• 06.07.2017, 17:12:10
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  • OTS0229

Neues Studienrecht für an der PädagogInnenausbildung NEU beteiligte Institutionen

Bundesrat begrüßt Maßnahmen zum Nachholen von Basisbildung und gemeinsame Bildungsziele der EU-Mitgliedsstaaten

Utl.: Bundesrat begrüßt Maßnahmen zum Nachholen von Basisbildung und
gemeinsame Bildungsziele der EU-Mitgliedsstaaten =

Wien (PK) - Koalitionäre Uneinigkeit herrschte auch im Bundesrat
hinsichtlich des neuen, gemeinsamen Studienrechts für Pädagogische
Hochschulen und Universitäten bei Studiengängen im Rahmen der
PädagogInnenausbildung NEU. Es ersetzt die bisherige
Kooperationsklausel zwischen den Einrichtungen. Stein des Anstoßes
für die ÖVP ist die im Nationalrat kurzfristig beschlossene
Finanzierungszusage an die Universitäten, ohne diese an die vorherige
Einführung der Studienplatzfinanzierung zu koppeln.

Mehrheitlich sprachen sich die BundesrätInnen auch für eine Bund-
Länder-Vereinbarung aus, mit der Maßnahmen der Basisbildung und zum
Nachholen von Schulabschlüssen in den Jahren 2018 bis 2021
unterstützt werden. Die Vorschau der Bildungsministerin auf EU-
Vorhaben im Bildungsbereich für das Jahr 2017 wurde ebenfalls
mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Einheitliches Studienrecht für die PädagogInnen

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes und anderer Gesetze
erfolgt die Angleichung der bisher unterschiedlichen
studienrechtlichen Regelungen für gemeinsam eingerichtete Studien.
Damit soll Klarheit in den Entscheidungen der zuständigen
studienrechtlichen Organe geschaffen werden. Außerdem soll die
gleichberechtigte Teilnahme von Fachhochschulen und
Privatuniversitäten an gemeinsam eingerichteten Studien ermöglicht
werden.

Elisabeth Grimling (S/W) bezeichnete die Novelle als einen weiteren
wichtigen Schritt zur Umsetzung der Bildungsreform. Die Novelle wurde
zwei Jahre lang auf breiter Basis erarbeitet, betonte sie. Grimling
hofft, dass mit der Möglichkeit für QuereinsteigerInnen in die
Sekundarstufe auch einem drohenden LehrerInnenmangel in einzelnen
Fächern entgegengewirkt werden kann. Diesen Punkt sprach auch Rosa
Ecker (F/O) an, die meinte, Menschen mit Berufserfahrung könnten sehr
viel in die Schulen einbringen. Sie bezweifelte aber, dass die
bisherigen Maßnahmen ausreichen, um dem Mangel an PädagogInnen, vor
allem in naturwissenschaftlichen Fächern, abzuhelfen. Auch David
Stögmüller (G/O) sah eine Reihe positiver Punkte im neuen
Studienrecht, meinte aber ebenfalls, für QuereinsteigerInnen müsse
noch weit mehr getan werden.

Bildungsministerin Sonja Hammerschmid nahm in ihrer Stellungnahme
Bezug auf die von den BundesrätInnen angesprochenen Themen
LehrerInnenmangel und QuereinsteigerInnen. Grundsätzlich betreibe ihr
Ressort laufend Monitoring der verfügbaren Lehrkräfte, ein
unmittelbar drohender LehrerInnenmangel sei für sie daraus nicht
ablesbar, sagte Hammerschmid. Als einen wichtigen Punkt der
Studienrechtsnovelle sehe sie es, dass die Durchlässigkeit des
Systems erhöht werde, sagte die Ministerin. Damit könne man Menschen
aus berufsbildenden Schulen motivieren, in den PädagogInnenberuf zu
wechseln. Sie verwies dabei auf die positiven Erfahrungen, die man
hier bereits im Rahmen des Programms "Teach for Austria" gemacht
habe.

Finanzierungszusage an Universitäten: ÖVP auch im Bundesrat skeptisch

Der Nationalrat hatte die Novelle noch um eine Finanzierungszusage
für die kommende Leistungsvereinbarungsperiode 2019-2021 ergänzt.
Damit sollen die Universitäten Planungssicherheit erhalten. Klaus
Fürlinger (V/O) erklärte dazu, die Universitäten benötigten
zweifellos mehr Geld, doch müsse die Finanzierung auch an klare
Zielvereinbarungen gekoppelt werden. Das bedeute ein Anreizmodell für
die Vergabe der Mittel zu schaffen, um einen besseren Output zu
erzielen. Die SPÖ habe der Studienplatzfinanzierung mit gewissen
Zugangsbeschränkungen bereits zugestimmt, ebenso die RektorInnen der
Universitäten. Nun verschiebe man dieses Projekt um ein weiteres
Jahr. Das sei bedauerlich, da man letztlich darum nicht herumkommen
werde, sagte Fürlinger.

René Pfister (S/N) hielt der ÖVP-Kritik entgegen, dass die
Finanzierungszusage sehr wohl gewisse Grundsätze der
Qualitätssicherung bei der Vergabe der Mittel festhalte. Insgesamt
sei es ein guter Tag für Bildung und Forschung in Österreich. Rosa
Ecker (F/O) befürwortete die zusätzlichen Mittel für die
Universitäten, ebenso wie der oberösterreichische Bundesrat der
Grünen David Stögmüller. Mit dem Beschluss habe man nicht weniger
getan als die Universitäten gerettet und die Interessen der
Studierenden endlich wieder in den Mittelpunkt gestellt, so seine
Überzeugung.

Bundesministerin Sonja Hammerschmid vertrat die Auffassung, dass es
notwendig war, den Universitäten jetzt Sicherheit über die zu
erwartenden Mittel zu geben, damit sie sich optimal auf die nächste
Leistungsvereinbarungsperiode vorbereiten können. Ursprünglich gab es
dafür einen anderen Zeitplan, aufgrund der Entwicklungen habe man nun
zu einem Notfallplan gegriffen. Man habe die Mittelvergabe mit Zielen
und Kriterien verknüpft, die von der nächsten Bundesregierung bis 31.
Jänner 2018 konkretisiert werden müssen, hielt sie fest.

Bund-Länder-Vereinbarung zu Basisbildung und Nachholen von
Schulabschlüssen

Bis zu einer Million ÖsterreicherInnen haben Defizite in den
Schlüsselkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen und müssen mit
Einschränkungen in ihrem sozialen Leben und am Arbeitsmarkt leben.
Zur Förderung der Basisbildung und des Nachholens von
Pflichtschulabschlüssen gibt es bereits eine Vereinbarung von Bund
und Ländern für den Zeitraum 2012 bis 2017, die Bildungsangebote im
Bereich der Basisbildung und Angebote für das Nachholen des
Pflichtschulabschlusses regelt. Nun wird diese Vereinbarung für die
Jahre 2018 bis 2021 verlängert und ausgebaut. Der Bundesrat stimmte
der Vereinbarung mehrheitlich zu.

Das Nachholen von Bildungsabschlüssen sei grundsätzlich zu begrüßen,
sagte Christoph Längle (F/V). Seine Fraktion wolle aber ein
deutliches Zeichen setzen, dass ihrer Ansicht nach die Maßnahmen, die
mit der Vereinbarung unterstützt werden, bei weitem noch nicht
ausreichen, und werde daher gegen die Vereinbarung stimmen.

Elisabeth Grimling (S/W) zeigte sich verwundert über die
Argumentation der FPÖ und erinnerte daran, dass die bisherigen
Vereinbarungen bereits sehr positive Resultate gezeigt hätten. Mit
der Zusammenarbeit von Bund und Ländern gelinge es, die Mittel
effektiver einzusetzen. Auch Sandra Kern (V/N) verwies auf die
Erfolge der bisherigen Maßnahmen. Nun könnten weitere 27.000 Menschen
bei ihrem Schritt zu mehr Selbstständigkeit und einer Verbesserung
ihrer Lebenschancen unterstützt werden. Allerdings dürfe man sich
damit nicht zufriedengeben und die Frage stellen, wieso die Zahl von
Menschen mit Bildungsdefiziten so hoch sei und was man dagegen tun
könne.

In dieselbe Kerbe schlug auch David Stögmüller (G/O). Die
Vereinbarung sei zwar positiv, angesichts des Ausmaßes des Problems
sei sie aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Daniela Gruber-
Pruner (S/W) hielt Stögmüller entgegen, dass es auch noch weitere
Möglichkeiten zum Nachholen von Bildungsabschlüssen gebe, nicht nur
die von der Vereinbarung umfassten. Zweifellos müsse man jedoch die
Maßnahmen ausweiten und sollte sich dafür auch bemühen, Mittel aus
dem EU-Sozialfonds abzuholen. Gruber-Pruner wies darauf hin, dass es
von gesamtgesellschaftlichem Interesse sei, allen Menschen Zugang zu
Bildung zu geben und bestehende Hürden im Bildungssystem zu
beseitigen. Als einen wichtigen Pluspunkt des Programms, der vor
allem die Teilnahme von Frauen erleichtern werde, sieht die
Bundesrätin die Möglichkeit, Kinderbetreuung zu fördern.

Bildungsministerin Sonja Hammerschmid dankte den Beteiligten am
Zustandekommen der Vereinbarung. Sie hob dabei vor allem die
Bedeutung der Arbeit jener Menschen und Institutionen hervor, die in
den Bundesländern vor Ort dazu beitragen, Menschen in
Qualifizierungsmaßnahmen zu bringen. Hier gehe es darum, den Ärmsten
der Gesellschaft zu helfen.

Jahresvorschau auf EU-Vorhaben im Bildungsbereich 2017

Laut dem Bericht des Bildungsministeriums über das EU-Arbeitsprogramm
2017 liegt im laufenden Jahr der Fokus im Bildungsbereich auf der
Umsetzung der neuen Europäischen Agenda für Kompetenzen (New Skills
Agenda for Europe). Angestrebt wird eine Modernisierung der Schul-
und Hochschulbildung. Aber auch die Senkung der Schulabbruchsquote
sowie eine Erhöhung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen
HochschulabsolventInnen sind Ziele der gemeinsamen EU-Bildungspolitik
2017.

Im Bereich Bildung hat die Europäische Union keine
Regelungskompetenz, die Rechtsetzung liegt in nationaler Hand. Die
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfolgt ausschließlich kooperativ
und dient der Definition gemeinsamer Ziele sowie dem
Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben.
Diese werden von der globalen Europa 2020-Strategie geleitet und
anhand des bildungsspezifischen strategischen Rahmens für europäische
Zusammenarbeit (Education and Training 2020, ET 2020) vorgegeben.
Große Bedeutung kommt dem europäischen Bildungsprogramm "Erasmus+"
zu, das Lernmobilität und praktische grenzüberschreitende
Kooperationen von Bildungsinstitutionen ermöglicht.

Gegen die Kenntnisnahme des Berichts sprach sich die FPÖ aus. Monika
Mühlwerth (F/W) übte grundsätzliche Kritik daran, dass die EU mit der
Europa 2020-Strategie einheitliche Ziele für alle Mitgliedsländer
vorgibt. Sie halte es etwa nicht für sinnvoll, die
AkademikerInnenquote in Österreich noch weiter anzuheben, vielmehr
sollte der Fokus mehr auf das erfolgreiche Modell der dualen
Ausbildung in der Lehre gelegt werden.

Hubert Koller (S/St) sah in den Zielen, auf die sich die EU-
Mitgliedsstaaten im Bildungsbereich verständigt haben, viele positive
Vorgaben für die Verbesserung des Bildungssystems. Auch wenn
Österreich bei einigen Vorgaben, wie etwa der Zahl der
SchulabbrecherInnen, bereits deutlich unter dem EU-Ziel liege,
unternehme man weiterhin Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle
Jugendlichen einen Schulabschluss erreichen. Koller hob, wie Magnus
Brunner (V/V), die positive Weiterentwicklung von Erasmus+ hervor.
Davon würden Studierende und Institutionen profitieren. Brunner wies
darauf hin, dass die Digitalisierung ein Schwerpunkt der estnischen
Ratspräsidentschaft sein wird. David Stögmüller (G/O) würdigte die
Erfolge der Maßnahmen gegen den Schulabbruch, wies aber darauf hin,
dass trotzdem immer noch pro Jahr 7.000 Jugendliche das Schulsystem
ohne Abschluss verlassen. Er forderte Investitionen in das
Bildungssystem und den freien Hochschulzugang.

Bundesministerin Sonja Hammerschmid verwies auf die
Ausbildungspflicht bis 18, die sicherstellen soll, dass alle
Jugendlichen einen Bildungsabschluss erhalten. Wichtig seien jedoch
Maßnahmen, um zu verhindern, dass es überhaupt zu einem Schulabbruch
kommt. Die Frage der optimalen Akademikerquote sei nicht einfach zu
beantworten, denn es hänge stark von der Wirtschaftsstruktur eines
Landes ab, wie viele AkademikerInnen auf dem Arbeitsmarkt unterkommen
können. Grundsätzlich geht es für sie nicht um Quoten, sondern darum,
dass alle Menschen ihre Talente und Potenziale optimal entwickeln und
im Berufsleben ausleben können. (Fortsetzung Bundesrat) sox

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