• 05.05.2017, 09:53:19
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  • OTS0039

Fortpflanzungsmediziner Zech: „Fühle mich erpresst!“

Fall Verwechslung von Kristina V. soll vor Gericht

Prof. Dr. Herbert Zech

Utl.: Fall Verwechslung von Kristina V. soll vor Gericht =

Bregenz (OTS) - Wie bereits durch die mediale Berichterstattung
bekannt, sieht sich der anerkannte Bregenzer Fortpflanzungsmediziner
Prof. Dr. Herbert Zech dem Vorwurf ausgesetzt, bei einer
In-vitro-Fertilisation im Jahr 1990 einer Frau nicht die eigene
befruchtete Eizelle eingesetzt zu haben. Die heute 26 jährige
Tochter, Kristina V., konfrontierte vor zwei Jahren nach einem
DNA-Test den Gynäkologen mit dieser Situation. Professor Zech war von
dieser Tatsache emotional betroffen und sicherte umgehend seine volle
Unterstützung bei der Suche nach ihren leiblichen Eltern zu,
unabhängig von der Klärung der Verantwortung. Diese Zusage umfasste
sowohl die finanzielle Unterstützung der jungen Frau, als auch den
persönlichen Einsatz von Prof. Zech bei der Suche nach ihren wahren
Eltern. Die daraufhin erfolgten gerichtsmedizinischen DNA-Tests bei
von Prof. Zech recherchierten Patienten, die im selben Zeitraum
behandelt wurden wie die Mutter von Kristina V., verliefen allerdings
negativ.

Weiterer Verwechslungsvorwurf wirft Fragen auf

Vor wenigen Wochen wurde Prof. Zech in einem anwaltlichen Schreiben
der Familie V. darüber hinaus in Kenntnis gesetzt, dass die zweite
Tochter des Ehepaares, die ebenso durch eine Behandlungstherapie im
IVF-Zentrum Prof. Zech gezeugt wurde, keine Blutsverwandtschaft mit
ihrem Vater aufweist. Mit selbigem Schreiben war die Aufforderung zu
einer Zahlung in Millionenhöhe binnen zehn Tagen verbunden.
Gleichzeitig wurde gedroht, den Vorfall publik zu machen.

Diesem unmoralischen Angebot wurde eine Absage erteilt. „Prof. Zech
fühlt sich von der Familie V. und deren Anwalt erpresst. Er ist von
Beginn an zu seiner Verantwortung gestanden, unabhängig von der
Klärung der Schuldfrage, die sich nach mehr als 25 Jahren nur schwer
rekonstruieren lässt. Es hat den Anschein, dass diese
Hilfsbereitschaft finanziell ausgenützt werden sollte“, so Dr.
Michael Konzett als Rechtsvertreter von Prof. Zech.

Gericht soll objektiv klären

Der neuerliche Verwechslungsvorwurf sowie weitere ungewöhnliche
Vorfälle haben den Gründer der Zentren für In-vitro-Fertilisation
(IVF) Prof. Zech darin bestätigt, die Sachlage objektiv von einem
Gericht klären zu lassen.

Sollte sich dabei herausstellen, dass bei den Behandlungen in den
frühen 90er Jahren Fehler unterlaufen sind, die zu dieser
Verwechslung geführt haben, steht Prof. Zech voll und ganz zu seiner
Verantwortung. „Allerdings lassen uns mittlerweile vorliegende
Informationen und ungewöhnliche Vorkommnisse den gesamten Sachverhalt
kritisch hinterfragen und machen eine Neubewertung notwendig. Daher
wurden auch Ermittlungen in Auftrag gegeben, die die Wahrheit ans
Licht bringen sollen – egal wie diese aussieht“, erklärt Konzett. Wie
es sich aus heutiger Sicht darstellt, war es seitens der Familie V.
und deren Rechts- und PR-Berater von langer Hand geplant, eine
Medien-Kampagne gegen Prof. Zech vorzubereiten, um seine
Zahlungsmotivation für die geforderte Millionensumme zu
beschleunigen. Dabei wurde auch nicht davor zurückgeschreckt, dass
dadurch der ausgezeichnete und unbescholtene Ruf eines Pioniers in
der Fortpflanzungsmedizin beschädigt wird, obwohl die Schuldfrage für
die Kindesverwechslung bis zum heutigen Tag nicht geklärt werden
konnte und mehrere Ursachen umfassen könnte.

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