- 06.06.2017, 13:15:12
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Flugstreichungen bei Air Berlin - das sind Ihre Rechte
Potsdam (ots) - Die Zahl verspäteter oder gänzlich gestrichener Flüge
bei Air Berlin hat in den letzten Wochen drastisch zugenommen.
Ursache sind die wirtschaftlichen Turbulenzen bei der Fluglinie.
Manche Strecken werden deshalb oft kurzfristig gestrichen, weil sie
unrentabel erscheinen.
"Die Schwierigkeiten bei Air Berlin dürfen nicht auf dem Rücken der
Passagiere ausgetragen werden. Leider kennen aber nur rund 10 Prozent
der betroffenen Fluggäste ihre Rechte bei Flugausfällen." erklärt
Sandra Rosenberg, COO von refund.me.
Fluglinien, die einen Flug streichen, müssen Passagiere mindestens 2
Wochen vor dem geplanten Flugdatum darüber informieren. Ansonsten
besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von
bis zu 600 Euro.
"Betroffene Fluggäste sollten alle verfügbaren Informationen
sorgfältig dokumentieren, damit sie Streichungen und Verschiebungen
beweisen können. Wenn eine Fluglinie ihren Passagieren massiv Zeit
stiehlt, dann muss sie dafür zahlen." sagt Sandra Rosenberg von
refund.me.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn weniger als 7 Tage
vorher informiert wird und der Abflug mehr als eine Stunde früher
oder mehr als zwei Stunden später als geplant stattfindet.
Eine Entschädigung gibt es auch, wenn die Fluglinie 14 bis 7 Tage vor
dem Abflug informiert hat und der Abflug mehr als zwei Stunden früher
oder mehr als vier Stunden später als ursprünglich geplant ankommt.
Die Fluglinie muss sich auf jeden Fall um eine Ersatzbeförderung
kümmern. Sollte sie dies verweigern, lohnt es sich auf jeden Fall,
die entstandenen Mehrkosten für die Ersatzbeförderung bei der Airline
zur Erstattung einzureichen.
Über refund.me
Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin
Eve Büchner gegründete Start-up refund.me (https://refund.me/)
Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer
Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste
Anschlussflüge und Überbuchungen entsprechend der EU Verordnung
261/2004.
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