• 28.06.2017, 23:55:44
  • /
  • OTS0310

Aufsichtsräte von großen und börsennotierten Unternehmen erhalten Frauenquote von 30%

Nationalrat beschließt außerdem raschere Rückführungsverfahren bei internationalen Kindesentführungen

Utl.: Nationalrat beschließt außerdem raschere Rückführungsverfahren
bei internationalen Kindesentführungen =

Wien (PK) - Mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen stimmte der
Nationalrat heute für eine Frauenquote von 30% in den Aufsichtsräten
börsennotierter Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 1.000
Beschäftigten. Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im
Aufsichtsrat stellt ein wichtiges Signal hin zu mehr
Geschlechtergerechtigkeit dar, sagte Michaela Steinacker (V). Ein
Entschließungsantrag der NEOS, der ein Maßnahmenpaket für eine
Gleichstellung am gesamten Arbeitsmarkt fordert, blieb im Plenum
allerdings in der Minderheit.

Quotenregelung: SPÖ, ÖVP und Grüne unterstreichen Wichtigkeit

Eine Gleichstellung von Frauen sei noch lange nicht erreicht, sagte
Michaela Steinacker (V). Dass es in Aufsichtsräten derzeit nur 18%
Frauenanteil gibt, mache eine Quotenregelung notwendig. Das Gesetz
sieht sie als eine Folge konsequenter Frauenpolitik, es stelle ein
wichtiges Signal für die Frauenpolitik dar und biete praxistaugliche
Regelungen. "Ich bin eine Quotenfrau", sagte Maria Theresia Fekter
(V) in Erinnerung an ihre Anfangszeit in der Politik und brach eine
Lanze für Quotenregelungen. Frauen seien nicht weniger motiviert
durch eine solche Regelung und Frauen, die es in Aufsichtsräte
schaffen, leisten ebenso gute Arbeit. Fekter zeigte sich erfreut,
dass von der Regelung nicht nur KapitalvertreterInnen, sondern auch
ArbeitnehmervertreterInnen umfasst sind. Dies würde Betriebsräten
viel Positives bringen.

Auch die Vertreterinnen der SPÖ zeigten sich von der Notwendigkeit
einer Quotenregelung überzeugt. Gisela Wurm (S) unterstrich etwa,
dass bei einem derzeitigen Frauenanteil von 18% nicht mehr auf eine
Selbstregulierung gewartet werden dürfe. Als positive Vorbilder
nannte sie unter anderem Deutschland, Norwegen, Italien oder
Frankreich, in denen die Einführung einer Frauenquote sichtbare
Erfolge brachte. Wurms Fraktionskollegin Gabriele Heinisch-Hosek (S)
strich die gute Frauenpolitik der vergangenen Jahre hervor. So gibt
es im öffentlichen Dienst einen Frauenanteil von 50%, acht
Universitäten werden bereits von Rektorinnen geleitet. Eine Quote
würde es Frauen ermöglichen, ihre Talente und Fähigkeiten zu
beweisen. Zudem würde ein höherer Frauenanteil auch die Motivation
bei den MitarbeiterInnen steigern.

Aygül Berivan Aslan von den Grünen stellte ebenfalls andere Länder -
hier vor allem die skandinavischen - als Vorbilder in der
Frauenpolitik dar. Quoten würden Macht- und Hierarchieverhältnisse
ausgleichen und alle, die gegen Frauenquoten eintreten, würden auch
gegen gerechte Strukturen und den Ausgleich gesellschaftlicher
Schieflagen sein.

Kritik an einem verpflichtenden Frauenanteil: "Frauen werden an die
Hand genommen"

Kritik kam hingegen von der FPÖ. Harald Stefan (F) sah in dem Gesetz
ein "Placebo", das an den Erfordernissen der Unternehmen vorbeigehe.
Unternehmen müssten am Markt bestehen und eine rechtliche
Vorschreibung des Frauenanteils greife in die Unternehmer- und
Vertragsfreiheiten ein. Zudem kann sich Stefan nicht vorstellen, wie
diese umgesetzt werden soll, da Aktiengruppen die AufsichträtInnen
einsetzen. Diesen vorzuschreiben, Frauen vorzuschlagen, gestalte sich
problematisch.

Claudia Gamon (N) ortete den geringen Frauenanteil in einer
strukturellen Ungleichheit, die durch das Gesetz nicht obsolet würde.
Ihre Fraktionskollegin Karin Doppelbauer (N) sah dies ähnlich und
sagte, dass vielmehr Männer erkennen sollten, was Frauen zum Erfolg
beitragen können. Als Frau wird man nicht geboren, als Frau wird man
gemacht, sagte Gamon in Anlehnung an Simone de Beauvoir. Der Staat
würde Frauen an die Hand nehmen und sich ihre Position nicht selbst
erarbeiten lassen. Vielmehr pochte sie darauf, eine Chancengleichheit
zu schaffen, damit Frauen ihre eigenen Möglichkeiten nutzen können.
Gerechtere Steuerpolitik, bessere Karenzmodelle und andere
Familienkonzepte würden geeignetere Instrumente darstellen,
unterstrichen Gamon und Doppelbauer. Gamon brachte daher einen
Entschließungsantrag ein, in dem sie von der Regierung ein
Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Frauen und Männern am
Arbeitsmarkt fordert. Sie schlägt darin unter anderem eine
Attraktivierung langer Teilzeitphasen, Arbeitszeitflexibilisierung
oder bessere Kinderbetreuungsangebote vor.

Marcus Franz (o.F.) konnte in der Argumentation rund um eine
Frauenquote keine Logik erkennen. Vielmehr komme es zu einer
Schlechterstellung von Frauen. Es handle sich bei solchen Regelungen
um Sexismus, da Frauen Vorschreibungen erhalten würden und es zu
einer Aburteilung komme. Einziges Argument, eine Frau einzustellen,
sollte ihre Qualifikation sein, betonte Franz.

Brandstetter: Hoher Frauenanteil in Justiz wäre ohne Quote nicht
möglich gewesen

Justizminister Wolfgang Brandstetter erkannte, dass das Gesetz über
eine rein marktwirtschaftliche Bedeutung hinausgeht und mit ihm eine
gesamtgesellschaftliche Wichtigkeit einhergeht. Im Justizressort hat
er diesbezüglich viele positive Erfahrungen gemacht und der hohe
Frauenanteil in seinem Ressort wäre ohne Quotenregelungen nicht
erreicht worden. Bei Erarbeitung des Gesetzes seien die
Regierungsparteien aufeinander zugegangen und hätten Abstand von
alten Positionen genommen, strich der Minister positiv hervor.

Beschleunigte Rückführungsverfahren bei internationalen
Kindesentführungen

Die Abgeordneten setzten sich in der heutigen Nationalratssitzung
auch mit der Problematik internationaler Kindesentführungen
auseinander. Das von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Kinder-
Rückführungsgesetz sieht eine Beschleunigung von
Rückführungsverfahren entführter Kinder vor. Mit dem Gesetz sollen im
Hinblick auf das Wohl des Kindes raschere Entscheidungen getroffen
und eine Entfremdung des entführten Kindes zu den zurückgelassenen
Eltern verhindert werden. Im Nationalrat fand das Gesetz
mehrheitliche Zustimmung.

Als einzige Fraktion stimmten die Grünen dem Gesetz nicht zu. Aygül
Berivan Aslan (G) begründete dies damit, dass 70% der
Rückführungsanträge von Männern nach gescheiterten Beziehungen
gestellt werden, vor denen Frauen mit ihren Kindern fliehen. Im
Hinblick darauf und Zivilrechtsexperten zufolge sei das Gesetz zu
wenig grundrechtssensibel. Bestimmte Punkte, wie die Maßnahmen zur
Aufenthaltsermittlung, seien im Gesetz deshalb noch zu überarbeiten,
betonte Aslan, die in dem Gesetz allerdings auch positives Bemühen
erkannte.

Es handle sich um eine sehr sensible Thematik, die für alle
Beteiligten belastend ist, unterstich Friedrich Ofenauer (V) die
Bedeutung des Gesetzes. Ihm zufolge wird das Kindeswohl in den
Mittelpunkt gestellt. So würden die Möglichkeiten der
Standortbestimmungen verbessert, wobei der Standort bei entführten
Kindern dem anderen Elternteil nicht bekannt gegeben wird. Auch
können Rückführungen noch unterbunden werden, wenn dadurch das Wohl
der Kinder gefährdet ist. Kindesentführungen sind nicht selten, sagte
Elisabeth Grossmann (S), so würden jährlich 30 Rückführungsanträge an
Österreich gestellt. Mit dem Gesetz handle es sich um einen Schritt
in die richtige Richtung, da dadurch Mängel bei der Rückführung
beseitigt werden, die von der EU aufgezeigt wurden. (Fortsetzung
Nationalrat) see

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel