• 31.05.2017, 15:22:37
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Mahrer: Massive Erhöhung der Beihilfen wichtiges Signal für Studierende

Aufstockung auf 260 Millionen - Universitätsfinanzierung NEU beschließen

Utl.: Aufstockung auf 260 Millionen - Universitätsfinanzierung NEU
beschließen =

Wien (OTS/BMWFW) - „Mein Ziel ist es, auf den bisherigen Maßnahmen
aufzubauen und die Rahmenbedingungen für unsere Studierenden
kontinuierlich zu verbessern, damit Talente unabhängig von ihrer
sozialen Herkunft bestmöglich gefördert werden. Daher stocken wir die
Studienbeihilfen um 60 Millionen auf insgesamt 260 Millionen Euro pro
Jahr auf, wovon künftig 50.000 Studierende profitieren. Damit
ermöglichen wir die höchste Anhebung, die es seit der Einführung des
Beihilfensystems je gegeben hat. Gleichzeitig gewährleisten wir, dass
die Förderungen zielgerichtet ankommen“, sagt Wissenschaftsminister
Harald Mahrer zur Novelle der Studienförderung, die im
Regierungsprogramm als begleitende Maßnahme zur
Universitätsfinanzierung NEU vereinbart und nun vom
Wissenschaftsausschuss einstimmig beschlossen wurde. Bereits ab dem
Wintersemester 2017/18 soll die Erhöhung greifen.

Künftig werden die Inflations- und Einkommensentwicklung der letzten
Jahre sowie die geänderten Lebensumstände der Studierenden stärker
berücksichtigt. Das führt nicht nur zu deutlich höheren Stipendien,
sondern erstmals seit 2008 auch zu einer Ausweitung des
Bezieherkreises. Damit bekommen bis zu 30 Prozent mehr Studierende um
durchschnittlich 18 Prozent mehr Studienbeihilfe als bisher. So
erhalten Studierende ab 27 Jahren statt derzeit maximal 709 Euro
monatlich künftig 841 Euro. Die Wohnsituation der Studierenden wird
berücksichtigt, indem bereits ab 24 Jahren (bisher 27) für alle
Studienbehilfenbezieher/innen höhere Wohnkosten berücksichtigt
werden. Da für die Höhe der Beihilfe die zumutbare Unterhaltsleistung
der Eltern auf Grund ihres Einkommens entscheidend ist, führt die
Anhebung der Einkommensgrenzen zu höheren Studienbeihilfen. Die
Grenze steigt von rund 31.000 Euro auf über 42.000 Euro. Gleichzeitig
wird bei der Gesamtberechnung des Unterhalts auch der Absetzbetrag
des zweiten Elternteils einbezogen, sodass Studierende mit getrennten
Eltern zusätzlich profitieren.

„Wir wollen die Maßnahmen, die bis zur Wahl noch möglich sind,
umsetzen. Die Anhebung der Studienförderung ist hier ein erster
Schritt. Jetzt gilt es die Universitätsfinanzierung NEU zu
beschließen, damit es an den Universitäten zu mehr Planbarkeit,
Transparenz und bessere Betreuungsrelationen kommen kann. Um die
Qualität an unseren Hochschulen zu verbessern, braucht es beides: die
Anhebung der Studienförderung und eine nachhaltige
Universitätsfinanzierung“, so Mahrer.

Mit dem Beschluss über die Novelle des Studienförderungsgesetzes
kommt ein mehrjähriges Projekt des Wissenschaftsministeriums zum
Abschluss. 2012 beauftragte der damalige Wissenschaftsminister
Töchterle eine Evaluation des Studienförderungssystems durch das
Institut für Höhere Studien. Aufbauend auf dem Befund - einer
Bestätigung der sozialen Treffsicherheit - erarbeitete eine
Arbeitsgruppe der Hochschulkonferenz unter Einbindung der ÖH
umfassende Empfehlungen für die Weiterentwicklung. Auf Basis dieser
Empfehlungen wurde unter Bundesminister Mitterlehner die
Studienförderung 2014 und 2016 in zwei Novellen für bestimmte
Gruppen, Studierende mit familiären Verpflichtungen und ältere
Studierende entscheidend verbessert, wobei bei der letzten Novelle
das Wissenschaftsressort auch zusätzlich die Finanzierung für die
Studierenden an den Pädagogischen Hochschulen übernommen hat. Diese
Studierenden hätten ansonsten nicht profitieren können. Mit der
Weiterentwicklung des Beihilfensystems setzt das
Wissenschaftsministerium kontinuierlich die Ziele der „Nationalen
Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung“ um. Die
davon abgeleiteten Maßnahmen richten sich kurz-, mittel- und
langfristig an alle Stakeholder im Hochschulsektor und werden
gesamthaft für mehr soziale Durchlässigkeit an österreichischen
Hochschulen sorgen.

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