• 15.05.2017, 11:50:28
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AK für stärkere Verteidigung der Menschenrechte in der globalen Wirtschaft

Österreich muss Versäumnisse nachholen und entsprechende Gesetze für eine faire Globalisierung verabschieden

Wien (OTS) - 

Anlässlich der heutigen Veranstaltung „Globalisierte Wirtschaft. Globalisierte Verantwortung?“ im Justizministerium mahnt die AK ein, dass auch Österreich beim Menschenrechtsschutz endlich aktiv wird. Die sogenannten „Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte“ sind in Österreich noch ungenügend umgesetzt: Unternehmen mit Sitz in Österreich haben Vorsorgen zu treffen, dass grundlegende Menschen- und Arbeitsrechte auch in internationalen Lieferketten oder bei transnationalen Geschäftsbeziehungen nicht verletzt werden. Was eine faire Globalisierung braucht, sind Rechtsschutz und Klagerechte für betroffene Personen, fordert die AK.

   Die globalisierte Wirtschaft stellt die Verantwortung von Unternehmen im Rahmen ihrer internationalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vor neue Herausforderungen. Den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte entsprechend geht die Verantwortung von Konzernen über die Grenzen der Unternehmensstruktur hinaus. Diese transnationalen unternehmerischen Sorgfaltspflichten sind in Österreich aber mangelhaft umgesetzt, kritisiert die AK.

   Derzeit werden die Rechte von Investoren in diversen Handelsabkommen ausgebaut und sogar noch mit eigenen Schiedsgerichten abgesichert – Stichwort: rechtstaatlich inakzeptable Investor-Staat-Klagen, die häufig zu unverhältnismäßigen Entschädigungszahlungen führen. Hingegen gibt es bei Verletzungen der grundlegenden Menschenrechte und der IAO-Kernarbeitsnormen durch Unternehmen (wie etwa Unterdrückung von Gewerkschaften oder die Verweigerung eines existenzsichernden Lohnes) lediglich Empfehlungen und freiwillige Selbstverpflichtungen. Dies kann gravierende Folgen für ArbeitnehmerInnen haben, insbesondere in Ländern mit Lücken in der Rechtsdurchsetzung. „Allerdings ist das Engagement von Unternehmen, wenn es um freiwillige Maßnahmen geht, enden wollend“, sagt Valentin Wedl, Leiter der EU-Abteilung in der AK Wien. 

   In Österreich wurde zwar eine CSR-Initiative umgesetzt, dieses Gesetz erscheint aber zahnlos. „Hier muss nachgebessert werden“, fordert Wedl. Vorbild im Sinne von einem Minimalziel hat die französische Gesetzesinitiative zu sein. Sie sieht nicht nur konkrete Sorgfaltspflichten, sondern auch Rechtsschutz und Klagerechte für betroffene Personen, aber auch Gewerkschaften vor. „Ein solches Recht braucht es auch in Österreich“, betont Wedl.

   Transnationale Konzerne, die Gewerkschaften unterdrücken, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen in den Zulieferbetrieben dulden, Landrechte von indigenen Völkern missachten oder deren Lebensgrundlage zerstören, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. „Nur entsprechende verbindliche und effektive rechtliche Rahmenbedingungen und starke ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen können zu einer nachhaltigen Kehrtwende führen“, schließt Wedl.

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Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 - 2893
[email protected]
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