• 22.06.2017, 10:38:54
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  • OTS0091

Erber: NÖ Mindestsicherungsmodell fördert Anreize zur Arbeit und Integration

Müssen auch über Konzepte zur langfristigen Sicherung der Pflegefinanzierung nachdenken

Utl.: Müssen auch über Konzepte zur langfristigen Sicherung der
Pflegefinanzierung nachdenken =

St. Pölten (OTS/NÖI) - „Wir haben mit der Deckelung der
Mindestsicherung bei 1.500 Euro pro Haushalt und der Festlegung von
Mindeststandards bei der Integration als Voraussetzung des Bezuges
dieser, die richtigen Schritte gesetzt, um Anreize zur
Arbeitsaufnahme und Integration in die Gesellschaft zu schaffen.
Unser Mindestsicherungsmodell ist dabei Vorbild für andere
Bundesländer und sollte auch in Wien ins Auge gefasst werden,
schließlich explodieren dort gerade die Kosten für die BMS und
sollen in den nächsten fünf Jahren um knapp eine Milliarde Euro auf
dann 1,6 Milliarden Euro ansteigen“, betont VP-Sozialsprecher Anton
Erber die Wichtigkeit der Maßnahmen in Niederösterreich und zeigt den
Handlungsbedarf in Wien auf.

Zu den Herausforderungen bei der Pflege hält LAbg. Erber fest: „Um
eine langfristige Finanzierung der Pflege sicherstellen zu können,
ist es notwendig, über Konzepte für die Zeit nach 2021 bereits jetzt
nachzudenken. Bis 2030 wird in Niederösterreich jeder Vierte über 65
Jahre alt sein, was ein Plus von fünf Prozent im Vergleich zu 2014
darstellt. Dementsprechend werden auch der Pflegebedarf und die
Ausgaben für das Pflegegeld steigen. Letzteres wurde aber schon in
der Vergangenheit nur unregelmäßig erhöht und nicht den tatsächlichen
Lebenshaltungskosten angepasst. Damit es in Zukunft nicht zu
Finanzierungslücken kommt, ist das Sozialministerium gefordert,
gemeinsam mit den Ländern über nachhaltige Pflegegeldmodelle sowie
eine einmalige Anhebung des Pflegegeldes im zweistelligen
Prozentbereich und eine angemessene jährliche Valorisierung zu reden.
Es geht dabei auch um eine bestmögliche Unterstützung der häuslichen
Pflege.“

Hinsichtlich der Debatte um die Änderungen beim Vermögensregress in
der Pflege wurde seitens der Abgeordneten der Volkspartei betont,
dass in Niederösterreich im Bereich der Pflege bereits viel erreicht
wurde. Neben der Abschaffung des Einkommensregresses von Kindern für
zu pflegende Eltern, wurde auch die Verpflichtung der Zahlung von
Eheleuten für einander im Fall der stationären Pflege abgeschafft.
Die zusätzliche Abschaffung der Regressverpflichtung für jene, die
sich in stationärer Pflege befinden, würde zu einem drastischen
Einnahmenentfall und angesichts der zu erwartenden erhöhten Nachfrage
zu erheblichen Mehrkosten führen. Wenn im Bund also entsprechende
Überlegungen zur Abschaffung des Vermögensregresses angestellt
werden, muss dieser im Fall einer Umsetzung den Ländern die daraus
resultierenden Kosten ersetzen.

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