Betäubungslose Ferkelkastration weiterhin zugelassen
Das Bündnis „FairFerkel“, zu dem sich VIER PFOTEN, UNITED CREATURES, WIENER TIERSCHUTZOMBUDSSTELLE und der Verband „pro tier“ zusammengeschlossen haben, lehnt die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung entschieden ab. Die Kastration von Ferkeln ohne jegliche Betäubung weiterhin dauerhaft zuzulassen, ist für „FairFerkel“ inakzeptabel. Denn die vorgeschriebene Schmerznachbehandlung bedeutet keine Schmerzausschaltung beim eigentlichen Eingriff.
„Aus Tierschutzsicht ist nicht nachvollziehbar, warum gerade Schweine hier derart benachteiligt werden“, sagt Martina Pluda, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN. „Bei Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen darf eine Kastration nur noch nach wirksamer tierärztlicher Betäubung und mit postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt werden.“
Pluda weist auch darauf hin, dass die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung nicht mit den Tierschutzvertretern abgestimmt worden ist. „Alle Anregungen von Seite des Tierschutzes zur Verbesserung der Verordnung wurden vom zuständigen Ministerium ignoriert.
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82 Prozent der österreichischen Bevölkerung sind laut einer von „FairFerkel“ in Auftrag gegebenen Integral-Umfrage für ein Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung. Integral hatte für die Studie im September 2016 insgesamt 500 Telefoninterviews mit Österreicher ab 14 Jahren durchgeführt.
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