- 28.06.2017, 12:23:41
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Wiener Kindergärten: Bewilligungsverfahren wird strenger
Wien (OTS) - „Wiener Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass
ihre Kinder in den Kindergärten beste pädagogische Betreuung bekommen
und dass diese Einrichtungen auch wirtschaftlich gut arbeiten“,
betonte heute Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky im Rahmen eines
Pressegespräches. Wien verschärft deshalb die gesetzlichen Grundlagen
für die Bewilligung eines Kindergartens.
So wird das pädagogische Konzept der Antragsteller in den
Vordergrund gerückt und soll auch gegenüber den Eltern transparent
gemacht werden. Weiters wird nicht nur der Kindergartenbetreiber,
sondern auch die Leitung jedes Kindergartenstandortes stärker in die
Verantwortung genommen: So soll es neue verpflichtende Aus- und
Fortbildungen geben und auch vermehrt verpflichtende Zusammenarbeit
mit Eltern. Darüber hinaus wird es eine gesetzliche Verpflichtung zur
Erstellung und Vorlage eines Businessplans im Rahmen der
Antragstellung geben. „Dafür wird im Herbst das Kindergartengesetz
novelliert“, so Jürgen Czernohorszky.
„Das Ziel ist, ausschließlich mit qualitativ einwandfreien und
wirtschaftlich abgesicherten Kindergartenbetreibern zusammen zu
arbeiten!“ betont Jürgen Czernohorszky.
Umfassende Prüfung im Vorfeld und Transparenz bei
pädagogischem Konzept
Wird der Antrag auf den Betrieb eines Kindergartens gestellt,
müssen ein pädagogisches Konzept auf Basis des Bildungsplans und ein
Businessplan vorgelegt werden, die von MA11 (Amt für Jugend und
Familie) und MA10 (Wiener Kindergärten) unter Beiziehung von
Sachverständigen geprüft werden. Der Businessplan soll über die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und auch über etwaige
vorangegangene Insolvenzen Auskunft geben. Weiters muss der
Businessplan eine umfassende Marktanalyse mit Prognosen zur
Auslastung enthalten. „Durch die Zusammenlegung der pädagogischen und
wirtschaftlichen Prüfung bekommen wir rasch einen umfassenden
Überblick, ob der Antragsteller überhaupt in der Lage ist, eine
qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtung zu führen“, so
Czernohorszky. Neu ist auch, dass jeder Antragsteller, der sich
erstmals um eine Bewilligung bewirbt, sein Konzept persönlich vor
einem fachlichen Gremium erläutern muss.
Neu ist weiters, dass das pädagogische Konzept nicht nur gegenüber
der Behörde, sondern auch gegenüber den Eltern transparent gemacht
werden muss.
Auch die Eignung des künftigen Kindergartenbetreibers wird stärker
hinterfragt: So soll eine bereits erfolgte Insolvenz ein
Ausschließungsgrund für den Betrieb eines Kindergartens sein. Weiter
intensiviert wird die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz: Die
Auskunft zu jedem neuen Betreiber wird auf Basis der neuen
gesetzlichen Grundlage erleichtert.
Die dafür notwendige Gesetzesänderung wird im Herbst umgesetzt,
bis zu diesem Zeitpunkt wird es aber bereits ab dem Sommer von allen
neuen Antragstellern ein ausführlicher Nachweis wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit verlangt.
Gesetzlich neu verankert wird auch eine verstärkte Verantwortung
der jeweiligen Kindergarten-Leitung: So werden eine zwingende
Ausbildung von 100 Stunden in den Bereichen Konflikt-,
Personalmanagement und Teamentwicklung, rechtliche und
betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine stärkere
Zusammenarbeit mit Eltern vorgeschrieben. Die jeweiligen LeiterInnen
müssen mehr Kompetenz in Management und Führung entwickeln und zudem
dafür sorgen, dass Eltern über die pädagogische Arbeit umfassend
informiert werden und als BildungspartnerInnen stärker eingebunden
werden.
Kontrolle vor Ort wird aufgestockt und effizienter
Für eine effizientere Kontrolle aller bestehenden Kindergärten
werden die Kontrolleinheiten von MA10 und MA11 verstärkt zusammen
arbeiten. So sollen Kontrolleinheiten der MA10, derzeit insgesamt 19
Personen, die InspektorInnen der MA11, derzeit insgesamt 13 Personen,
bei ihren Kontrollen unterstützen. Im Bedarfsfall werden ExpertInnen
aus dem Integrationsbereich (MA17, Uni Wien) hinzu gezogen. Weiters
entlastet administratives Personal (4 Personen) die
Kontrolleinheiten. Das Team der MA11-Kontrolle vor Ort wird nun um 7
Personen auf insgesamt 20 aufgestockt.
Die Kontrollen der MA 11 vor Ort sind bereits jetzt sehr intensiv
und umfassen alle Bereiche des Bildungsplans: Im Jahr 2016 haben
insgesamt 3.153 Kontrollen der MA 11 stattgefunden.
Darüber hinaus wird von der MA 10 laufend die widmungsgemäße
Verwendung von Förderungen kontrolliert: Geprüft werden die
monatlichen Leistungsnachweise mit der Zahl der betreuten Kinder
sowie die Jahresabrechnungen. Bei Auffälligkeiten wird eine vertiefte
Prüfung, wenn notwendig, unter Beziehung externer ExpertInnen
durchgeführt. Bei Unregelmäßigkeiten, aber auch im Fall von durch die
MA 11 festgestellten Missständen, werden umgehend Maßnahmen gesetzt,
die von der (vorübergehenden) Einstellung der Förderungen bis zur
Auflösung der Fördervereinbarung reichen.
In den Jahren 2016 und 2017 wurde 31 Einrichtungen die Bewilligung
für den Betrieb eines Kindergartens entzogen bzw. die
Fördervereinbarung beendet.
„Die Gründe, die zur Kündigung bzw. zum Widerruf der Bewilligung
eines Kindergartens führen, sind meist vielfältig und reichen von
unzureichenden baulichen Gegebenheiten, über wirtschaftliche Probleme
bis hin zu pädagogischen Mängeln“, betont Stadtrat Czernohorszky. „Es
hat sich aber gezeigt, dass in der Regel mehrere Ursachen
zusammenspielen.“
Neues Fördersystem
Wie angekündigt wird auch das Fördersystem für die Wiener
Kindergärten umfassend überabeitet. „Ziel ist, eine neue
Fördersystematik zu entwickeln, um den zielgerichteten und
effizienten Einsatz der Mittel für die Wiener Kinder sicher zu
stellen“, so Jürgen Czernohorszky. Diese Neustrukturierung soll mit
Unterstützung externer ExpertInnen bis Jahresende erarbeitet werden.
Stichwort „Islamkindergärten“: Studie im Herbst fertig
Zur Diskussion zum Thema „Islamkindergärten“ betonte
Czernohorszky: „Wien kontrolliert schon jetzt sehr scharf: Alle
Einrichtungen werden regelmäßig überprüft, allen Hinweisen – egal ob
sie pädagogische oder bauliche Mängel betreffen – wird sofort
nachgegangen. Das betrifft auch Hinweise auf mögliche islamische
Radikalisierungen. Sollte Minister Kurz konkrete Verdachtsfälle
haben, ersuche ich ihn dringend, sie uns umgehend zu melden –
schließlich geht es um das Wohl der Kinder.“
Problematische Einrichtungen würden sofort geschlossen, „das haben
auch die Fälle der letzten Monate gezeigt“, so der Stadtrat.
Insgesamt müssen Kindergärten entsprechend pädagogisch ausgebildetes,
deutschsprachiges Personal vorweisen können und die Grundsätze des
Wiener Bildungsplanes einhalten.
„Grundsätzlich bin ich zu jeder Diskussion bereit, die auch
inhaltlich fundiert ist und nicht nur auf Annahmen und Gerüchten
basiert“, Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky:
„Deshalb sind mir auch die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie
zu den islamischen Kindergärten in Wien, die gemeinsam mit Minister
Kurz in Auftrag gegeben wurde sehr wichtig. Die Studie wird im Herbst
fertig sein und ich werde sie gemeinsam mit Minister Kurz
präsentieren!“ (Schluss)
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