• 01.07.2017, 12:03:46
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  • OTS0018

Frauen*volksbegehren: Aktuelle Regierungsabkommen zu Quote, Mindestlohn und Pflege unzureichend

Wien (OTS) - Ab 2018 soll per Quote in börsennotierten Unternehmen
sowie Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten ein Frauenanteil von
30 Prozent in Aufsichtsräten erreicht werden. "Ein 30-prozentiger
Frauenanteil ist erfreulich, aber eine willkürliche Zahl festzulegen,
ist unzureichend. Frauen müssen auch in Entscheidungsgremien
entsprechend ihres Bevölkerungsanteils repräsentiert sein. Daher
fordert das Frauen*volksbegehren weiterhin eine Quote von 50 Prozent
in allen Leitungsgremien. Es gibt genug qualifizierte Frauen, doch
nur mit einer Quote können wir die gläserne Decke durchbrechen", so
Teresa Havlicek, Sprecherin des Frauen*volksbegehrens 2.0.

Auch die Sozialpartner*innen sind diese Woche beim Thema Mindestlohn
einen Schritt weitergekommen. Gestern wurde präsentiert, dass man
sich auf 1.500 Mindestlohn geeinigt hat. "Das geht in die richtige
Richtung, bleibt aber zu wenig, zumal
die Übergangsfristen bis 2020 laufen. Der Kampf für faire und
existenzsichernde Einkommen geht weiter. Ca. 400.000 Menschen,
darunter mehrheitlich Frauen, bleiben damit weiterhin massiv
unterbezahlt. Die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ist eine
notwendige Voraussetzung für Gleichstellung. Daher fordert das
Frauen*volksbegehren 2.0 einen Mindestlohn von EUR 1.750 brutto", so
Schifteh Hashemi, Sprecherin des Frauen*volksbegehrens 2.0.

Auch beim Thema Pflege hat das Frauen*volksbegehren höhere Ansprüche:
"Dass der Pflegeregress abgeschafft werden soll, ist erfreulich, aber
wenn man das Thema Pflege anpackt, muss man auch über die massiven
Versorgungsdefizite im ganzen Land sprechen, und wie hier auf dem
Rücken von Frauen Sparpolitik betrieben wird", so Teresa Havlicek,
Sprecherin des Frauen*volksbegehrens 2.0. Über die Hälfte aller
Pflegegeldbezieher*innen werden zuhause nur durch Angehörte gepflegt,
und zwar in 80 Prozent der Fälle von Frauen, die daher keiner
Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. 24-Stunden-Pflegerinnen
sind als Scheinselbstständige weiterhin Lohndumping ausgesetzt und
haben keinerlei öffentliche Interessensvertretung. „Soziale Notlagen
nimmt man in Österreich scheinbar immer dann hin, wenn sie
mehrheitlich Frauen betreffen. Das Frauen*volksbegehren fordert daher
die Einstufung der 24-Stunden-Betreuung als unselbständige Arbeit,
und somit eine Bezahlung nach geltendem Kollektivvertrag“, so
Schifteh Hashemi, Sprecherin des Fraeuen*volksbegehrens 2.0.

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