• 02.06.2017, 13:04:17
  • /
  • OTS0143

Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juni 2017

Erhöhung der Studienbeihilfe, Kontrolle von Bioprodukten aus Drittstaaten, Entschließungen, Tourismusbericht, RH-Berichte

Utl.: Erhöhung der Studienbeihilfe, Kontrolle von Bioprodukten aus
Drittstaaten, Entschließungen, Tourismusbericht, RH-Berichte =

Wien (PK) - Kommende Woche tritt der Nationalrat an einem Tag
zusammen. Auf der Tagesordnung am Mittwoch stehen die Erhöhung der
Studienbeihilfe um rund 18% sowie das sogenannte EU-
Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz am Programm. Darin geht es
vorrangig um die amtliche Kontrolle von Bioprodukten aus
Drittstaaten. Außerdem sollen Entschließungen gefasst werden. So
sprechen sich die Abgeordneten u.a. dafür aus, die Begriffe "vegan"
und "vegetarisch" genauer zu definieren und die Kriegsverbrechen der
Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) als Völkermord zu erklären. Zudem
ist den Parlamentsfraktionen eine klischeefreie mediale Darstellung
von Menschen mit Behinderung ein Anliegen. Besprochen wird außerdem
der Tourismusbericht 2016 sowie Berichte des Rechnungshofs. Die
Sitzung beginnt um 9. Uhr.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde hat die SPÖ das Thema "Arbeit für Österreich
- Beschäftigung und Ausbildung im Fokus" vorgeschlagen.

Aus Drittstaaten importierte Bioprodukte sollen streng kontrolliert
werden

Im EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geht es primär um die
amtliche Kontrolle von importierten Bioprodukten aus Drittstaaten.
Die Vorlage passierte den Gesundheitsausschuss mit breiter Mehrheit.
Es ist davon auszugehen, dass die Abgeordneten das Gesetz im Plenum -
wie auch im Ausschuss - zum Anlass nehmen werden, einmal mehr die
Frage der Kennzeichnung von Lebensmitteln aufs Tapet zu bringen,
zumal im Ausschuss einige Anträge, die sich mit derartigen Fragen
auseinandersetzen, vertagt wurden.

Initiative zur klaren Definition der Begriffe "vegan" und
"vegetarisch"

Druck machen die Abgeordneten, die Begriffe "vegan" und "vegetarisch"
genauer zu definieren. In einer von SPÖ und ÖVP vorgelegten
Entschließung wird die Gesundheitsministerin aufgefordert, sich auf
EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien einzusetzen. Dazu
fehlen nämlich noch immer die entsprechenden Durchführungsrechtsakte
gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Die Möglichkeit, eine
freiwillige Kennzeichnung in Österreich einzuführen, wurde im
Ausschuss unterschiedlich bewertet.

Erhöhung der Studienbeihilfe um ca. 18% ab Herbst

Die unter dem ehemaligen Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner
vereinbarte Erhöhung der Studienförderung um rund 18% soll fixiert
werden. Als allgemeine Höchststudienbeihilfe für Studierende sind
jährlich 6000 € oder 500 € monatlich vorgesehen. Für Studierende, die
besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studienförderung
auf monatlich 715 € (8.580 € im Jahr) angehoben werden. Diese
Höchststudienbeihilfe gilt für Vollwaisen, verheiratete bzw. in einer
eingetragenen Partnerschaft lebende Studierende und solche, die zur
Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet
sind; außerdem für auswärtige Studierende sowie für Studierende nach
Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Änderungen im
Studienförderungsgesetz können mit den Stimmen aller
Parlamentsparteien rechnen.

2016 wieder Rekordjahr für Österreichs Tourismusbranche

Das Vorjahr kann in den Annalen der Tourismusbranche wieder als ein
Rekordjahr verbucht werden. Der Tourismusbericht 2016 spricht von
einem "Ausnahmejahr", in dem Österreich durch sein Image als sichere
Reisedestination einen neuerlichen Rekordwert bei Gästen und
Nächtigungen erzielen konnte, wobei vor allem deutliche Zuwächse auf
den traditionellen Nahmärkten zu verzeichnen waren. Positiv haben
sich zudem auch die Investitionen der Tourismusbetriebe entwickelt.
Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat insgesamt einen Anteil von
16% am BIP. Auch die Investitionstätigkeit im Tourismus ist äußerst
hoch.

Trotz dieser positiven Werte dürfe man sich keinesfalls zufrieden
zurücklegen, mahnte der zuständige Wirtschaftsminister Harald Mahrer
jedoch im Ausschuss ein. Angesichts der Herausforderungen durch die
Digitalisierung sowie neuer Geschäftsmodelle, aber auch als Folge des
Klimawandels werde sich die Branche in Zukunft neu erfinden müssen,
meinte er. Der Wirtschaftsminister sprach dabei von der Notwendigkeit
einer Balance zwischen unternehmerischer Freiheit, sozialer
Verantwortung und Ökologie und meinte, der Tourismus könne hier eine
Leitbranche sein. Notwendig sei ein breit angelegtes Konzept für die
Absicherung der Tourismusbetriebe.

Auch die Abgeordneten zeigten sich zufrieden mit der Entwicklung, die
Opposition übte im Ausschuss aber heftige Kritik an den ihrer Meinung
nach bestehenden Belastungen der Tourismusbetriebe durch Maßnahmen
wie die Erhöhung der Besteuerung auf Nächtigungen oder die
Registrierkassenpflicht.

Erklärung von IS-Verbrechen als Völkermord

Der Menschenrechtsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen,
die Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der Terrorgruppe
Islamischer Staat (IS) gegen Christen, Jesiden und andere religiöse
und ethnische Minderheiten als Völkermord einzustufen. Unterstützt
wird damit eine Resolution des Europäischen Parlaments an den UN-
Sicherheitsrat aus dem Februar 2016. Die Regierung soll außerdem
bilateral sowie auf europäischer und internationaler Ebene für
humanitäre Korridore und Schutzzonen für Flüchtlinge einstehen.

Individualbeschwerderecht und Autonomie im EGMR

Ein weiterer Appell aller sechs Parlamentsfraktionen an die Regierung
betrifft den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die
Abgeordneten haben Bedenken, dass die Rechtsprechung und der
Handlungsspielraum des Gerichtshofs bei bereits in Diskussion
stehenden Reformen beschnitten werden könnten. Für die Fraktionen
steht außer Zweifel, dass Individualbeschwerden nicht durch neue
Zugangsbeschränkungen oder Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt
und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden darf.
Von Seiten Österreichs werde er diese Punkte auch weiterhin
verteidigen, erklärte dazu Kanzleramtsminister Thomas Drozda im
Menschenrechtausschuss.

Mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung

In einer weiteren menschenrechtsrelevanten Entschließung, hinter der
wiederum alle Parteien stehen, geht es um die mediale Darstellung von
Menschen mit Behinderung. Sie fordern die Umsetzung der Maßnahmen im
Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, die u.a. eine
klischeefreie, sachliche und ausgewogene Darstellung von Menschen mit
Behinderung vorsehen. Die Abgeordneten sprechen sich außerdem für
eine Erhöhung von barrierefrei zugänglichen ORF-Sendungen sowie
Förderungen von Filmen über und von Menschen mit Behinderung aus.
JournalistInnen sollten aus ihrer Sicht besonders sensibilisiert
werden.

Beratungsnetz für ungewollt Schwangere

Der fraktionslose Abgeordnete Marcus Franz spricht sich seit längerem
für ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen zur anonymen
Beratung von ungewollt schwangeren Frauen aus. Mit den
Beratungsstellen sowie mit subventionierten "Leihomas", Babysitter-
Zuschüssen und besonderen Unterstützungsmaßnahmen von arbeitslosen
Jungvätern und Jungmüttern durch das AMS erhofft er sich, dass sich
die Zahl der Abtreibungen in Österreich verringert und die
Geburtenrate in die Höhe geht. Franz kann wohl mit keiner Mehrheit im
Plenum rechnen.

Rechnungshofbericht über Blaulichtfunk

Am Schluss der Sitzung befassen sich die Abgeordneten mit
Rechnungshofberichten. Zum zweiten Mal auf dem Prüfstand des
Rechnungshofs stand die Vergabepraxis des Innenministeriums vor allem
in Sachen Digitalfunk. Die Vorbereitungen für die Ausstattung aller
Blaulichtorganisationen mit einem einheitlichen digitalen Funknetz
reichen bereits in die 1990er Jahre zurück. Aufgrund von zahlreichen
Unregelmäßigkeiten im Zuge der Neuausschreibung des Projekts im Jahr
2003 stand die sogenannte Tetron-Affäre sogar im Mittelpunkt eines
parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschusses sowie von
Gerichtsprozessen. Im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung befasste
sich der Rechnungshof nun noch einmal mit dem Vergabewesen im BMI und
stellte fest, dass 80% der Empfehlungen bereits umgesetzt wurden. RH-
Präsidentin Margit Kraker ortet dennoch weiteres
Einsparungspotential.

Auch wenn es mit Kärnten derzeit noch keine Vereinbarung gibt, zeigte
sich Innenminister Wolfgang Sobotka im Rechnungshofausschuss
optimistisch, dass 2019 zumindest 93% des Bundesgebietes mit
Digitalfunk versorgt sind.

Unterschiedliche Bewertung des Anhaltezentrums Vordernberg

Das in der öffentlichen Kritik stehende Anhaltezentrum Vordernberg
entzweit auch weiterhin die Gemüter. Nach massiver öffentlicher
Kritik legte auch der Rechnungshof dazu einen äußerst kritischen
Bericht vor. Auch im Ausschuss waren die Äußerungen der Abgeordneten
weitgehend negativ. Innenminister Sobotka hingegen verteidigte das
Anhaltezentrum als ein "europäisches Vorzeigeprojekt", das
mittlerweile gut ausgelastet sei.

Das Anhaltezentrum Vordernberg wurde errichtet, ohne dass das
Innenministerium zuvor Analysen über die Entwicklung der
Schubhaftzahlen, die Kosten des Betriebs und die Eignung des
Standorts angestellt hat, so der Befund der PrüferInnen. Der
Rechnungshof vermisst jedenfalls eine schlüssige Planung.

Die Zahl der Schubhäftlinge ging mit der Einrichtung des Bundesamts
für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich zurück, sodass 2014 in nur
mehr rund 14% Schubhaft verhängt wurde. Das neu errichtete
Anhaltezentrum Vordernberg sei seit dessen Eröffnung Anfang 2014
maximal zu 18% mit Schubhäftlingen ausgelastet gewesen, ab April 2015
tendierte die entsprechende Belegung gegen null, wird im Bericht
festgehalten. Stattdessen wurden dort verstärkt so genannte
"Verwaltungsverfahrenshäftlinge" untergebracht. Dafür sei das
Anhaltezentrum weder baulich geeignet noch sei das vertraglich
vorgesehen, moniert der Rechnungshof. Weitere Kritikpunkte betreffen
die Vertragslänge mit der Bundesimmobiliengesellschaft von 33 Jahren
sowie den Vertrag mit der Gemeinde Vordernberg - abgeschlossen für 15
Jahre -, der ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der
Belegung des Anhaltezentrums vorsieht. Folge seien enorme Fixkosten,
die jährlichen Ausgaben für das Schubhaftzentrum werden vom
Rechnungshof mit mehr als 11 Mio. € beziffert. Die PrüferInnen
bemängeln außerdem, dass das Innenministerium auf die
Leistungserbringung der von der Gemeinde Vordernberg beauftragten
Sicherheitsfirma G4S keinen direkten Einfluss nehmen könne, obwohl es
für das Anhaltezentrum verantwortlich ist.

Aber auch im Polizeianhaltezentrum Salzburg und im Anhaltezentrum in
der Wiener Rossauer Lände, das für weibliche Schubhäftlinge
vorgesehen ist, gab es laut Rechnungshof Überkapazitäten. Zudem
würden die Kosten enorm divergieren: Während ein Hafttag in Salzburg
- bei angenommener Vollauslastung - 50 € kostet, sind es in
Vordernberg mit 165 € mehr als dreimal so viel. Bezieht man die
Auslastung mit ein, kostete ein Hafttag in Vordernberg im ersten
Halbjahr 2015 sogar 834 €.

Fördervergaben des Innenministeriums

Der Rechnungshofbericht beleuchtet auch Förderungen des
Innenressorts. Demnach hat das Ministerium im Zeitraum 2011 bis 2014
Förderungen von insgesamt 77,81 Mio. € vergeben, davon stammte mit
24,43 Mio. € nahezu ein Drittel aus EU-Mitteln. Die PrüferInnen
kritisieren, dass insgesamt 14 Stellen im Ressort mit der Vergabe von
Förderungen betraut waren und es vielfach keine Trennung zwischen
Fördervergabe und Kontrolle gab. Zudem vermissten sie klare
Richtlinien für die Vergabe von Förderungen und Maßnahmen zur
Vermeidung von Mehrfachförderungen. Auch ließ sich mangels einer
übersichtlichen Dokumentation die Anzahl der vergebenen Förderungen
nicht eruieren. Grundsätzliches Lob gab es hingegen für die
Abwicklung von EU-Förderungen.

Im Ausschuss versicherte der Innenminister, allen 29 Empfehlungen des
Rechnungshofs nachzukommen. 23 seien bereits umgesetzt worden, sechs
würden sich in Umsetzung befinden. Skeptisch sieht Sobotka jedoch
Vorschläge für eine zentrale Fördervergabe. Die Erfahrungen hätten
gezeigt, dass Förderungen wesentlich effizienter abgewickelt werden
können, wenn sie nicht zentral vergeben, sondern gebündelt werden,
gab er zu bedenken.

Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien

In seinem Bericht über die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung
Wien vermisst der Rechnungshof vor allem ausreichende Daten und
Erfolgsmaßstäbe für die Zielerreichung. Mit der
Parkraumbewirtschaftung habe die Stellplatzauslastung verringert
werden können, in den angrenzenden nicht bewirtschafteten Bereichen
seien jedoch Verschlechterungen durch Verlagerungswirkungen
aufgetreten. (Schluss) keg/jan

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel