- 26.04.2017, 19:10:38
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Leichterer Arbeitsmarktzugang für Studierende und Start-ups
Nationalrat beschließt Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz
Utl.: Nationalrat beschließt Novelle zum
Ausländerbeschäftigungsgesetz =
Wien (PK) - Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für
ausländische Studierende und Start-up-GründerInnen wird durch das
neue Ausländerbeschäftigungsgesetz erleichtert. Erneuerte Regelungen
für Saisoniers und eine EU-Anpassung der Bestimmungen für den
konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften, bilden weitere
Eckpunkte der Novelle, die heute vom Nationalrat beschlossen wurde.
Neben SPÖ und ÖVP haben auch die Grünen dem Gesetz zugestimmt.
Mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit wurden kurzfristig technische Änderungen und
Fristanpassungen vorgenommen. So wurde sichergestellt, dass die neuen
Regelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz zeitgleich mit dem
Fremdenpolizeigesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in
Kraft treten, nämlich mit 1. Oktober 2017.
Eine weitere Änderung betrifft die Meldepflicht des Dienstgebers zu
Lohndaten. Es tritt die ursprüngliche Verpflichtung zur Meldung der
Adresse der Arbeitsstätte wieder in Kraft. Außerdem wird den
Sozialversicherungen mehr Zeit für die Umstellung ihres
Softwaresystems gegeben. Die elektronische Übermittlung der Lohndaten
hat daher erst ab 1. Jänner 2018 monatlich, statt bislang jährlich,
zu erfolgen.
Rot-Weiß-Rot-Karte neu
Mit der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz werden
Vollzugsdefizite beseitigt und Erleichterungen vorgesehen,
beispielsweise für Start-ups. Zu den Neuerungen gehöre etwa die
Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von 12 auf 24 Monate, informierte
Dietmar Keck (S). Zudem haben Behörden künftig länger Zeit zu prüfen,
ob die Betroffenen tatsächlich gemäß den Zulassungsvoraussetzungen
beschäftigt werden.
Start-up-GründerInnen benötigen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte unter
anderem ein Kapital von zumindest 50.000 € (davon die Hälfte
Eigenkapital), unterstrich Sozialminister Alois Stöger. Außerdem
müssten sie, ähnlich wie Fachkräfte in Mangelberufen, bestimmte
Zulassungskriterien erfüllen, wobei etwa für Ausbildung,
Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und höhere Kapitalnachweise Punkte
gesammelt werden können. Karin Doppelbauer (N) erwartete sich
allerdings wenig Erfolg von der Neuregelung. Jobs würden so keine
geschaffen, meinte sie.
Erleichterungen gibt es für ausländische Studierende, die künftig in
das System der Rot-Weiß-Rot-Karte mit einbezogen werden. Das erlaubte
Beschäftigungsausmaß während des Studiums wird auf 20 Wochenstunden
vereinheitlicht. In den ersten Semestern durfte bisher nur 10 Stunden
nebenbei gearbeitet werden, sagte Sozialminister Alois Stöger. Judith
Schwentner (G) begrüßte die neue Regelung und trat generell für
gleiche Voraussetzungen zwischen den Studierenden ein.
Saisoniers dürfen künftig nur noch neun Monate pro Jahr in Österreich
beschäftigt sein, davon wie bisher maximal sechs Monate durchgehend.
Wer schon einmal als Saisonarbeitskraft beschäftigt war, soll
bevorzugt zugelassen werden, so Keck. Ans EU-Recht angepasst werden
die Sonderregelungen für ErntehelferInnen im ASVG. Diese sind künftig
neben der Kranken- und Unfallversicherung auch pensionsversichert.
Die Novelle umfasst auch unternehmensinterne Transfers von
ausländischen Beschäftigten. Das Zulassungsverfahren soll durch die
Neuregelung beschleunigt werden, wobei es ausschließlich um
Führungskräfte, besondere SpezialistInnen und Trainees mit
Hochschulabschluss sowie deren enge Familienangehörige geht. August
Wöginger (V) begrüßte, dass dadurch der Zugang für qualifizierte
Arbeitskräfte erleichtert werde.
Regierungsparteien loben - NEOS sehen Arbeitnehmerfreizügigkeit
eingeschränkt
Österreichische Fachkräfte seien weltweit gefragt, so Markus Vogl
(S). Die Novelle schaffe neue Möglichkeiten für die heimische
Industrie, lobte er. Auch Werner Groiß (V) nannte positive
Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Österreich. Gertrude Aubauer
(V) sprach sich dafür aus, Flüchtlinge früher und besser zu
integrieren, um sie nicht in die Mindestsicherung zu drängen. Daher
soll der Ausbau von Deutschkursen und der verpflichtende Besuch von
Wertekursen einen Beitrag zur Integration leisten, unterstrich sie
mit Verweis auf das geplante Integrationspaket.
Aus Sicht der NEOS sind die Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte
nicht zielführend. Gerald Loacker (N) sieht die Arbeitnehmer-
Freizügigkeit eingeschränkt. Insbesondere Tourismusdestinationen
seien aber auf Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten angewiesen,
betonte er.
FPÖ übt massive Kritik an Asylpolitik
Für Herbert Kickl (F) ist die Politik gefordert, die Verteilung von
Sozialabgaben gerecht zu gestalten. AsylwerberInnen bereits in einem
frühen Stadium zum Arbeitsmarkt zuzulassen, stellt für Kickl ein
Problem dar. Einmal wieder trat er daher für eine strikte Trennung
von AsylwerberInnen, Asylberechtigten und Zuwanderern ein. Ähnlich
sahen das auch Rupert Doppler, Gerhard Schmid und Markus Franz (alle
o.F.). Ihnen zufolge seien primär die Interessen österreichischer
ArbeitnehmerInnen zu schützen. Asyl sei kein Recht auf Dauer und
daher nicht mit einem Rechtsanspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt
verbunden, meinte etwa Schmid.
Auch für Peter Wurm (F) ist das österreichische Sozialsystem -
insbesondere die Mindestsicherung - nicht finanzierbar. Negative
Auswirkungen hätte die mangelnde Qualifikation von AsylwerberInnen.
Daher müsse bei der Gewährung von Sozialleistungen stärker
differenziert werden, meinte Wurm.
Abgelehnt wurden auch zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Sie zielen
zum einen auf mehr Transparenz bei der Vergabe von AMS-Kursen und
anderen Angeboten zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den
Arbeitsmarkt ab. Zum anderen fordert die Oppositionsfraktion, die
Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der bedarfsorientierten
Mindestsicherung auf Basis eines Urteils des Europäischen
Gerichtshofs zur deutschen Notstandshilfe "Hartz IV" zu überprüfen.
Stöger für Intensivierung der Sozialunion
Laut Waltraud Dietrich (T) ist die Zuwanderung ins Sozialsystem nicht
leistbar. Daher sei gegen eine Sozialunion auf EU-Ebene einzutreten.
Dem widersprach Sozialminister Stöger mit dem Hinweis, dass zwischen
Sozialunion und Transferunion zu unterscheiden sei. Stöger
unterstrich ausdrücklich sein Interesse daran, auf EU-Ebene die
soziale Säule zu stärken.
Keine Öffnung des Arbeitsmarkts während des Asylverfahrens
Nicht durchgesetzt haben sich die Grüne und NEOS mit ihrer Forderung,
AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen, wenn das
Asylverfahren länger dauert. Nach Meinung von Judith Schwentner (G)
verstoße Österreich mit den geltenden Restriktionen gegen eine EU-
Richtlinie, der zufolge AsylwerberInnen nach neun Monaten ein
effektiver Arbeitsmarktzugang zu gewähren ist. Außerdem seien die
aktuellen Regelungen nicht zeitgemäß, sagte sie. (Fortsetzung
Nationalrat) gro
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