• 29.06.2017, 14:53:49
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  • OTS0308

Industrie: Erhöhung der Forschungsprämie ist Meilenstein für Standort

IV-GS Neumayer: Wichtige Maßnahmen für Standort umgesetzt, u.a. durch Erhöhung der Forschungsprämie und gestärkte Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Utl.: IV-GS Neumayer: Wichtige Maßnahmen für Standort umgesetzt,
u.a. durch Erhöhung der Forschungsprämie und gestärkte
Mitarbeiterkapitalbeteiligung =

Wien (OTS) - Die Erhöhung der Forschungsprämie auf 14 Prozent
bezeichnet der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV),
Mag. Christoph Neumayer, als „einen wichtigen Meilenstein für den
Forschungsstandort Österreich“. Diese war heute, Donnerstag, ebenso
beschlossen worden wie zahlreiche andere wirtschaftsrelevante
Gesetze. „Die Forschungsprämie ist ein wichtiger Arbeitsplatzmotor
und ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von F&E-Investitionen
in Österreich. Dabei bewirkt sie, dass insbesondere international
tätige Unternehmen ihre F&E-Tätigkeiten in Österreich weiter
ausbauen“, so Neumayer. Viele Länder hätten in den letzten Jahren die
steuerlichen Bedingungen für F&E stark ausgeweitet und verbessert, um
attraktive Rahmenbedingungen zu bieten. Umso wichtiger sei der
Beschluss, die Forschungsprämie auf 14 Prozent ab 2018 zu erhöhen, um
Österreichs Position deutlich und international sichtbar zu stärken.
Als wichtigen Hebel zur Stärkung des heimischen Kapitalmarkts sieht
Neumayer das beschlossene Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz, mit
dem eine langjährige Forderung der Industrie umgesetzt wird. „Sinn
und Zweck der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ist insbesondere die
Bildung bzw. Stärkung eines Kernaktionärs sowie die Sicherung von
Arbeitsplätzen und des Standortes“, erklärte Neumayer.

Reform des Börsegesetzes gut umgesetzt

„Ein insolvenzrechtliches Fiasko konnte zumindest teilweise
abgewendet werden“, betonte Neumayer zum
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017. Um fehlenden Anreizmechanismen
zur Rückzahlung von Schulden entgegenzuwirken, wurden nun bestimmte
Schutzinstrumente im Gesetz verankert: etwa der Ausschluss der
Privatinsolvenz bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des
Schuldners oder die wieder ermöglichte Einsicht in das
Exekutionsregister für gewisse Berufsgruppen. Auch wird das
Abschöpfungsverfahren nun auf fünf Jahre verkürzt. „Dieser
Missbrauchsschutz ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass wirklich nur
der redliche Schuldner in den Genuss der schuldbefreienden Wirkung
der Privatinsolvenz kommt. Ein großer Fehler bleibt jedoch der
Entfall der Mindestquote“, fasst Neumayer zusammen. Positiv bewertet
die Industrie zudem die grundlegende Reform des Börsegesetzes: „Die
nun übersichtlichere gesetzliche Struktur des Börsegesetzes und die
getroffene Regelung für ein gesetzliches Delisting mit qualifizierter
Mehrheit sind sinnvolle Entscheidungen des Gesetzgebers“, so der
IV-Generalsekretär. Vor dem Hintergrund der enormen Strafhöhen bei
teilweise minimalen Vergehen seien außerdem die Einschränkung des
Kumulationsprinzips und die Abschaffung eines Whistleblowing-Systems
außerhalb der Finanzregulierung richtige Initiativen. Letzteres wurde
nach langer Diskussion der deutschen Regelung und somit der
europäischen Vorgabe angepasst.

Keine weiteren Besetzungsvorschriften für Unternehmensorgane

Die beschlossene Einführung der Frauenquote in Aufsichtsräten
bezeichnet Neumayer als „annehmbaren Kompromiss“. Entscheidend sei
allerdings, dass in die Besetzungsvorschriften für Unternehmensorgane
wieder Ruhe einkehrt. „Die IV engagiert sich seit jeher für die
Förderung von Frauen in wirtschaftlichen Schlüsselpositionen.
Anstelle staatlich-zentralistischer Eingriffe in die Privatautonomie
von Unternehmern plädiert die Industrie dafür, bei den
Rahmenbedingungen, der Bewusstseinsbildung und der Weiterbildung
anzusetzen, um das Potenzial von weiblichen Führungskräften
auszuweiten. Ein weiterer Hebel wäre die bessere Vereinbarkeit von
Beruf und Familie“, so der IV-Generalsekretär. Zumindest habe der
Gesetzgeber unter anderem festgehalten, dass Unternehmen die Quote
erfüllen müssen, wenn sich der Aufsichtsrat aus mindestens sechs
Kapitalvertretern zusammensetzt und unter der Belegschaft ein
Frauenanteil von mindestens 20 Prozent besteht. „Mit diesen
Feststellungen kann das Gesetz in der Praxis erst handhabbar werden,
da damit berücksichtigt wird, dass der Frauenanteil in den
verschiedenen Sektoren sehr unterschiedlich ist. Wichtig ist zudem
die Klarstellung, dass bestehende Aufsichtsratsmandate nicht beendet
werden müssen und keine zusätzlichen Geldstrafen bei Verstoß gegen
das Gesetz anfallen.“

Kumulationsprinzip muss abgeschafft werden

Großes Unverständnis herrscht in der Industrie darüber, dass die
Politik erneut keine Lösung für das jahrzehntelang kritisierte
Kumulationsprinzip finden konnte. Das Aufsummieren von Strafen führt
zu einem Multiplikator-Effekt, der sowohl für Bürger als auch
Unternehmen immer wieder zu extremen Geldbußen führt. „Hier wurde
eine große Chance vergeben. Der Unmut war bereits in den vergangenen
Jahren sehr groß – das erneute Scheitern bei diesem wichtigen Thema
ist ärgerlich“, so der IV-Generalsekretär zu dem fehlenden
Tagesordnungspunkt. Ebenfalls kritisch gesehen wird, dass auch die
Vergabenovelle auf Herbst verschoben wurde. „Obwohl sich Österreich
hier bereits in Verzug befindet, da EU-Richtlinien umzusetzen wären,
bleibt zu hoffen, dass sich durch die Vertagung noch der Raum für
Verbesserungen am Entwurf ergibt“, so Neumayer

Systemänderung im Universitätsbereich weiter ausständig

Dass die Universitätsfinanzierung für die kommende
Leistungsvereinbarungsperiode abgesichert wurde, sei ein wichtiges
Signal für den Hochschulstandort Österreich. Als sehr bedauerlich
bezeichnete der IV-Generalsekretär hingegen den fehlenden Willen zu
einer echten und zukunftsorientierten Systemänderung im
Universitätsbereich: „Nur durch die Koppelung an die Ausweitung der
Zugangsbeschränkungen im Sinne einer Studienplatzfinanzierung können
Studien- und Lehrbedingungen sowie Betreuungsrelationen nachhaltig
verbessert werden.“ Ausdrücklich begrüßt werde von der Industrie der
gestrige Beschluss des Bildungs-Autonomiepakets im Nationalrat, denn
dieses bringe unter anderem bei der personellen und organisatorischen
Autonomie Chancen für mehr Spielraum an den Standorten. Weitere
Verbesserungen seien zudem die Lösung der Modellregionenfrage und das
Quereinsteigermodell in der PägagogInnenbildung. Weiterhin kritisch
sieht die IV die geplante Behördenstruktur, mit der die Schulen
weiter in parteipolitischer Hand bleiben.

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