• 06.07.2017, 11:35:38
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AK zu JEFTA-Verhandlungen: „Aus TTIP und CETA lernen!“

Nationalrat soll sich für eine umfassende Neuausrichtung der EU-Handelspolitik stark machen

Wien (OTS) - 

JEFTA, das seit 2013 in Verhandlungen befindliche Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Japan, ist abermals ein Beispiel für eine Handelspolitik, die gesetzliche Regelungen zu Arbeitsrechten, Konsumenten- und Umweltschutz grundsätzlich als Handelshemmnisse betrachtet. Die Arbeiterkammer lehnt daher solche Abkommen ab. 

   „Aus TTIP und CETA wurde nichts gelernt“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. Daher übt die Arbeiterkammer auch scharfe Kritik an JEFTA. „Diese Handels- und Investitionsabkommen enthalten sehr viel mehr als bloße Zollsenkungen“, so Kaske. Bestehende und zukünftige Regulierungsunterschiede zwischen der EU und Japan sollen abgebaut werden. Darunter kann grundsätzlich jede Art der Regulierung fallen. Damit können nationale Gesetze, die in demokratisch gewählten Parlamenten entstanden sind, ausgehebelt werden.   

   Erst Ende Juni hat der Nationalrat erfreulicherweise ein neues Mandat als Voraussetzung für Verhandlungen über TTIP gefordert. „Vor diesem Hintergrund müssen auch die Verhandlungen zum Schwesterabkommen JEFTA ausgesetzt werden. Auch JEFTA muss aus österreichischer Sicht kritisch überdacht werden“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. Die 563.000 Unterschriften, die das Volksbegehren „Gemeinsam gegen TTIP, CETA und TiSA“ bekommen hat, zeigen, wie groß alleine in Österreich die Ablehnung gegen diese Abkommen ist. Statt „more of the same“ brauche es neue Weichen für die EU-Handelspolitik. „Dafür soll sich die bestehende und die zukünftige Regierung stark machen“, sagt Kaske.  

   Die laufenden JEFTA-Verhandlungen machen deutlich, dass es nun umfassendere und nachdrücklichere Richtlinien für eine nachhaltige Neuausrichtung der EU-Handelspolitik braucht. Die AK ist für ein Aussetzen aller Vertragsverhandlungen, sei es mit den USA, Japan und anderen Staaten. Folgende Punkte müssen insbesondere für eine faire Globalisierung gesichert sein:

• Dass multinationalen Konzernen keine Sonderrechte und eine eigene Paralleljustiz eingeräumt werden, die das Regulierungsrecht der Staaten massiv einschränken können. Der sogenannte Reformansatz der Kommission ändert nichts an dem Umstand, dass die privilegierten Investitionsschutzbestimmungen den ausländischen Investoren Rechte gewähren, die sonst weder BürgerInnen noch Unternehmen in der EU haben.

   • Dass multinationale Konzerne in der Wertschöpfungskette und über die nationalen Grenzen hinweg Sozial- und Umweltstandards einzuhalten haben, wobei diese auch verbindlich und einklagbar sein sollen.         

   • Dass ein Regulierungsabbau bei Arbeitsrechten, Konsumenten- und Umweltschutz gänzlich ausgeschlossen werden kann und das europäische Vorsorgeprinzip verpflichtend einzuhalten ist.

   • Dass Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge vollständig aus dem Anwendungsbereich von Handels- und Investitionsschutzabkommen ausgenommen sind.

   • Dass Verstöße gegen international anerkannte Arbeits- und Umweltrechte im Rahmen der Abkommen effektiv sanktioniert werden.

   „Es braucht ein Weniger an Liberalisierung und Deregulierung und ein Mehr an Menschen- und Arbeitsrechten, Konsumenten- und Umweltschutz“, sagt AK Präsident Rudi Kaske.

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Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 - 2893
miriam.koch@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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