- 05.05.2017, 11:26:50
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Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz zum aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft
Wien (OTS/RK) - Die Wiener Patientenanwältin und Vorsitzende der
Wiener Heimkommission, Sigrid Pilz, begrüßt den umfassenden Bericht
der Volksanwaltschaft zum Thema „Präventive Menschenrechtskontrolle“.
Da es sich bei Wohn- und Pflegeheimen um einen besonders sensiblen
Bereich handelt, sind die Beobachtungen der OPCAT-Kommissionen der
Volksanwaltschaft hinsichtlich der Qualität der Betreuungen von
BewohnerInnen in Wohn-und Pflegeheimen ein wichtiger Bestandteil und
decken sich in einigen wenigen Punkten mit den Wahrnehmungen der
Wiener Heimkommission, die bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft angesiedelt ist und regelmäßig unter dem
Vorsitz der Patientenanwältin tagt.
Die Mitglieder der Wiener Heimkommission halten regelmäßig
Sprechtage in den Wiener Wohn- und Pflegeheimen und legen bei ihren
Beobachtungen einen besonderen Fokus darauf, ob BewohnerInnen nicht
legitimer Weise in ihrer Freiheit beschränkt sind.
Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen müssen ausschließlich zum
Schutz und somit zum Wohle der BewohnerInnen eingesetzt und
jedenfalls gemeldet werden, damit die Rechtmäßigkeit überprüft werden
kann.
Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft und
Wiener Heimkommission sind wichtige Anlaufstellen für offene Fragen
und Beschwerden bzw. das Aufzeigen von Missständen in Wiener
Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Die Wiener Pflege-,
Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wird auch in diesem Fall
prüfen, ob dem im Bericht beschriebenen Patienten gegen seinen Willen
Medikamente in „Nutella“ gemischt wurden.
In der Wiener Heimkommission wurde das Thema „Beginn der Nachtruhe
für BewohnerInnen“ schon mehrfach kritisch thematisiert und auch im
Rahmen der Sprechtage bei Auffälligkeit hinterfragt, ob BewohnerInnen
gegen ihren Willen oder aufgrund ihres eigenen Wunsches relativ
zeitig zu Bett gebracht wurden.
Eine flächendeckende gerontopsychiatrische Versorgung wäre auch in
Wien wünschenswert, jedoch stehen in Wien nicht ausreichend
GerontopsychiaterInnen zur Verfügung. Die Behandlungen werden daher
von NeurologInnen und PsychiaterInnen durchgeführt.
Ein im Bericht erwähnter Heimträger fiel auch in der Wiener
Heimkommission aufgrund von mangelnder Personalführungskompetenz auf.
Die notwendigen Konsequenzen wurden eingehend erörtert. Die Wiener
Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft hat sich dafür aktiv
eingesetzt, Abhilfe zu schaffen. Mittlerweile wurde nicht nur die
Geschäftsführung ausgewechselt sondern auch der Betreiber.
Die Wiener Heimkommission legt einen jährlichen Bericht, in dem
allfällige Mängel und wichtige Themen aufgearbeitet werden. Der
Bericht 2016 ist bereits fertiggestellt und wird nach Vorlage im
Gesundheitsausschuss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Aktueller Hinweis: In der Sendung „Bürgeranwalt“ des ORF, am
06.05.2017, thematisiert die Wiener Patientenanwältin die Frage des
Einsatzes von Desorientiertensystemen in Wiener Wohn- und
Pflegeheimen anhand eines konkreten Beispiels.
(Schluss)
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