- 29.06.2017, 23:05:43
- /
- OTS0418
Nationalrat begrüßt zusätzliche Mittel für Forschung und Entwicklung
Mehr Geld für FTE-Nationalstiftung, Markenschutz wird aktualisiert
Utl.: Mehr Geld für FTE-Nationalstiftung, Markenschutz wird
aktualisiert =
Wien (PK) - Die finanzielle Ausstattung der Nationalstiftung für
Forschung, Technologie und Entwicklung wird deutlich erhöht. Die
Stiftung, die Mittel für Grundlagenforschung im Spitzenbereich
bereitstellt, wird von 2018-2020 mit insgesamt 300 Mio. € zusätzlich
dotiert. Dieser Beschluss wurde heute einstimmig vom Nationalrat
gefasst. Mit einer weiteren Novelle, die das Plenum ebenfalls
einstimmig passierte, erfolgen Anpassungen des Markenschutzes an EU-
Vorgaben. Damit soll auch speziell den Bedürfnissen von KMU und
Startups Rechnung getragen werden.
Nationalbank erhöht Mittel der FTE-Nationalstiftung
Eine Änderung im FTE-Nationalstiftungsgesetz ermöglicht, dass der
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung von der
Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zusätzliche Mittel zur
Verfügung gestellt werden. Die OeNB wird damit ermächtigt, aus ihrem
Reingewinn 100 Mio. € pro Jahr einzubringen. Ein Drittel des Betrags
soll dabei aus Einzahlungen aus dem Stabilitätsabgabengesetz stammen.
Als die Umsetzung eines wichtigen Teils des von der Bundesregierung
beschlossenen Forschungspakets bezeichnete Eva-Maria Himmelbauer (V)
den Beschluss. Die Aufstockung der Mittel war aufgrund stark
sinkender Zinserträge der Stiftung notwendig, erklärte sie. Nun sei
sichergestellt, dass die wichtigsten Einrichtungen der
Grundlagenforschung in Österreich mehr Geld für innovative Projekte
erhalten. Österreich habe seine Forschungsaktivitäten stark ausgebaut
und zähle zu den forschungsstarken Ländern. Weitere Anstrengungen
seien jedoch nötig, um zu den Innovationsführern aufzuschließen.
Philip Kucher (S) schloss sich der Einschätzung Himmelbauers an, dass
Innovation und Forschung von zentraler Bedeutung für die Bewältigung
der Zukunft sind. Österreich könne zwar stolz sein auf das Erreichte,
müsse aber weiter daran arbeiten, um SpitzenforscherInnen die
notwendigen Rahmenbedingungen bieten zu können. Die hohe
Forschungsquote alleine genüge nicht, betonte Kucher, auch der Output
müsse gestärkt werden. Die Finanzierung der Nationalstiftung sei
einer der wichtigen Beschlüsse, um Österreich voranzubringen, sagte
Nurten Yilmaz (S). Man komme damit dem Ziel, Europa in die Gruppe
innovativster Länder und den Forschungsstandort zu stärken, ein gutes
Stück näher.
Die stabile Dotierung der Nationalstiftung für 2018 bis 2020 sichere
die Planbarkeit der Grundlagenforschung für die nächsten Jahre ab,
zeigte sich Gerhard Deimek (F) zufrieden. Er appellierte aber auch an
die Verantwortlichen, diese Mittel nicht nur dazu zu verwenden,
Finanzierungslücken zu schließen, sondern sie in zusätzliche
innovative Forschungsprojekte zu lenken und neue Schwerpunkte zu
setzen.
Zur Stellung Österreichs in internationalen Innovationsrankings sagte
Ruperta Lichtenecker (G), hier habe sich zwar zuletzt eine
Verbesserung gezeigt, trotzdem befinde sich Österreichs noch immer
hinter dem Rang, den es 2009 innehatte. Das liege nur teilweise an
geänderten Indikatoren, erklärte sie. Aus dem Befund leitet sich ihr
zufolge auch der Auftrag ab, Schwächen im österreichischen
Innovationssystems zu beheben, etwa im Bildungsbereich. Gerade beim
Klimaschutz liege Österreich weit hinter den Innovationsführern,
kritisierte Lichtenecker. Wichtig sei es außerdem, mehr Risikokapital
in die Grundlagenforschung zur lenken und die Governance-Strukturen
im FTI-Bereich zu verbessern.
Erfreut über den Beschluss zeigte sich auch Karlheinz Töchterle (V).
Hier werde ein signifikanter Betrag für hochkompetitive Forschung zur
Verfügung gestellt, merkte er an. Darin liege seiner Ansicht nach ein
wesentlicher Unterschied zum gestrigen Beschluss über die
Universitätsfinanzierung (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 816), bei
dem wieder einmal das alte Gießkannenprinzip angewandt wurde. Die
knappen Mittel müssten jedoch fokussiert eingesetzt werden, betonte
Töchterle.
Wissenschaftsminister Harald Mahrer sprach von einer dringend
notwendigen Erhöhung der Förderung im Bereich der innovativen
Forschung. Österreich stehe kurz davor, in die Gruppe der
Innovationsführer in Europa vorzustoßen, vorausgesetzt, es gebe
weiter gezielte Anstrengungen zur Stärkung des Innovationssystems.
Vor allem in die Bereiche erneuerbare Energie und Umwelttechnologie
müsse mehr investiert werden. Mahrer sah hier eine große Chance für
Österreich im nächsten Forschungsrahmenprogramm der EU, wo gerade
diese Themen eine wichtige Rolle spielen werden.
EU-Anpassungen und Erleichterungen für KMU beim Markenschutz
Breite Zustimmung bei den Abgeordneten fand auch die Anpassung des
Markenschutzes an eine neue EU-Richtlinie. Um dabei Nachteile für
Markeninhaber oder Eingriffe in ihr Schutzrecht zu vermeiden, wird
diese Änderungen im Markenschutzgesetz nicht in Form einer
Stichtagsregelung, sondern über eine Einschleifregelung mit
betragsmäßig abgestuften Erneuerungsgebühren umgesetzt. Die Gebühren
des Österreichischen Patentamts werden neu gestaffelt und sollen
punktgenau an die Erfordernisse des jeweiligen Anmelders anpassbar
sein. Mit den geplanten Neuerungen werde der Markenschutz leistbarer,
hoben die SPÖ-Abgeordnetem Konrad Antoni und Walter Bacher (S) sowie
ÖVP-Mandatar Josef Lettenbichler als besonders positiven Aspekt der
Novelle hervor. Die Senkung der Eintrittsschwelle zum Markenschutz
trage speziell dem Bedarf von Startups und KMU Rechnung, die knapp
kalkulieren müssten. Nun werde es für sie günstiger, eine Marke
schützen bzw. sie erneuern zu lassen, betonten die Abgeordneten.
Bundesminister Jörg Leichtfried betonte, Österreich könne auf dem
Weltmarkt nur über Innovationen konkurrenzfähig bleiben. Daher sei es
besonders wichtig, diese Innovationen auch rechtlich zu schützen. Im
Patentrecht habe man bereits Maßnahmen dazu gesetzt. Nun folge als
nächster Schritt der leichtere Zugang zum Markenschutz. (Fortsetzung
Nationalrat) sox
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA