• 20.06.2017, 13:16:15
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  • OTS0143

Volkshilfe sieht Wiener Mindestsicherung NEU positiv

Kein Wettbewerb nach unten. Neuer Anlauf für bundeseinheitliche Regelung wichtig.

Wien (OTS) - 

Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich sagt in einer ersten Einschätzung zur heute vorgestellten Wiener Mindestsicherung NEU: „Das Wiener Modell zeigt, dass es bei einer neuen Vereinbarung nicht zu einem Wettbewerb um die geringsten Sozialleistungen gehen muss und, dass Kürzungen und Deckelungen keine Schritte in eine sozial gerechte Zukunft für alle darstellen“. Die neuen Regelungen schaffen in dieser Form keine Härtefälle wie in anderen Bundesländern. Wien beschreitet damit einen richtungsweisenden Weg.

Fokus auf Arbeitsmarktintegration gerade für junge Menschen wichtig
So liegt der Fokus auf der langfristigen Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt, gerade für junge Menschen. Fenninger zeigt auf: „Wir begrüßen, dass Arbeitsmarktintegration einen hohen Stellenwert im neuen Modell einnimmt. Bereits jetzt bestehen zahlreiche progressive Projekte – auch die Volkshilfe Wien ist im Arbeitsmarktintegrationsbereich sehr aktiv. Diese müssen weiterhin unterstützt oder sogar ausgebaut werden“. Insbesondere bei Projekten für junge Erwachsene wäre ein Ausbau von niedrigschwelligen Angeboten wünschenswert, so der Direktor. „Gerade in diese Gruppe werden durch die Reform Erwartungen gesetzt. Niemandem darf der Zugang aufgrund von fehlenden Ausbildungsplätzen verwehrt werden“. Um die Ergänzung zum Grundbetrag für 18- bis 25-Jährige abzusichern, wäre es zudem vorteilhaft, die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auf über 18 auszudehnen. „Betreuung und Begleitung muss sichergestellt werden – auch für über 18-Jährige“, sagt Fenninger.

Nicht zuletzt sei die Einführung des Wiener Beschäftigungsbonus und des Wiener Beschäftigungsbonus + positiv zu beurteilen: „Besonders working poor, also AufstockerInnen mit geringem Erwerbseinkommen, profitieren davon, dass Sonderzahlungen künftig nicht mehr angerechnet werden, und dass es Belohnungen für längerfristige Beschäftigung gibt“.

Sicherstellung von sozialer Infrastruktur und der Gleichstellung von Frau und Mann
Es sei auch positiv hervorzuheben, dass sich die Sachleistungen auf die soziale Infrastruktur beziehen: „Gesundheitliche Unterstützung, Angebote in der Sozialarbeit sowie die Deckung von Miet- und Energiekosten sind Positiv-Beispiele für Sachleistungen. Damit werden die Betroffenen unterstützt und nicht stigmatisiert, wie es mit Gutscheinen für z.B. Lebensmittel der Fall wäre“. Allerdings müsse der Ausbau der Infrastruktur und der kostenfreien Plätze für alle WienerInnen vorangetrieben werden.

Besonders erfreulich sei auch das Augenmerk auf Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, wie etwa die Möglichkeit der Auszahlung auf zwei Konten für die Haushaltsmitglieder: „Dadurch wird die Unabhängigkeit gerade von Frauen gestärkt, da ihr Anspruch auf Leistungen nicht von jenem des Partners abhängt.“ Dies ist für die Betroffenen ein wichtiger Unterschied zu anderen Bundesländern, in denen ganze Haushalte zu sogenannten Bedarfsgemeinschaften zusammengefasst werden und einem Deckel unterliegen.

Soziale Absicherung ist soziales Recht
Im Bereich der Rechte, Pflichten und Sanktionen fällt auf den ersten Blick auf, dass die Pflichten und Sanktionen – im Gegensatz zu den Rechten – besonders häufig genannt werden. Dazu Fenninger: „Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass langfristige Arbeitsmarktintegration nicht mit Sanktionen erreicht wird. Darüber hinaus ist noch nicht klar, was eine Präzisierung der Pflichten zum Einsatz der Arbeitskraft im Detail bedeutet“. Hier könnten sich Fallstricke verstecken. Rechte müssen im Vergleich zu Sanktionen und Pflichten einen höheren Stellenwert einnehmen, so der Direktor: „Weil soziale Absicherung soziales Recht ist“.

Zudem betont Fenninger: „Medial wird der Anstieg der Mindestsicherung in den letzten Jahren häufig hervorgehoben. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den Ausgaben für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung um einen minimalen Anteil des Sozialbudgets handelt. Der Wert der Mindestsicherung für unsere Gesellschaft, für unseren sozialen Zusammenhalt, für eine soziale gerechte Zukunft ist aber immens wichtig und nicht mit Zahlen zu messen“.

„Es braucht dringend wieder Bemühungen in Richtung einer österreichweiten Harmonisierung auf einem Niveau, das gesellschaftliche Teilhabe für alle in Österreich lebenden Menschen sicherstellt. Wien durchbricht den Negativ-Trend nach unten. Das sollte nach den Nationalratswahlen auch der Anstoß für die anderen Bundesländer sein, mehr Fairness und Solidarität walten zu lassen. Mit bundesweit einheitlichen Regeln, die Sicherheit geben und Teilhabe ermöglichen“, so Fenninger abschließend.

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Melanie Rami, MA
Pressesprecherin
+43 (0) 676 83 402 228
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