• 30.06.2017, 09:37:28
  • /
  • OTS0046

Schultes zum Ökostromgesetz: Verlängerung verhindert Kohle- und Atomstrom

Vertragsverlängerungen um drei Jahre schaffen Perspektiven für Anlagenbetreiber

Wien (OTS) - 

"Es waren äußerst lange, schwierige und harte Verhandlungen, doch nun wurde das novellierte Ökostromgesetz im Parlament beschlossen. Wir haben vehement auf die Wichtigkeit von Ökostrom in Österreich hingewiesen, weil dezentrale Anlagen Strom aus erneuerbaren Quellen liefern. Egal ob Wasser, Biomasse, Biogas, Wind oder Photovoltaik, dieser Strom ersetzt den Import von klimaschädlichem Kohle- oder gar Atomstrom. Enorm wichtig war dieser Beschluss nicht zuletzt für die Biogasanlagenbetreiber, die ja unabhängig von Wind, Sonne oder Wasserstand 365 Tage im Jahr im ganzen Land verteilt verlässlich dieselbe Menge Strom liefern. Zusätzlich beheizen sie noch mit der Wärme zahllose Büros und Wohnungen", freut sich Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich über den Beschluss. Weiter: "Auch, wenn der Bundeskanzler lange völlig anderer Meinung war, ist diese Novelle mit den Stimmen der Koalition beschlossen worden. Starke Verhandler haben dem Hausverstand zum Durchbruch verholfen."

"Abnahmeverträge für Biogasanlagen sind zum Teil schon ausgelaufen. Daher war für diese die Einigung von höchster Dringlichkeit. Dabei sind gerade diese Anlagen so wichtig, denn sie sind verlässlich, arbeiten im ganzen Land, beschäftigen Handwerk sowie Gewerbe und drängen Atomstrom aus dem Netz", ergänzte Schultes.

"Das Parlament hat Vertragsverlängerungen für drei Jahre beschlossen. Effizienzkriterien werden dafür sorgen, dass die wirkungsvollsten Anlagen auch entsprechende finanzielle Sicherheit erhalten. Ein neues Ökostromgesetz, das in die EU-Energiepolitik, die österreichische Energiestrategie und unsere Sicherheitsbedürfnisse passt, wird Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein", so Schultes abschließend. (Schluss)

 

  

Rückfragen & Kontakt

Kontakt LK-Pressestelle:
Dr. Josef Siffert
Tel.-Nr. 01/53441-8521
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AIM

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel