• 21.06.2017, 12:35:54
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  • OTS0148

Heimopfer-Rentengesetz: Kirchenopfer außerhalb von Heimen gehen leer aus

Nur noch bis Ende Juni können Ansprüche geltend gemacht werden

Utl.: Nur noch bis Ende Juni können Ansprüche geltend gemacht werden =

Wien (OTS) -

Mit 1. Juli tritt das Heimopferrentengesetz (HOG) in Kraft und
verspricht allen Betroffenen ab Erreichen des Regelpensionsalters die
Zuerkennung einer Eigenpension von € 300.- monatlich. Ab
Inkrafttreten des HOG wird aber zugleich auch das
Verbrechensopfergesetz geändert und es kann kein Ersatz
Verdienstentgang aus Schädigung dieser Verbrechen mehr geltend
gemacht werden. Die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt rät
daher dringend die Zeit bis zum 30. Juni 2017 nicht verstreichen zu
lassen, ohne nach dem Verbrechensopfergesetz einen Verdienstentgang
und damit Pensionsansprüche geltend zu machen.

Gewaltopfer außerhalb von Heimen sind ausgenommen
Darüber hinaus kritisiert die Plattform, dass Opfer kirchlicher
Gewalt außerhalb von Heimen vom Anspruch der Opferrente ausgenommen
werden, denn es bezieht sich nicht auf vergewaltigte Ministranten
oder Kinder in Jungschar etc., denen von Klerikern, Mesnern oder
sonstigen kirchlich Bediensteten Gewalt angetan wurde. Diese Opfer
werden im HOG nicht erwähnt.

Steuerzahler muss Kirchenverbrechen bezahlen

Der Staat hat bei Kindern in Obhut der Kirche zwar seine
Aufsichtspflicht sträflich versäumt. Trotzdem bleiben die Kirche und
ihre Täter straffrei und leisten keine Entschädigung. Stattdessen
kommen die Steuerzahler zum Handkuss. „Durch das HOG wird für die
Schäden durch die katholische Pädokriminalität auf Steuerkosten
nachträglich aufgekommen“, kritisiert Sepp Rothwangl, Sprecher der
Plattform kirchlicher Gewalt. Als Grundübel für das Entstehen dieser
schwersten Verbrechen der Nachkriegszeit sieht er das Konkordat:
„Eingeführt in der Zeit des Klerikalfaschismus, ist es im
Wesentlichen noch immer in Kraft“, so Rothwangl. „Eine Aufkündigung
des Konkordat ist überfällig und sollte schleunigst in Angriff
genommen werden.“

Jetzt rechtzeitig einreichen

Daher startet die Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt einen
dringenden Aufruf an alle Betroffenen von sexueller, körperlicher und
seelischer Gewalt in Kinder- oder Jugendheimen des Bundes, der Länder
und der Kirchen oder in Pflegefamilien von einem Heim- oder
Jugendwohlfahrtsträger: „Nur noch bis Monatsende kann man als Opfer
seine Ansprüche auf Verdienstentgang und damit Pension geltend
machen“, betont Rothwangl.

Der Antrag dafür ist an das Sozilaministeriumsservice zu stellen.
https://www.sozialministeriumservice.at/site/Finanzielles/Sozialentschaedigungen/Verbrechensopfer/

Das entsprechende Formblatt ist hier zum downloaden.
https://www.sozialministeriumservice.at/cms/site/attachments/4/0/5/CH0053/CMS1455400561520/sms_antrag_sozialentschaedigung_hilfeleistung_verbrechensopfer.doc

www.betroffen.at

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