rote Liste" der gefährdeten
Welterbestätten gesetzt. Die weitere Folge ist zweifellos die
Aberkennung des Welterbeprädikats. Umso erstaunter musste daher die
Öffentlichkeit am 1. Juni zur Kenntnis nehmen, dass 51 Gemeinderäte
der SPÖ und Grünen für die Umwidmung des Heumarkt-Areals und somit
quasi für die Aberkennung des Welterbeprädikats gestimmt haben. Die
List Rechtsanwalts GmbH hat im Namen der Initiative Denkmalschutz die
Gemeinderäte mehrmals darüber informiert, dass die Welterbekonvention
in Österreich im Gesetzesrang steht (BGBl 60/1993) und die Stadt Wien
verpflichtet ist, das Weltkulturerbe zu schützen, zu erhalten und an
kommende Generationen weiterzugeben. Durch die Abstimmung am 1.6. hat
die Mehrheit der Gemeinderäte diese eindeutigen Pflichten verletzt.
Dadurch wurde das Recht der Republik Österreich auf Erhaltung des
Welterbes in eklatanter Weise geschädigt. Führen hoheitliche
Maßnahmen zur Beschädigung von denkmalgeschützten Gebäuden, so sieht
der OGH das Delikt des Amtsmissbrauchs (§ 302 StGB) als erfüllt.
Jetzt wird die Staatsanwaltschaft zu prüfen haben, ob das Welterbe,
ähnlich wie Denkmäler, strafrechtlichem Schutz unterliegt.
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