- 02.05.2017, 10:52:08
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20 Jahre Gewaltschutzgesetze – ein klares politisches Bekenntnis gegen Gewalt in der Familie und eine frauenpolitische Errungenschaft
Wien (OTS) - Vor 20 Jahren – am 1. Mai 1997 – trat das
Gewaltschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz war und ist ein großer
Erfolg im Opferschutz und ein Meilenstein in der Gewaltprävention –
in vielerlei Hinsicht: Es stärkt Gewaltbetroffene und deren Rechte
und nimmt Gewaltausübende in die Verantwortung. Österreich gilt hier
als internationales Vorbild und nimmt seither eine klare Haltung
gegen Gewalt im privaten Bereich ein.
Das neue Gewaltschutzgesetz ist das Resultat einer langen,
unermüdlichen und engen Zusammenarbeit der Frauenhausmitarbeiterinnen
mit den Gewaltschutzzentren, den Interventionsstellen, der Polizei,
Politik und Justiz. Mitte der 1980er Jahre haben die Frauenhäuser
begonnen mit der Polizei zu kooperieren und gemeinsame Schulungen und
Fortbildungen abzuhalten. Ab den 1990er Jahren wurde das Thema Gewalt
in der Privatsphäre in der Ausbildung der Exekutive fix verankert.
Die Polizei als Partner hat schnell erkannt, dass Gewalt in der
Familie ein komplexes Thema ist, das nur in Zusammenarbeit mit
kompetenten Opferschutzeinrichtungen und staatlichen Stellen gelöst
werden kann.
Gewalt an Frauen ist kein Tabuthema mehr
Die Implementierung der Gesetze führte zu einem entscheidenden
Paradigmenwechsel in unserer Gesellschaft. Lange Zeit war Gewalt in
Österreich ein Tabu, es galt als individuelles Problem der Frau als
Betroffene. Nun aber muss nicht mehr das Opfer von familiärer Gewalt
die Wohnung und das eigene Heim verlassen, sondern die
gewaltausübende Person. Sie wird zur Verantwortung gezogen und hat
mit Sanktionen zu rechnen – nach der damaligen Devise "Der der
schlägt muss gehen". Gewalt an Frauen und Kindern innerhalb der
Familie wurde damit erstmals als ein politisches Problem anerkannt.
Hohes Ausmaß der Gewalt an Frauen und Kindern
Das Gewaltschutzgesetz zeigt, wie hoch das Ausmaß der Gewalt in der
Familie tatsächlich ist. Aktuell werden jährlich mehr als 8.000
Wegweisungen und Betretungsverbote von der Polizei ausgesprochen und
durchgeführt. Das bedeutet, dass die Polizei täglich etwa 22 Mal bei
Gewalt in der Familie im Einsatz ist. Insgesamt wurden von Mai 1997
bis Ende Dezember 2015 in Österreich insgesamt 107.069 Wegweisungen
bzw. Betretungsverbote verhängt.
Es verdeutlicht vor allem, dass Frauen und Kinder
überdurchschnittlich Opfer von familiärer Gewalt und Männer sowie
männliche Familienmitglieder die Gewaltausübenden sind. Mehr als 90%
der Weggewiesenen sind Ehemänner, Ex-Partner oder Lebensgefährten der
Frauen und Väter der Kinder.
Frauenhäuser sind wichtiger denn je
Frauenhäuser sind nicht obsolet geworden – ganz im Gegenteil, sie
sind trotz Gewaltschutzgesetze wichtiger denn je. Jährlich erhalten
mehr als 3.000 (im Jahr 2016 waren es insgesamt 3.261) Frauen und
deren Kinder Schutz, Sicherheit und umfassende Betreuung in den
österreichischen Frauenhäusern. Der Auslastung der Frauenhäuser ist
hoch und die derzeit vorhandenen 766 Plätze sind immer noch nicht
ausreichend. Die Notwendigkeit der Erhöhung der verfügbaren Plätze
zeigen aktuelle Statistiken: 2016 konnten 336 Frauen nicht
aufgenommen werden.
Die anfänglichen Befürchtungen oder Vermutungen, dass Männer nach
einer Wegweisung auf der Straße stehen würden, haben sich nicht
bewahrheitet. Gewaltausübende Männer werden informiert, finden
Unterkünfte und können sich an Männerberatungsstellen wenden.
Laufende gesetzliche Verbesserungen
Eine weitere wichtige Tatsache und Errungenschaft ist auch, dass die
Gewaltschutzgesetze laufend reformiert und im Sinne des Opferschutzes
verbessert wurden. Politik, Polizei und Justiz haben die Erfahrungen
aus der Praxis der Opferschutzeinrichtungen ernst genommen und die
Gewaltschutzgesetze mehrfach novelliert. 2013 wurde auch die
Sicherheit der Kinder durch das Betretungsverbot an Schulen,
institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen oder Horts samt
Umkreis von 50 Metern verbessert.
Zusätzlich zu den Gewaltschutzgesetzen wurden die Opferrechte im
Straf- und Zivilrechtsverfahren verbessert, wie etwa durch kostenlose
juristische und psychosoziale Prozessbegleitung oder durch die
Strafprozessnovelle 2006, das Anti-Stalking-Gesetz und zuletzt durch
die Änderung des Strafrechtgesetzes 2016 bezgl. sexueller
Selbstbestimmung und sexueller Belästigung im öffentlichen Bereich.
Ein frauenpolitischer Erfolg in vielerlei Hinsicht
Gewaltbetroffene Frauen wurden ermutigt und gestärkt, vor allem auch
durch die zeitgleiche Errichtung von Interventionsstellen bzw.
Gewaltschutzzentren in allen Bundesländern. Ihre Arbeit zeigt, wie
notwendig es ist, Opfer in dieser schwierigen Situation nicht alleine
zu lassen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen
Gewaltschutzzentren, Polizei und Frauenhäusern erhalten
gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder umfassenden Schutz,
rechtliche Beratung und Unterstützung, insbesondere
hochrisikogefährdete Frauen. Fortbildungen, Schulungen und die enge
Vernetzung und Zusammenarbeit haben auch ergeben, dass
Gefährlichkeitseinschätzungen verbessert und Wegweisungen und
Betretungsverbote von der Polizei ernster genommen und daher
schneller ausgesprochen werden. Auch die bundesweite Frauenhelpline
gegen Gewalt mit der kostenlosen Nummer 0800/222 555, die 1998
errichtet wurde, hat zur adäquaten Unterstützung von
gewaltbetroffenen Frauen beigetragen.
Weitere Verbesserungen sind notwendig
Trotz der Erfolge sind weitere Verbesserungen im Gewaltschutz
dringend notwendig. Vor allem bei sehr gefährlichen Tätern gibt es
seitens der Staatsanwaltschaften und Strafgerichte sehr viele
Einstellungen und Freisprüche, trotz hohem Gefährdungspotenzial. So
wird eine U-Haft noch immer viel zu selten verhängt, was dazu führt,
dass Opfer von Gewalt weiterhin in Angst leben müssen und gefährdet
sind, verletzt oder gar getötet zu werden. Seitens der Polizei sollte
größte Priorität auf Sicherheit und Schutz des Opfers gelegt werden,
z.B. im Bedarf auch durch Notfall-Sicherheitskontrollen. Eine weitere
Lücke besteht darin, dass es im Rahmen der polizeilichen Wegweisung
bzw. des Betretungsverbotes keine gesetzliche Möglichkeit zur
Verhängung eines Kontaktaufnahmeverbots des Täters zum Opfer gibt.
Darüber hinaus würde es sich günstig auf den Schutz von Frauen und
Kindern auswirken, wenn sich die Gewalttäter – ähnlich wie bei
Schule, Kindergarten bzw. Hort – auch im Wohnbereich nur bis zu 50
Meter nähern dürfen. Antigewalttrainings müssen verpflichtend
eingeführt werden und Verstöße gegen ein Betretungsverbot oder eine
Einstweilige Verfügung sollten als strafrechtliches Vergehen nach dem
StGB gelten. Geldstrafen allein sind nicht ausreichend und
wirkungsvoll genug.
Verpflichtende Fortbildung für die Justiz, insbesondere bei der
Gefährlichkeitseinschätzung, ist dringend erforderlich, um Opfer
besser zu schützen. Durch die Kinderschutzgruppen und die gesetzlich
geforderten Opferschutzgruppen in den Krankenanstalten konnte bereits
ein gewisses Bewusstsein im Umgang mit Gewaltopfern erzielt werden,
bei niedergelassenen Haus- und FachärztInnen und PsychotherapeutInnen
gibt es jedoch noch Nachholbedarf.
Benachteiligungen erfahren immer noch Migrantinnen, die aus
zahlreichen Gründen gezwungen sind länger in Gewaltbeziehungen zu
bleiben, sei es aufgrund ihres Visums als Familienangehörige oder
weil sie einen Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erst
nach fünf Jahren Aufenthalt erhalten. Aber auch gewaltbetroffene
Frauen, die meist zu Alleinerzieherinnen werden, erfahren vielfache
Benachteiligungen durch fehlende Kinderbetreuungsplätze,
familienfeindliche Arbeitszeiten, Armutsgefahr durch prekäre
Beschäftigungsverhältnisse, uvm. Dazu kommt generell, dass leistbare
Wohnungen rar und Therapieplätze kaum vorhanden sind oder dafür lange
Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.
Alle Forderungen und Verbesserungsvorschläge im Gewalt- und
Opferschutz sind im österreichischen NGO-GREVIO-Schattenbericht, der
gemeinsam mit 30 Opferschutzeinrichtungen erarbeitet wurde,
nachzulesen. Siehe:
https://www.ots.at/redirect/GREVIO-Schattenbericht
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