• 28.04.2017, 14:51:35
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  • OTS0220

NÖ-Modell bei Investitionen in Eisenbahnkreuzungen ist Vorbild

Wilfing: Für Gemeinden stehen jährlich 3,83 Millionen Euro zur Verfügung

Utl.:
Wilfing: Für Gemeinden stehen jährlich 3,83 Millionen Euro zur
Verfügung =

St. Pölten (OTS/NLK) - Bereits länger wurde die Kostentragung
zwischen Gemeinden und Bund im Fall der Erneuerung und Errichtung
einer Eisenbahnkreuzung diskutiert. Mit den im Rahmen des
Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellten Bundesmitteln sowie
den aus den Ertragsanteilen finanzierten Beiträgen stehen für die
Gemeinden in Niederösterreich nun 3,73 Millionen Euro jährlich bis
2029 zur Verfügung. Um diese Mittel rasch an die Gemeinden
ausschütten zu können, wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet.

Im Rahmen der Landes-Verkehrsreferententagung in Bregenz präsentierte
Niederösterreichs Verkehrs-Landesrat Karl Wilfing nun dieses Modell.
„Niederösterreich ist das Bundesland mit den meisten Bahnstrecken in
Österreich. Wir haben daher rasch eine Förderrichtlinie ausgearbeitet
und mit dem Gemeindebund abgestimmt. Dieses neue Modell wurde nun auf
der Konferenz den anderen Ländern vorgestellt und von diesen
einhellig begrüßt und übernommen. Damit unterstreicht
Niederösterreich erneut seine Vorreiterrolle im öffentlichen
Verkehr“, informiert Wilfing.

Das Modell sieht vor, dass die Kostenbeiträge für Investitionen zur
Sicherung von Eisenbahnkreuzungen geleistet werden. Es sind alle
Eisenbahnkreuzungen von Hauptbahnen, Nebenbahnen, Anschlussbahnen und
Straßenbahnen mit Gemeindestraßen umfasst. Der Förderbetrag richtet
sich nach den tatsächlichen Projektkosten. Überdies wird der
Kostenbeitrag in Abhängigkeit von der Streckenkategorie (Haupt- oder
Nebenbahn) und der vorgeschriebenen Sicherungsart festgelegt. Die
Förderung ist abhängig von der Finanzkraftkopfquote der Gemeinde,
auch wird für die Auflassung einer Eisenbahnkreuzung ein
Pauschalbetrag ausbezahlt.

„Mit unserer niederösterreichischen Initiative stehen wir Modell für
alle Bundesländer und haben einen Weg gefunden, keine Gemeinde zu
überfordern und die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht zu
verteilen. Nichts desto trotz müssen die Mittel für die Errichtung
von Eisenbahnkreuzungen mit größtmöglicher Effizienz eingesetzt
werden. Das bedeutet auch, dass möglichst kostengünstig gebaut werden
muss, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Gemeinden zu
entlasten. Das könnte beispielsweise auch damit erreicht werden, dass
– analog zur Schweiz – in Hauptstrecken und Nebenstrecken
unterschieden wird, für die jeweils andere Sicherheitslevels
maßgeblich sind“, stellt Wilfing fest.

Nähere Informationen beim Büro LR Wilfing unter 02742/9005-12324,
Florian Liehr, e-mail [email protected].

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