- 28.04.2017, 13:28:43
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- OTS0185
Wiener Patientenanwältin Pilz zu MR und CT – Chefarztpflicht:
Kriterienkataloge von medizinischen Fachgesellschaften anstelle von intransparenten Chefarztentscheidungen
Utl.: Kriterienkataloge von medizinischen Fachgesellschaften
anstelle von intransparenten Chefarztentscheidungen =
Wien (OTS/RK) - Kritisch kommentiert die Wiener Patientenanwältin
Sigrid Pilz die geplante Wiedereinführung der Chefarztpflicht bei MR
und CT. „Unnötige Untersuchungen sind hintan zu halten“, gibt sie
Obfrau Reischl zwar recht. Österreich liegt international im
Spitzenfeld der angeordneten MR Untersuchungen. Trotzdem ist die
Chefarztpflicht für die Wiener Patientenanwältin keine vernünftige
Antwort auf Fehl- oder Überversorgung. „Sinnvoller als eine
Wiedereinführung der Chefarztpflicht wäre die Erstellung eines
Kriterienkatalogs (evidence based) für MR und CT durch die
medizinischen Fachgesellschaften. Es braucht klare nachvollziehbare
Leitlinien für die Entscheidung, wann diese Untersuchungen
medizinisch indiziert sind. Eine derartige Vorgangsweise wird
beispielsweise in Kanada erfolgreich angewendet. Die Wiener Pflege-,
Patientinnen- und Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz spricht sich in
diesem Zusammenhang entschieden gegen eine Kostenverschiebung von
extern nach intern auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten aus.
„Wir werden genau beobachten, ob die Wiedereinführung der
Chefarztpflicht dazu führen wird, dass von einem Spital ausgestellte
Überweisungen zu CT oder MRT chefärztlich nicht bewilligt werden“,
schloss Drin Sigrid Pilz.
(Schluss)
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