• 28.04.2017, 09:00:04
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  • OTS0020

Bundesgesetz über die Mauteinhebung geändert

Wesentliche Vorteile für Fahrzeugbesitzer und Werkstätten

Utl.: Wesentliche Vorteile für Fahrzeugbesitzer und Werkstätten =

Wien (OTS) - Der Nationalrat hat am 27.4.2017 das Bundesgesetz über
die Mauteinhebung auf Bundesstraßen geändert

Die Änderungen bringen wesentliche Vorteile für Fahrzeugbesitzer und
Werkstätten. KommR Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der
Fahrzeugtechnik:“ Die Bundesinnung hat sich viele Jahre lang für eine
praktikable Lösung bei notwendigem Ersatz der Mautplakette bei
Scheibenbruch eingesetzt. Die jetzige Gesetzesänderung sehen wir auch
als Lohn für unsere Beharrlichkeit.Das ist auch eine praktikable
Lösung für das Wechselkennzeichen und Probefahrtkennzeichen der
Werkstätten.“

Der neue Gesetzestext:

§ 11 Abs. 4 und 5 lauten:

„(4) Wird eine am Fahrzeug angebrachte Klebe-Jahresvignette infolge
Scheibenbruchs, Zerstörung des Fahrzeuges oder aus vergleichbaren
Gründen unbrauchbar, so ist der Zulassungsbesitzer zum Bezug einer
Ersatzklebevignette oder zur Registrierung des Kennzeichens des
Fahrzeuges im Mautsystem (digitale Jahresvignette) berechtigt. Die
Ersatzklebevignette ist vor der nächsten Benützung von Mautstrecken
auf dem Fahrzeug anzubringen. Die Registrierung muss vor der nächsten
Benützung von Mautstrecken erfolgt sein.

(5) Wird eine digitale Jahresvignette infolge Diebstahls des
Fahrzeuges, Verlegung des dauernden Standorts in den örtlichen
Wirkungsbereich einer anderen Behörde oder aus vergleichbaren Gründen
unbrauchbar, so ist der Zulassungsbesitzer berechtigt, die
Umregistrierung der digitalen Jahresvignette auf das ihm neu
zugewiesene Kennzeichen zu beantragen. Die Umregistrierung muss vor
der nächsten Benützung von Mautstrecken erfolgt sein.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ROK

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