Freie Schulen holen sich empfohlene Abfuhr
Wien (OTS) - Der Antrag auf Gleichstellung der nichtkonfessionellen Schulen wurde im März vom VfGH abgelehnt. Von den Verfassungsrichtern wurde ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht empfohlen. Jetzt holen sich 28 freie Schulen die dafür erforderliche Abfuhr und bringen ihre Förderanträge beim Ministerium ein.
38 nichtkonfessionelle Privatschulen brachten im November 2016 einen Individualantrag auf rechtliche und finanzielle Gleichstellung mit konfessionellen Privatschulen beim Verfassungsgerichtshof ein. Der Antrag wurde zurückgewiesen. Der VfGH verwies darauf, dass auch nichtkonfessionelle Privatschulen Förderanträge auf Personalsubventionen nach Paragraf 21 des Privatschulgesetzes einreichen können – und genau das wird jetzt umgesetzt.
VfGH empfiehlt Sisyphus-Weg
Strenggenommen hat der VfGH einen Sisyphus-Weg empfohlen, denn die Verfassungsrichter haben in ihrer Begründung VwGH-Entscheidungen zitiert, in der genau solche Anträge bereits mehrmals zurückgewiesen wurden. „Uns wurde eine Abfuhr empfohlen, um in weiterer Folge gegen ablehnende Subventionsbescheide ein Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht – und erst danach ein Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH – führen zu können. Das ist angesichts der damit verbundenen Kosten zynisch, aber dann holen wir uns eben Absagen und führen ein Beschwerdeverfahren. Wirklich absurd ist, dass jetzt ein Schulautonomiepaket beschlossen wurde, das jene Schulen, die seit Jahrzehnten Schulautonomie leben, eklatant benachteiligt und leer ausgehen lässt“, sagt Engelbert Sperl, Geschäftsführer der Rudolf-Steiner-Schule in Wien-Mauer.
Rechtsanwalt Wolfram Proksch bringt morgen Freitag gesammelt die Subventionsanträge von 28 an der Klage teilnehmenden Schulen auf Zuteilung von Lebendsubventionen bzw. auf Übernahme der Personalkosten für das Schuljahr 2017/2018 beim Bildungsministerium ein.
„Nach den allgemeinen Verwaltungsverfahrensvorschriften sind unsere Anträge vom Ministerium innerhalb von sechs Monaten mit Bescheid zu erledigen. Werden unsere Förderansuchen abgelehnt, wenden wir uns mit den Negativbescheiden an das Bundesverwaltungsgericht und danach erneut an den Verfassungsgerichtshof“, skizziert Proksch die weitere Vorgehensweise. Hinter den einreichenden Schulen stehen mit dem Waldorfbund Österreich, dem Montessori-Campus und dem PBÖ die größten Dachverbände freier Schulen in Österreich.
Fixbestandteil heimischer Schullandschaft
Ans Aufgeben denken die freien Schulen in keinem Fall. Die freien Schulen sind aus der Schullandschaft nicht mehr wegzudenken und leisten seit Jahrzehnten pädagogische Pionierarbeit. Seit Jahren wird etwa eine BIFIE-Auswertung der Waldorfschulen beim PISA-Test durchgeführt. Hier liegen die Waldorfschüler in den Fächern Naturwissenschaft und Lesen signifikant über dem Österreich-Schnitt. Die Maturaraten der Waldorfschulen liegen bei über 80 Prozent.
„Steigende Schülerzahlen bei gleichbleibenden Förderungen sind aber auf Dauer nicht verkraftbar, zumal staatliche Schulen um das Zwölffache höher gefördert werden als Waldorfschulen. Diese Ungleichbehandlung muss endlich ein Ende haben! Wir werden unser Recht auf Gleichstellung also auf dem Rechtsweg erkämpfen, auch wenn wir jetzt im Kreis geschickt werden“, sagt Angelika Lütkenhorst vom Waldorfbund Österreich.
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