Bei 4 von 5 inserierten Wohnungen im Altbau wird mehr als der gesetzlich zulässige Wert verlangt. Die Stadt bietet umfassende Unterstützungen und startet eine zusätzliche Info-Offensive
Utl.: Bei 4 von 5 inserierten Wohnungen im Altbau wird mehr als der
gesetzlich zulässige Wert verlangt. Die Stadt bietet
umfassende Unterstützungen und startet eine zusätzliche
Info-Offensive =
Wien (OTS) - Jedes Jahr werden in Wien mehr als 25.000 neue
Mietverträge am privaten Wohnungsmarkt abgeschlossen. Viele dieser
Wohnungen wurden zuvor auf Immobilienplattformen angeboten. Doch was
darf ein Vermieter tatsächlich verlangen, wie steht es um die
gesetzlichen Regelungen und wie sieht schließlich die Preisgestaltung
in der Praxis aus?
Aktuelle Ergebnisse dazu liefert ein Screening der Stadt Wien, das
im Besonderen die Altbaumieten genauer untersucht hat. „Seit Oktober
2016 haben die Expertinnen und Experten der Mieterhilfe insgesamt
rund 40.000 Inserate, inklusive Mehrfach-Inserate, von zehn
unterschiedlichen Immobilienplattformen unter die Lupe genommen. Und
die Ergebnisse sprechen eine klare Sprache: Bei vier von fünf
Angeboten wird deutlich mehr verlangt, als es das
Richtwertmieten-Gesetz erlaubt. Durchschnittlich lagen die
ausgewiesenen Angebote um 3,54 Euro pro Quadratmeter über den
zulässigen Tarifen“, so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bei der
heutigen Präsentation.
Ähnlich verhält es sich auch bei den bestehenden
Mietverhältnissen, wie die Bilanz der behördlichen Überprüfungen über
die Wiener Schlichtungsstelle zeigen. Bei insgesamt 2.700
Mietzinsüberprüfungen wurden die gesetzlich zulässigen
Mietvorschreibungen durchschnittlich um immerhin 3,18 Euro pro
Quadratmeter überschritten. „Das entspricht einem vermeintlichen
Körberlgeld von 8,5 Millionen Euro pro Jahr, das den betroffenen
Mietern am Ende wieder rückerstattet werden muss“, so Ludwig.
Neben seiner erneuten Forderung an den Bundesgesetzgeber nach
einem fairen und transparenten Mietrechtsgesetz hob der Stadtrat die
umfassenden Leistungsangebote der Stadt Wien hervor: „Von der
kompetenten Beratung in der Mieterhilfe bis zur Einrichtung der
Wiener Schlichtungsstelle steht den Wienerinnen und Wienern eine
ganze Palette an kostenlosen Unterstützungsangeboten zur Verfügung.
Zudem werden wir jetzt eine zielgerichtete Informations-Offensive
starten.“
Inseraten-Screening zeigt Diskrepanz zwischen Gesetz und
Wirklichkeit
Insgesamt sind in den vergangenen acht Monaten 40.000 Inserate
durchforstet worden. Nach entsprechender Selektion von
Mehrfachanzeigen und Angeboten, die nur in den Teilanwendungsbereich
des MRG fallen, wurden schließlich 4.000 inserierte Wohnungsangebote
aus dem Altbaubestand genau überprüft. Neben den relevanten
Kennzahlen wie Netto-Mietkosten, Betriebskosten, Kaution und Ablöse
wurden auch Möbel- und sonstige Mieten erfasst. Und auch die
jeweiligen Angaben zur Ausstattung wurden berücksichtigt. Das
Ergebnis dieser Überprüfungen machte eine deutliche Diskrepanz
zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Richtwertmietzins und den
verlangten Mieten deutlich. Im Durchschnitt waren rund 80 Prozent der
angebotenen Wohnungen überteuert. Durchschnittlich wurde um 3,54 Euro
pro Quadratmeter zu viel verlangt. „Die durchschnittliche
Gesamtmiete, inklusive Betriebs- und Nebenkosten sowie Möbelmieten,
beträgt laut der aktuellen Untersuchung 13 Euro pro Quadratmeter. Der
Hauptmietzins schlägt dabei mit rund 10 Euro zu Buche“, informiert
Christian Bartok, Leiter der Mieterhilfe.
Drei Viertel aller angebotenen Wohnungen als befristete
Mietverhältnisse
Besonders markant ist auch die deutliche Entwicklung zu
befristeten Mietverträgen. Die Anzahl jener Wohnungen am privaten
Wohnungsmarkt, die mit unbefristeten Verträgen angeboten wird, liegt
derzeit bei nur noch bei 22 Prozent. Diese Entwicklung ist vor allem
deshalb besorgniserregend, weil damit die Wohnsicherheit deutlich
eingeschränkt wird, wie Ludwig und Bartok erklären. Außerdem werde
nur in den wenigsten Fällen der vom Gesetzgeber festgeschriebene
Abschlag von 25 Prozent auf den geltenden Richtwert zur Anwendung
gebracht.
Steigende Tendenz bei Anzahl der behördlichen
Mietzinsüberprüfungen
In diesem Zusammenhang überrascht es auch nicht, dass die
behördlichen Mietzinsüberprüfungen in den letzten Jahren sukzessive
ansteigen. Insgesamt 2.700 Mietzins-Überprüfungen wurden alleine im
Jahr 2016 über die Wiener Schlichtungsstelle abgewickelt. Die Bilanz
aus den Daten des Vorjahres belegen, dass die Differenz des
Durchschnittes von Mietvertragsabschlüssen und Gutachten in den
geprüften Fällen bei 3,18 Euro pro Quadratmeter. Das entspricht einer
leichten Minderung gegenüber 2015, da waren es noch 3,30 Euro pro
Quadratmeter.
MieterInnen ersparten sich alleine 2016 rund 8,5 Millionen
Euro
Dass sich bei derartigen Mehrverrechnung eine behördliche
Überprüfung und ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle in jedem
Fall auszahlt, wird durch diese Jahresbilanz mehr als deutlich. Bei
durchschnittlich 3,18 Euro pro Quadratmeter und einer
durchschnittlichen Wohnungsgröße von 72 Quadratmetern ergibt dies im
jeweiligen Einzelfall bereits rund 2.500 Euro vor Steuer und
Verzugszinsen im Jahr. „In Summe kann gesagt werden, dass den
MieterInnen aufgrund der Möglichkeit einer Mietzinsüberprüfung durch
die Schlichtungsstelle im Jahr ca. 8,5 Millionen Euro erspart
werden“, so Stadtrat Ludwig.
Zielgerichtete Informationsoffensive für Wiener MieterInnen
„Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse und unserer bisherigen
Erfahrung gehen wir davon aus, dass viele Mieterinnen und Mieter in
Altbauten deutlich mehr als den gesetzlich vorgegebenen
Richtwertmietzins zahlen“, stellt der Wohnbaustadtrat fest. „Leider
wird die überhöhte Miete viel zu oft hingenommen, teilweise aus
Unwissenheit, aber natürlich auch aus Angst, dass der beispielsweise
befristete Mietvertrag nicht verlängert wird“, ergänzt der Leiter der
Mieterhilfe, Christian Bartok. Genau hier kann die Mieterhilfe mit
Rat und Tat zur Seite stehen und bietet vor allem, im Gegensatz zu
den gängigen privaten Portalen, kostenlose Hilfe an.
Die Mieterhilfe wird ab sofort alle MieterInnen von Gebäuden, die
hier besonders auffällig wurden per Informationsschreiben auf die
Unterstützungsangebote der Stadt Wien hinweisen. „Wir möchten die
Bewohner in den betroffenen Objekten unterstützen und informieren
daher über die Möglichkeit der kostenlosen Mietenüberprüfung.
Entweder persönlich bei der Mieterhilfe oder online mit dem Wiener
Mietenrechner unter www.mietenrechner.at rund um die Uhr kann die
jeweilige Miete auf Zulässigkeit überprüfen werden“, erklärt Ludwig
weiter. 2016 wurde dieses Service rund 103.500 Mal in Anspruch
genommen.
Guter Rat ist nicht teuer. Alle Leistungen der Stadt Wien sind
kostenlos
Neben dem Mietenrechner stehen auch eigene Berechnungstools für
die Betriebskosten (www.betriebskostenrechner.wien.at) und auch für
Ablösen (zu finden auf der Homepage der Mieterhilfe:
www.mieterhilfe.at) zur Verfügung. Weiters sind auch alle Leistungen
der Mieterhilfe der Stadt Wien vollkommen kostenlos. Die
Mieterhilfe-ExpertInnen beraten kompetent in allen rechtlichen Fragen
rund ums Thema Wohnen. 2016 hatten die BeraterInnen der Mieterhilfe
insgesamt 28.000 KundInnenkontakte. Gemeinsam mit dem InfoCenter
konnten in rund 40.000 KundInnenkontakten unterschiedlichste
Wohn-Anliegen der WienerInnen erörtert werden. Mehr als 100 Anfragen
pro Tag erfolgen telefonisch. In den persönlichen Gesprächen wurden
dabei insgesamt 21.500 Fragen rund um das immer komplexer werdende
Thema Wohnen geklärt. Die Mieterhilfe bietet zudem auch eigene
Muster-Mietverträge für die unterschiedlichen Bereiche der Anwendung
im Mietrechtsgesetz an. Zuletzt wurde zudem auch noch die mobile
Mieterhilfe ausgebaut.
Sollten sich Mieten oder Betriebskosten tatsächlich als überhöht
erweisen, bietet die Mieterhilfe Unterstützung, dass die Betroffenen
auch zu ihrem Recht kommen. In der Regel wird sodann der Weg zur
Wiener Schlichtungsstelle beschritten. Diese dem Gericht
vorgelagerte, weisungsunabhängige Einrichtung entscheidet schließlich
rechtsverbindlich. Das besondere an der Wiener Schlichtungsstelle: Es
ist keine anwaltliche Vertretung notwendig, somit entstehen auch
keine Kosten für die Betroffenen. Auch Verfahrenskosten sind keine zu
tragen.
Faires, transparentes Mietrecht dringend notwendig
Abschließend stellt Wohnbaustadtrat Michael Ludwig erneut klar:
„Die derzeitige Gesetzgebung – und insbesondere das System der
Richtwert-Zuschläge – lässt jede Transparenz vermissen. Für die
Konsumentinnen und Konsumenten sind Wohnungsangebote und Mietverträge
weder vergleich- noch kontrollierbar. Das geltende österreichische
Mietrecht ist unübersichtlich, zersplittert und auch für ausgewiesene
Experten oft nicht eindeutig und klar.“ Ein neues Mietrechtsgesetz,
das vom Bundesgesetzgeber zu verabschieden ist, sollte auch klare
Mietzinsbegrenzungen, wie es sie im Bereich der Gemeindewohnungen und
der geförderten Wohnungen bereits seit vielen Jahren gibt,
sicherstellen. „Beim Zuschlagssystem der Richtwertmieten brauchen wir
eine klare taxative Ausweisung der Zu- und Abschläge und eine
Deckelung der Zuschläge. Es sollten alle Mietverhältnisse, die der
Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen, erfasst und
geschützt werden“, so Ludwig weiter. Zudem sei es auch dringend
notwendig, dass klare Regelungen und Beschränkungen hinsichtlich der
Befristungen gesetzlich beschlossen werden.
Appell an Wohnungssuchende und MieterInnen
Der Stadtrat appelliert zudem an die WienerInnen, die kostenlosen
Serviceleistungen der Stadt Wien auch zu nutzen. „Nehmen Sie die
Angebote in Anspruch. Die Überprüfung von Wohnungsangeboten und auch
der eigenen Miete, kann sich in jedem Fall auszahlen. Es ist Ihr
gutes Recht. Und wir unterstützen Sie, dass Sie Ihr Recht auch
tatsächlich durchsetzen.“
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