• 29.06.2017, 16:48:09
  • /
  • OTS0361

Zeitsoldaten werden Pensionszeiten künftig besser angerechnet

BDG-Novelle passiert Nationalrat; weiterer Beschluss: Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

Utl.: BDG-Novelle passiert Nationalrat; weiterer Beschluss:
Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im
ORF-Publikumsrat =

Wien (PK) - Künftig wird ehemaligen Zeitsoldaten, die die so genannte
"Hacklerregelung" in Anspruch nehmen wollen, ihre Tätigkeit beim
Bundesheer zur Gänze angerechnet. Bisher konnten maximal 30 Monate
des Präsenzdienstes als beitragsgedeckte Dienstzeit geltend gemacht
werden. Der Nationalrat beschloss heute einstimmig die diesbezügliche
Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz in der entsprechenden Fassung
eines SPÖ-ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrags aus dem Ausschuss. Mit einem
weiteren Abänderungsantrag derselben Fraktionen im Plenum wurde
sichergestellt, dass die neue Regelung auch für etwaig betroffene
Landeslehrer, Richter und Staatsanwälte anwendbar ist.

Die Novelle trägt außerdem der Strukturreform im
Verteidigungsministerium und beim Bundesheer Rechnung. Insbesondere
geht es um Änderungen des Richtverwendungskatalogs. Eine klare
Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen soll die optimierte Zusammenarbeit
der militärischen und zivilen Organisationselemente im
Verteidigungsressort gewährleisten. Auch für die LeiterInnen von
Polizei- und Fachinspektionen ist eine neue Zuordnung vorgesehen.
Ausdrücklich begrüßt wurde der Schritt seitens der FPÖ. Ein
ihrerseits bereits Anfang 2014 eingebrachter Antrag gilt damit als
miterledigt.

Durchsetzen konnten sich außerdem die Grünen mit ihrer Forderung nach
Selbstvertretung behinderter Menschen im Publikumsrat des ORF. Ihr
Antrag bot die Basis für einen Sechs-Parteien-Antrag, der einstimmig
angenommen wurde.

Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz, Anrechnung von Pensionszeiten
für Zeitsoldaten zur Gänze

Otto Pendl unterstrich seitens der SPÖ seine Freude darüber, dass
endlich Gerechtigkeit für rund 17.000 Betroffene hinsichtlich der
Anrechnung der Pensionszeiten herbeigeführt wird. Damit auch etwaig
Betroffene unter Landeslehrern, Richtern und Staatsanwälten
berücksichtigt werden, brachte er hierzu den Abänderungsantrag ein,
die volle Anrechnung auch für diese Gruppen gesetzlich zu regeln.
Bernd Schönegger (V) konnte ohne Übertreibung sagen, dass endlich
eine absurde Situation für Zeitsoldaten beendet wird, deren
wertvoller Dienst für die Republik in den Pensionszeiten bislang
nicht angerechnet wurde. Speziell hob er hervor, wie lange die
Bundesheergewerkschaft die Situation schon angeprangert hatte.
Reinhard Eugen Bösch hatte es seitens der FPÖ kaum für möglich
gehalten, dass der Antrag doch noch durchs Plenum gebracht wird, da
die eigene Initiative dazu seit Jahren von der Regierung vertagt
wurde. Jede Regierung, die das Thema ernst nimmt, müsse sich um die
Situation der Sicherheitsstreitkräfte kümmern, so Bösch. Die Änderung
sei ein guter Schritt in die richtige Richtung. Ebenso betonte
Günther Kumpitsch (F), dass sich die FPÖ schon lange dafür einsetzt,
diese Ungerechtigkeit für Zeitsoldaten zu beseitigen. Auch mit der
positiven Einbeziehung der Lehrer, Richter und Staatsanwälte könne es
insgesamt aber nur ein erster Schritt zur wirklichen
besoldungsrechtlichen Anerkennung aller Ressorts sein.

Froh, dass das Problem gelöst werden konnte, ist auch Christoph Hagen
(T). Die gedeckelte Pensionszeit habe niemand verstanden. Ein
weiteres großes Problem stellt aus seiner Sicht nach wie vor dar,
dass Polizeibeamte immer noch nach niedrigem Schema bezahlt werden.
Dies sei ebenfalls anzuheben. Auch für Rupert Doppler (o.F) ist die
gesamte Anrechnung der Zeiten ein wesentlicher und richtiger Punkt.
Er sieht darin im Sinne der Soldaten einen wichtigen Ansatz.

Zudem sind für den ASVG-Bereich entsprechende Änderungen geplant.
Diese sollen noch im Lauf des heutigen Plenartages beschlossen
werden.

ORF-Publikumsrat bekommt Selbstvertretung für Menschen mit
Behinderung

Unter Berücksichtigung eines Sechs-Parteien-Abänderungsantrags aus
dem Ausschuss beschlossen die Abgeordneten einstimmig einen Antrag
der Grünen, der eine Novellierung des ORF-Gesetzes zum Inhalt hat.
Die Abgeordneten hatte schon in einer vorhergehenden Plenarsitzung
eine entsprechende Entschließung gefasst (siehe
Parlamentskorrespondenz Nr. 672 vom 07. Juni 2017). Demnach wird
künftig jenes Mitglied im ORF-Publikumsrat, das die Interessen
behinderter Menschen vertritt, selbst aus dem Kreis der Betroffenen
kommen. Die Neuregelung soll ab der nächsten Funktionsperiode des
Publikumsrats gelten. In den Erläuterungen zum Antrag weist Helene
Jarmer (G) darauf hin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention den
Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie
betreffenden Gremien vorsieht.

Behinderte Menschen sind selbst die besten ExpertInnen, betonte Josef
Cap (S). Sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich selbst zu
vertreten. Darüber hinaus geht es Cap darum, dass es dem ORF möglich
sein sollte, sein gesamtes Programm online on-demand anzubieten. Für
die Zukunft sei in Übereinstimmung mit Konkurrenzmedien und
europäischem Recht zu überlegen, diese zeitgemäßen Schritte zu setzen
und das zu bieten, was UserInnen vom ORF erwarten.

Wolfgang Gerstl (V) und Rupert Doppler (o.F.) wiesen darauf hin, dass
es zu der Novellierung niemals hätte kommen müssen, wenn bei der
letzten Bestellung zum Publikumsrat schon Rücksicht genommen worden
wäre. Jetzt sei diese Regelung durchzuführen, wo
Selbstverständlichstes vom Selbstverständlichen festgesetzt wird, so
Gerstl. Für die Antragstellerin Helene Jarmer (G) ist die Maßnahme
ein erfreulicher, aber nur einzelner Schritt in die richtige
Richtung. Menschen mit Behinderung müssen im ORF auch sichtbar werden
und sollten etwa im Fernsehen zu allen Themen ihren Platz bekommen,
sagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel