• 27.06.2017, 08:10:34
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  • OTS0006

Gesundheitsreformumsetzungsgesetz: Ein Gesetz mit großen Lücken

Wien (OTS) - Reformen im Bereich der primären Gesundheitsversorgung
wurden in den letzten Monaten nicht nur heftig diskutiert, sie sind
auch angesichts der sich enorm veränderten Bedürfnisse der Menschen,
dringend notwendig.
Konkret geht es um die Versorgung von Menschen, die mit ihren
gesundheitlichen Problemen derzeit Hausarztpraxen oder
Spitalsambulanzen aufsuchen – beide Angebotsformen stoßen zunehmend
an ihre Grenzen. Darüber hinaus ist es offensichtlich, dass die
Rollen und Versorgungsaufträge der Gesundheitsberufe insgesamt neu zu
definieren sind. „Wenn in den kommenden Tagen im Nationalrat das
Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG), welches die
Primärversorgung neu regeln soll, beschlossen wird, so sind echte
Reformansätze, insbesondere für die Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen, nur marginal zu finden“, meint Ursula Frohner,
Präsidentin des Österreichischen Gesundheits- und
Krankenpflegeverbandes (ÖGKV).

Offensichtlich wird an den hierarchisch orientierten Strukturen nach
wie vor nicht gerüttelt. Dabei ist es evident, dass beispielsweise
chronisch Kranke in erster Linie die Unterstützung der Gesundheits-
und Krankenpflege bei der Anwendung von Therapiekonzepten brauchen.
Dadurch nimmt der Therapieerfolg enorm zu, Komplikationen und damit
verbundene Folgekosten werden gesenkt.
Wohl sind sich die Entscheidungsträger über die Nutzung der
Pflegekompetenz und der damit verbundenen positiven Effekte
weitgehend einig, zu einer Platzierung auf Augenhöhe mit anderen
Gesundheitsberufen konnte man sich aber nicht durchringen. Dies
betrifft in erster Linie die Honorierungssysteme, die durch die
gesetzlichen Bestimmungen auf die Länderebene verschoben wurden. Zwar
ist es beabsichtigt, die bestehenden Verträge der derzeit
freiberuflich tätigen Pflegepersonen als Orientierung zur Berechnung
der Grundpauschale heranzuziehen, dort wo dies nicht vorhanden ist,
wird einfach ins Blaue kalkuliert. Ungeklärt ist auch, wer diese
Leistungen mit den Versicherungsträgern verhandelt.

Der ÖGKV fordert daher, einmal mehr, jedenfalls in einem ersten
Schritt, die freiberufliche Tätigkeit von Pflegekräften im Rahmen der
Primärversorgung auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen
abzubilden, sowie die erbrachten Leistungen direkt mit den
Sozialversicherungsträgern abrechnen zu können. Ebenso sind nach wie
vor die Eckpunkte der Kollektivverträge bei Anstellung in einem
Primärversorgungzentrum offen. Es ist bedauerlich, dass dieses
wichtige Rahmengesetz eine echte Modernisierung für die
Gesundheitsversorgung der Menschen, sowie zeitgemäße Strukturen für
die Gesundheits- und Krankenpflege im Rahmen der Primärversorgung
vermissen lässt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GKV

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