- 29.06.2017, 18:53:24
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- OTS0399
Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:
St. Pölten (OTS/NÖI) - In der von der Antragsgegnerin, Volkspartei
Niederösterreich 3100 St. Pölten, Ferstlergasse 4, als
Medieninhaberin mit Sitz in St. Pölten, veröffentlichten
APA-OTS-Aussendung vom 11. Jänner 2017 (OTS0172) wurde online
allgemein zugänglich unter der Überschrift „Ebner zu
Falter-Fake-News: Innenminister Sobotka hat Recht. Dr. Klenk lügt in
Bezug auf Pröll-Sprecher“, darüber berichtet, dass Innenminister
Sobotkas Aussage, wonach der Bericht von Dr. Florian Klenk in der
Wochenzeitschrift „Falter“ zum Thema der Dr. Erwin
Pröll-Privatstiftung fake-news darstellen würde, zutreffend sei und
ferner Dr. Klenk in Bezug auf den Pröll-Sprecher gelogen habe. Dr.
Florian Klenk erachtet dadurch den objektiven Tatbestand der üblen
Nachrede verwirklicht und hat medienrechtliche Entschädigungsanträge
gegen die Medieninhaberin, Volkspartei Niederösterreich, eingebracht.
Ein Verfahren ist beim Landesgericht St. Pölten zu 35 Hv 87/17v
anhängig.
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