Einfuhr aus Drittstaaten ohne Pflanzengesundheitszeugnis ist nicht gestattet.

Utl.: Einfuhr aus Drittstaaten ohne Pflanzengesundheitszeugnis ist
nicht gestattet. =
Wien (OTS) - Es mag reizvoll sein, bei der Auswahl ausgefallener
Souvenirs für die Familie, Freunde oder sich selbst auf Pflanzen aus
dem Urlaubsland zurückzugreifen, die man daheim selten oder gar nicht
erwerben kann. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten. Pflanzen aus
Nicht-EU-Ländern (ausgenommen Schweiz) unterliegen
Einreisevorschriften; die Einfuhr von Weinreben oder Zitruspflanzen
beispielsweise ist gänzlich verboten.
Für Pflanzen, die keinem Einfuhrverbot unterliegen, muss für den
Import ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis eingeholt werden.
Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt und
belegt, dass bereits bei der Anzucht des jeweiligen Gewächses die
strengen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten berücksichtigt und erfüllt
wurden. Kann dieses Zeugnis bei der Einreise dem Zoll nicht vorgelegt
werden, so werden die mitgebrachten Pflanzen beschlagnahmt und
vernichtet.
Hinweis: Die Kanarischen Inseln gelten als Drittland, die Einfuhr
von Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis ist daher nicht möglich.
Mit diesen strengen Einfuhrvorschriften soll verhindert werden,
dass gefährliche Schädlinge (Tiere, Pilze, Bakterien oder Viren)
eingeschleppt werden. Eine Ausbreitung dieser Schädlinge kann
schwerwiegende Folgen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Umwelt
haben.
Jüngstes Beispiel hierfür ist das Feuerbakterium Xylella
fastidiosa, das erstmals an Olivenbäumen in Italien nachgewiesen
wurde. Die in Apulien auftretende Unterart des Bakteriums führte zum
Absterben tausender Hektar Oliven und stellt eine ernste Gefahr für
den Olivenanbau im gesamten Mittelmeerraum dar. Mittlerweile fand man
das Bakterien auch an verschiedenen Arten in Korsika und auf den
Balearen. Die Einschleppung in die EU erfolgte vermutlich durch
importierte Zierpflanzen. Das größte Risiko, dass die Krankheit nach
Österreich gelangt, besteht beim Kauf infizierter Pflanzen aus
Befallsgebieten. Daher gibt es innerhalb der EU strenge Bestimmungen
für das Verbringen von Pflanzen aus Urlaubsregionen. Besondere
Vorsicht ist hier bei der Mitnahme von Hochrisikopflanzen wie z.B.
Lavendel, Rosmarin, Oleander, Olive und Kaffee geboten. Die Mitnahme
jeglicher Wirtspflanzen aus Befallsgebieten (derzeit Apulien,
Korsika, Cote d'Azur, Mallorca, Menorca, Ibiza) ist daher verboten.
RISKIER’S NICHT, denn mit Pflanzen können gefährliche Schädlinge
eingeschleppt werden!
Um Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr vorzubeugen und
Unsicherheiten auszuräumen, steht Ihnen der Amtliche
Pflanzenschutzdienst beratend zur Seite. Informieren Sie sich vor
Antritt Ihrer Reise über die gesetzlichen Bestimmungen für die
Mitnahme von Pflanzen.
Erreichen können Sie den amtlichen Pflanzenschutzdienst auf
folgendem Weg:
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Österreich
Tel.: +43 (0)5 0555-33302
Fax: +43 (0)5 0555-33303
e-Mail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at
Nähere Informationen zur phytosanitären Importkontrolle finden Sie
hier:
http://www.baes.gv.at/pflanzengesundheit/phytosanitaere-kontrollen/ph
ytosanitaere-importkontrolle/
Nähere Informationen zu Xylella fastidiosa finden Sie hier:
http://www.baes.gv.at/pflanzengesundheit/schadorganismen/xylella-fast
idiosa/
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sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
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