• 26.05.2017, 12:16:06
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Ebner/Riedl/Gepp: Erstmals seit 15 Jahren Trendumkehr nach drei Reformschritten bei NÖ Mindestsicherung verzeichnet

2017 stehen 5 Mio. Euro mehr, 2018 sogar 15 Mio. Euro mehr für NÖ Sozialbudget zur Verfügung

Utl.: 2017 stehen 5 Mio. Euro mehr, 2018 sogar 15 Mio. Euro mehr für
NÖ Sozialbudget zur Verfügung =

St. Pölten (OTS/NÖI) - „In ganz Österreich wurde in den letzten
Jahren ein massiver Anstieg an Mindestsicherungsbeziehern und Kosten
verzeichnet. Alleine im Jahr 2013 wurden in Niederösterreich 47 Mio.
Euro für 21.500 Mindestsicherungsbezieher aufgewendet, 2016 waren es
74 Mio. Euro für 30.000 Bezieher. Für 2017 werden 95 Mio. Euro für
34.000 Bezieher prognostiziert. All das war für uns Grund genug seit
2015 drei konkrete Reformschritte bei der Mindestsicherung
einzuleiten. Für uns ist klar: Wir wollen für die Schwächsten da sein
und nicht für die Frechsten. Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein.
Dank unserer gesetzten Schritte können wir erstmals seit 15 Jahren
eine Trendumkehr bei den Mindestsicherungsbeziehern sowie bei den
Kosten verzeichnen. So haben von März auf April 2017 1.100 Personen
weniger die Mindestsicherung bezogen. Ebenfalls wurde von März auf
April 2017 ein Rückgang bei asylberechtigten Beziehern um 400 auf
5.700 verzeichnet. Bei den Kosten waren für 2017 insgesamt 95 Mio.
prognostiziert, jedoch gehen wir nunmehr davon aus, dass wir diesen
Wert 2017 als auch 2018 unterschreiten werden – um 5 Mio. Euro im
Jahr 2017 und um 15 Mio. Euro im Jahr 2018“, informiert der
Landesgeschäftsführer der Volkspartei NÖ Bernhard Ebner.

Zu den Reformschritten: 2015 wurde das erste Paket beschlossen - dazu
gehören der Wiedereinsteigerbonus, die Möglichkeit Sachleistungen zu
gewähren und die Mitwirkungspflicht von Finanzbehörden. Das zweite
Paket folgte 2016: Die Deckelung der Mindestsicherung pro Haushalt
mit 1.500 Euro, eine reduzierte Mindestsicherung für jene Personen,
die in den letzten 6 Jahren kürzer als 5 Jahre in Österreich gelebt
haben, eine Integrationsverpflichtung und zudem die Möglichkeit
Mindestsicherungsbezieher für gemeinnützige Tätigkeiten im Sinne der
Allgemeinheit in ihrer Heimatgemeinde heran zu ziehen. Der dritte
Schritt wurde in der letzten Landtagssitzung gesetzt: Durch die
Kündigung der Ländervereinbarung aus dem Jahr 1976 werden ab 2018
zusätzlich 6 Mio. Euro eingespart. Bisher musste bei einem
Wohnortwechsel ein Kostenersatz an andere Länder bezahlt werden,
wovon ausschließlich Wien profitierte.

„Niederösterreich hat mit der neuen Mindestsicherung ein Modell
geschaffen, das nicht nur Anreize und Hilfestellung gibt, sondern
auch Kontrolle und Sanktionen beinhaltet. Das ist deshalb notwendig,
weil wir damit für Gerechtigkeit für die Steuerzahler sorgen und
gleichzeitig vollste Unterstützung für jene Menschen gewährleisten,
die Hilfe aus der Mindestsicherung benötigen. Dennoch soll die
Mindestsicherung kein bedingungsloses Grundeinkommen sein und zur
sozialen Hängematte werden“, so Riedl, der das Thema als Vertreter
der Gemeinden seit Jahren intensiv begleitet. 50% der Kosten für die
Mindestsicherung werden aus den laufenden Gemeindebudgets bezahlt. Um
Irrtümer vorzubeugen, startet der Gemeindebund eine
Informationsoffensive in allen NÖ Gemeinden. Damit sollen alle
Unklarheiten beseitigt werden.

„In der Stadtgemeinde Korneuburg verrichten aktuell 10 Personen
gemeinnützige Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Pflege von
öffentlichen Flächen oder unterstützende Tätigkeiten im Rathaus im
Ausmaß von 16 Stunden. Damit wollen wir sie wieder an eine geregelte
Arbeitszeit heranführen. Bei laufenden Informationsveranstaltungen in
der Gemeinde erhalten alle BMS-Bezieher Informationen. Für jene
Personen, die einer gemeinnützigen Tätigkeit nicht nachgehen wollen,
gibt es klare Sanktionen“, erklärt Christian Gepp, Bürgermeister von
Korneuburg aus der Praxis.

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