• 29.06.2017, 14:06:21
  • /
  • OTS0281

17. Wiener Landtag (4)

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr 2016

Utl.: Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien für das Jahr
2016 =

Wien (OTS/RK) - LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sagte, die Arbeit
des Verwaltungsgerichtes habe sich im Vergleich zum ehemaligen UVS
(Unabhängiger Verwaltungssenat) verbessert. Verbesserungspotenzial
sehe er tatsächlich in der Möglichkeit, Posten direkt vom
Verwaltungsgericht ausschreiben zu lassen und nicht über die
Magistratsdirektion. Mit der Besetzung von derzeit vier vakanten
Richterposten werde die Personalsituation deutlich verbessert werden
können. Des Weiteren hielt er es für sehr wichtig, dem Präsidenten
des Verwaltungsgerichtes ein Rederecht im Landtag einzuräumen. Dies
müsse allerdings noch vorher mit verschiedenen Stellen besprochen und
bei allgemeiner Zustimmung per Gesetz beschlossen werden. Er
bezeichnete das Verwaltungsgericht als gelungene Einrichtung, welche
zwar auch schon jetzt verbessert arbeite, für weitere Optimierungen
indes noch Handlungsbedarf bestünde.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) meinte, das Rederecht des
Präsidenten des Verwaltungsgerichtes könnte ohne großen Aufwand
beschlossen werden. Der Wiener Stadtregierung warf er eine „gewisse
stiefmütterliche Behandlung“ des Verwaltungsgerichtes vor.
Gerichtsbarkeit sei normalerweise immer schon Bundessache gewesen,
nur beim Verwaltungsgericht in Wien handle es sich um das einzige
Ländergericht. Dabei sei nicht die Frage, was sich der Magistrat
wünsche, sondern welche Bedürfnisse die Rechtsschutzsuchenden hätten.
Neuerlich forderte er mehr Personal, um die Arbeit der RichterInnen
zu erleichtern. Weiters kritisierte er, dass im Rahmen der
Staatsbürgerschaftsansuchen die Zahl der Säumnisbeschwerden schon bei
„genau 67 Prozent“ liege. Derzeit gebe es bei der MA 35 eine
personelle Unterbesetzung. Zudem seien Amtssachverständige derzeit
nicht in der Lage, ihrer Arbeit ausreichend nachkommen zu können.

LAbg. Gerhard Haslinger (FPÖ) meldete sich kurz zu Wort und
thematisierte Fälle von Gewalt gegen Parkraumüberwachungsorgane. In
einem Antrag forderte er die Wiedereinführung von „Doppelstreifen“
an.

StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) antwortete der Kritik
betreffend Säumigkeit bei Einbürgerungsverfahren, es habe bereits
eine Personalaufstockung bei der zuständigen MA 35 gegeben; diese
werde zudem fortgesetzt. Auch er hielt es für angebracht, dem
Präsidenten des Verwaltungsgerichtes ein Rederecht einzuräumen.
Generell freute er sich über die konkret vorgebrachten
Verbesserungswünsche und kündigte an, eine Verbesserung der
Bedingungen für das Verwaltungsgericht in die entsprechenden Gremien
zu tragen.

Abstimmungen: Der Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes für
das Jahr 2016 wurde einstimmig angenommen. Die Anträge der NEOS und
der Antrag der Freiheitlichen wurden abgelehnt.

Tätigkeitsbericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien für
das Jahr 2016

LAbg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) lobte die Kinder- und
Jugendanwaltschaft, so seien dort im vergangenen Jahr 4.500
Einzelfälle behandelt worden, wobei jeder einzelne für sich ein sehr
wichtiger Fall gewesen wäre. Von der Anwaltschaft erwarte er sich die
weitere intensive Beobachtung der Kinderpsychiatriefälle und auch
jene Fälle, die mit Gewalt in der Familie zu tun hätten. Im
Zusammenhang mit Extremismus, egal ob es sich um islamischen
Extremismus oder um rechtsradikale Strömungen handle, müsse man sich
um die „Rückkehrer und Aussteiger“ besser kümmern. Also um jene
jungen Menschen, die sich dazu entschlossen hätten, sich nicht mehr
extremistischen Ideologien hinzugeben.

LAbg. Sabine Schwarz (ÖVP) sagte, der Bericht enthalte Punkte und
Passagen, die nicht ganz nachvollziehbar seien. Manchmal fehle darin
die Haltung der Eltern zu bestimmten Themen, einige Male sei auch
nicht klar, über welche Kanäle sich Behörden, Eltern und betroffene
Kinder entsprechend unterhielten. Auch eine gewisse Verallgemeinerung
in bestimmten Behauptungen hätte sie festgestellt. Schließlich fehlte
ihr die Begründung, warum die Jugendanwaltschaft in ihrem
vorliegenden Bericht für die Gesamtschule eintrete. Sie brachte einen
Antrag ein, betreffend die Höchstzahl von SchülerInnen in einer
Klasse.

LAbg. Peter Kraus, BSc (Grüne) freute sich über die Bekenntnisse
seiner VorrednerInnen, die alle der Ansicht gewesen seien, dass
Kinder- und Menschenrechte „über Allem“ stünden. Wichtig wäre es der
Frage nachzugehen, warum Jugendliche zu Gewaltbereitschaft neigten
und welche Mechanismen verantwortlich seien, dass es soweit überhaupt
kommen könne. Kraus kündigte einen gemeinsamen Antrag mit der SPÖ an,
der vom Bund das Schaffen eines österreichweiten Netzwerkes zu
Radikalisierungsprävention bzw. De-Radikalisierung forderte.

(Forts.) hl/fis

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel