• 22.06.2017, 18:00:48
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Illegales Glücksspiel: Schon der Besitz von illegalen Spielautomaten soll verboten werden

LR Fuchs: „Zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in Beschaffungskriminalität zu treiben“

Utl.: LR Fuchs: „Zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in
Beschaffungskriminalität zu treiben“ =

St. Pölten (OTS/NLK) - „Das lückenhafte Bundesgesetz und
unübersichtliche Zuständigkeiten machen es hochgerüsteten Kriminellen
zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in
Beschaffungskriminalität zu treiben“, sagt der niederösterreichische
Landesrat Tillmann Fuchs (parteifrei), MBA.

Auf Einladung von Landesrat Fuchs trafen sich hochrangige Experten
von Justiz, Finanzpolizei und Bezirksverwaltungsbehörden in St.
Pölten, um effektivere Methoden zur Bekämpfung des illegalen
Glücksspiels zu diskutieren. Unter anderem nahmen der Präsident des
Landesverwaltungsgerichts NÖ MMag. Dr. Patrick Segalla,
Bezirkshauptmann Dr. Heinz Zimper (Bereichssprecher Glücksspiel),
Hofrat Michael Aigner, MA, Finanzpolizei, sowie zahlreiche
Strafreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden und der
Landespolizeidirektion an dem Treffen teil.

Landesrat Fuchs: „Die Beschaffungskriminalität, die mit illegalem
Glücksspiel einhergeht, reicht vom schweren Diebstahl, über Betrug
und Raub bis hin zu Mord. Hier geht es nicht um Kavaliersdelikte,
hier werden ganze Familien ins Unglück gestürzt und um ihr Hab und
Gut gebracht. Dramatisch ist dies auch vor dem Hintergrund, dass bei
legalen Anbietern bereits gesperrte Spielsüchtige von den Kriminellen
brutal betrogen werden.“

Wenngleich die Zahl illegaler Automaten in Niederösterreich seit 2015
durch verstärkte Kontrollen und Zwangsmaßnahmen rückgängig ist, gibt
es keinerlei Gründe, sich zurückzulehnen. Fuchs: „Unsere
Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei läuft gut und die
Bezirksverwaltungsbehörden geben ihr Bestes. Aber es zeigt sich, dass
einerseits das derzeit geltende Bundesgesetz Schwachstellen hat und
andererseits die Kriminellen immer raffinierter und skrupelloser
werden.“

Der Beweissicherung am Tatort kommt eine zentrale Rolle zu, weshalb
Fuchs eine Spezialisierung von Kontroll- und Strafbehörden auch in
Niederösterreich fordert: „Wir brauchen am Tatort die Kontroll- und
Strafbehörden, den Schlosser und den bewaffneten Polizisten in einem
Einsatzfahrzeug. Damit würden wir zahlreiche Praxisprobleme, die sich
aus dem Gesetz ergeben, lösen.“ Dazu benötige es lediglich die
Koordinierung bestehenden Personals und ein paar genehmigte
Überstunden, so Fuchs.

Geschlossenen politischen Willen braucht es laut Fuchs jedoch auf
bundesgesetzlicher Ebene: „Die Grundlagen des Bundesgesetzes nehmen
auf die neuen technischen Möglichkeiten noch nicht genügend
Rücksicht. Heute kämpfen die Beamten gegen - mittels Handy-App aus
Südeuropa aktivierte Tränengas-Sprengfallen und ferngesteuerte,
unbemannte Spielsaloon-Containern, die sich automatisch versperren
und innen alle Beweismittel noch vor dem Zugriff zerstören. Wenn
jedoch ein Kontrollbeamter eine Videokamera einsetzen will, muss er
sich vorher mit dem Datenschutzbeirat auseinandersetzen.“

Täter dingfest zu machen, ist häufig ein aussichtloses Unterfangen.
Die Betreiber verschleiern ihre Identität, und verzögern Verfahren
bis sie verjährt sind. Die wenigsten Verfahren führen deshalb zu
einer rechtskräftigen Verurteilung. Im Jahr 2016 wurden
Verwaltungsstrafen von mehr als 1,3 Millionen Euro verhängt –
tatsächlich exekutiert werden konnten davon nicht einmal 10.000 Euro.

In einem vollständig überarbeiteten Bundesgesetz, sieht Fuchs die
einzige saubere, langfristige Lösung: „Im Gesetz muss der Besitz, die
Verwahrung und die Zugänglichkeitsmachung von Glücksspielautomaten -
egal ob betriebsbereit, oder angeblich nicht betriebsbereit -
grundsätzlich verboten werden. Das haben wir auch in vielen anderen
Bereichen wie bei Drogen, Gegenständen nach dem Verbotsgesetz,
Kriegswaffen oder Chemikalien. Unsere Verfassung lässt das zu. Warum
also machen wir es den Kriminellen so leicht?“ schließt Fuchs.

Nähere Informationen: Büro Landesrat Tillmann Fuchs, Telefon
02742/9005-13773, e-mail Buero.fuchs@noel.gv.at.

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