- 03.07.2017, 15:19:20
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- OTS0129
ÖLB Schöffmann: Herr Bildungsreferent, treffen Sie endlich eine Entscheidung!
Trotz Objektivierung seit einem Jahr keine Entscheidung, wer Leitungen der Volksschulen Völkermarkt, Eberndorf und der NMS Velden übernimmt. Kaiser nach wie vor säumig.
Utl.: Trotz Objektivierung seit einem Jahr keine Entscheidung, wer
Leitungen der Volksschulen Völkermarkt, Eberndorf und der NMS
Velden übernimmt. Kaiser nach wie vor säumig. =
Klagenfurt (OTS) - ÖLB Obfrau Claudia Wolf-Schöffmann fordert heute,
Montag, LH Peter Kaiser erneut zum Handeln auf: „Es ist unzumutbar,
dass man die Bewerber so lange im Regen stehen lässt, dass keine
Entscheidung getroffen wird!“ Konkret geht es um die Besetzung der
Schulleiter für die Volksschule Völkermarkt, Eberndorf und die Neue
Mittelschule Velden. Die Objektivierungen haben vor rund einem Jahr
stattgefunden, Entscheidung ist keine gefallen. Zuständig ist LH
Kaiser als Bildungsreferent des Landes.
Als Bildungsreferent hat Peter Kaiser die Kandidaten zum
Auswahlverfahren zugelassen. Als Präsident des Landesschulrates trägt
er die Verantwortung für die Durchführung des Auswahlverfahrens. Und
wiederum als Bildungsreferent ernennt er die Schulleiter. „Warum er
das bis heute noch nicht getan hat, kann nur mit der Reihung zu tun
haben. Offensichtlich will Kaiser das Ergebnis der Objektivierung
nicht zur Kenntnis nehmen“, so Schöffmann.
Dass jedoch die Auswahl und Reihung von Bewerbern im Rahmen der
gesetzlichen Anforderungen zu erfolgen hat, dürfte mittlerweile auch
in Kärnten bekannt sein. Der Versuch, das Ergebnis der
Objektivierungskommission zu ignorieren, oder gar zu torpedieren,
grenzt an politische Willkür! „Die Kommission hat sich entschieden,
ein Reihungsvorschlag liegt seit Langem entscheidungsreif am Tisch!
Also: Entscheiden Sie endlich, Herr Kaiser“, fordert Schöffmann
erneut.
Das Kollegium des Landesschulrates hat heute - nach einer
siebenmonatigen Verspätung - einen Vorschlag für die genannten
Schulen beschlossen. Der Landesschulrat hatte eigentlich keinerlei
Befugnis, die Entscheidung der Bewertungskommission inhaltlich zu
überprüfen. Das ist Aufgabe der Landesbehörde, die dem
Legalitätsprinzip verpflichtet ist! „Das alles entbindet aber den
Bildungsreferenten nicht von seiner Entscheidung. Herr
Landeshauptmann, treffen Sie endlich eine Entscheidung, die
gesetzliche Grundlage ist gegeben!“, betont Schöffmann. (Schluss)
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