- 20.06.2017, 10:20:09
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Sturmlauf der Rechtsanwälte gegen geplante Ausdehnung der Steuerberaterbefugnisse
ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Ein Angriff auf den Rechtsstaat, ein Angriff auf die Qualität der Rechtsberatung, ein Angriff auf Mandanten und Rechtsanwälte gleichermaßen.“
Utl.: ÖRAK-Präsident Rupert Wolff: „Ein Angriff auf den Rechtsstaat,
ein Angriff auf die Qualität der Rechtsberatung, ein Angriff
auf Mandanten und Rechtsanwälte gleichermaßen.“ =
Wien (OTS) - Eine geplante Novelle des Berufsrechts der
Wirtschaftstreuhandberufe (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sorgt
derzeit für helle Empörung unter den 6.300 österreichischen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Mit der vom
Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die
Berufsbefugnisse der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umfassend
ausgeweitet werden – zulasten der freien Berufe und auf Kosten der
rechtsuchenden Bevölkerung, wie Rupert Wolff, Präsident des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), warnt. „Ein Angriff
auf den Rechtsstaat, ein Angriff auf die Qualität der Rechtsberatung,
ein Angriff auf Mandanten und Rechtsanwälte gleichermaßen.“ Die
Aufregung sei enorm, die Kollegenschaft zu Recht empört.
Fehlende Ausbildung und Berufsregeln
Die Ausweitung der Befugnisse betrifft insbesondere die Errichtung
von Verträgen (zB Dienstverträge, Liegenschaftsverträge usw), die
Vertretung in allen Verwaltungsstrafverfahren und vor Gerichten (in
Firmenbuchsachen und bei Umgründungen) sowie vor dem
Verwaltungsgerichtshof. Kritisiert wird, dass die dafür
erforderlichen juristischen Ausbildungen und Berufsregeln
(Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Schutz vor
Interessenskollisionen), wie sie etwa Rechtsanwälte zum Schutz ihrer
Klienten zu absolvieren und einzuhalten haben, nicht vorhanden sind.
Jede Berufsgruppe solle das tun, wofür sie ausgebildet ist und wofür
die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sind, so Wolff. Nicht
umsonst sieht der österreichische Gesetzgeber zum Schutz der
Konsumenten derart hohe und spezifische Anforderungen an die
jeweiligen Berufe vor.
„Es ist nicht auszudenken, wie groß der Protest wäre, würden
Zahnärzte in ihrer Praxis künftig auch Mandel- und
Blinddarmoperationen durchführen wollen“, macht Wolff klar. „Bürger,
deren Rechte in Verträgen festgehalten und vor Gericht vertreten
werden, müssen sich darauf verlassen können, dass dies fundiert und
bestmöglich erfolgt. Die Rechtssicherheit der Bürger darf ebenso
wenig auf das Spiel gesetzt werden, wie ihre Gesundheit“, warnt
Wolff.
Auch die Haftungsregeln der Wirtschaftstreuhänder sind mit jenen der
Rechtsanwälte nicht vergleichbar. Dadurch würden Klienten nicht nur
Gefahr laufen, von nicht oder jedenfalls nicht ausreichend rechtlich
ausgebildeten Personen beraten und vertreten zu werden, sondern
könnten im Haftungsfall nicht einmal auf einen adäquaten
Haftungsfonds zugreifen.
Rechtsanwälte kündigen Protestmaßnahmen an
Die Rechtsanwälte sprechen von einem Bruch in der österreichischen
Rechtsordnung und kündigen bereits Protestmaßnahmen, wie etwa die
Einstellung der kostenlosen Ersten Anwaltlichen Auskunft, an, sollte
das Gesetz tatsächlich beschlossen werden. „Die Rechtsanwaltschaft
spricht sich vehement gegen dieses Vorhaben aus! Ich warne vor den
Konsequenzen eines Auseinanderbrechens des bewährten Gefüges der
freien Berufe zulasten der Bürger und Unternehmer in unserem Land“,
so Wolff. Der Gesetzesvorschlag schade den österreichischen
Freiberuflern massiv.
Die Profiteure dieses „Dammbruchs“ wären ausschließlich einige
wenige, multinationale Beratungskonzerne, die seit Jahren massives
Lobbying betreiben, um den österreichischen Markt unter ihre
Kontrolle zu bringen, so Wolff. In Wahrheit hätten nur diese die
Kapazitäten und könnten das unternehmerische Risiko aufwenden, um in
einem de facto berufsfremden Bereich tätig zu werden. Das Rückgrat
der österreichischen Wirtschaft, die tausenden heimischen Klein- und
Mittelunternehmer in den freien Berufen, drohe unter diesem Druck zu
zerbrechen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum dieses Gesetz noch
vor dem Sommer auf Biegen und Brechen verabschiedet werden soll.
Zahlreiche Kritiker warnen vor negativen Folgen
Das System der Spezialisierung unter den freien Berufen hat sich am
Markt seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Vorzeigekonzept. Es
besteht keinerlei Bedarf, dieses nun plötzlich - ohne vorherige
Einbeziehung der Betroffenen - entgegen den Fachmeinungen aller
Experten aus den Angeln zu heben. „Wir appellieren an die
Bundesregierung und die Parlamentarier, entschieden gegen diesen
Vorstoß einiger weniger Großkonzerne aufzutreten“, so Wolff. Heftig
kritisiert wurde das geplante Gesetz bereits in der Begutachtung;
neben den Rechtsanwälten warnen unter anderem der Oberste
Gerichtshof, das Justizministerium, die Notariatskammer, die
Wirtschaftskammer und die Arbeiterkammer vor negativen Folgen. Umso
unverständlicher sei, so Wolff, dass diesen Stimmen bislang kein
Gehör geschenkt worden sei.
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