- 26.04.2017, 19:10:38
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Leichterer Arbeitsmarktzugang für Studierende und Start-ups
Nationalrat beschließt Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz
Utl.: Nationalrat beschließt Novelle zum
 Ausländerbeschäftigungsgesetz =
Wien (PK) - Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für 
 ausländische Studierende und Start-up-GründerInnen wird durch das 
 neue Ausländerbeschäftigungsgesetz erleichtert. Erneuerte Regelungen 
 für Saisoniers und eine EU-Anpassung der Bestimmungen für den 
 konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften, bilden weitere 
 Eckpunkte der Novelle, die heute vom Nationalrat beschlossen wurde. 
 Neben SPÖ und ÖVP haben auch die Grünen dem Gesetz zugestimmt.
Mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit wurden kurzfristig technische Änderungen und 
 Fristanpassungen vorgenommen. So wurde sichergestellt, dass die neuen 
 Regelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz zeitgleich mit dem 
 Fremdenpolizeigesetz und dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz in 
 Kraft treten, nämlich mit 1. Oktober 2017.
Eine weitere Änderung betrifft die Meldepflicht des Dienstgebers zu 
 Lohndaten. Es tritt die ursprüngliche Verpflichtung zur Meldung der 
 Adresse der Arbeitsstätte wieder in Kraft. Außerdem wird den 
 Sozialversicherungen mehr Zeit für die Umstellung ihres 
 Softwaresystems gegeben. Die elektronische Übermittlung der Lohndaten 
 hat daher erst ab 1. Jänner 2018 monatlich, statt bislang jährlich, 
 zu erfolgen.
Rot-Weiß-Rot-Karte neu
Mit der Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz werden 
 Vollzugsdefizite beseitigt und Erleichterungen vorgesehen, 
 beispielsweise für Start-ups. Zu den Neuerungen gehöre etwa die 
 Verlängerung der Rot-Weiß-Rot-Karte von 12 auf 24 Monate, informierte 
 Dietmar Keck (S). Zudem haben Behörden künftig länger Zeit zu prüfen, 
 ob die Betroffenen tatsächlich gemäß den Zulassungsvoraussetzungen 
 beschäftigt werden.
Start-up-GründerInnen benötigen für eine Rot-Weiß-Rot-Karte unter 
 anderem ein Kapital von zumindest 50.000 € (davon die Hälfte 
 Eigenkapital), unterstrich Sozialminister Alois Stöger. Außerdem 
 müssten sie, ähnlich wie Fachkräfte in Mangelberufen, bestimmte 
 Zulassungskriterien erfüllen, wobei etwa für Ausbildung, 
 Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und höhere Kapitalnachweise Punkte 
 gesammelt werden können. Karin Doppelbauer (N) erwartete sich 
 allerdings wenig Erfolg von der Neuregelung. Jobs würden so keine 
 geschaffen, meinte sie.
Erleichterungen gibt es für ausländische Studierende, die künftig in 
 das System der Rot-Weiß-Rot-Karte mit einbezogen werden. Das erlaubte 
 Beschäftigungsausmaß während des Studiums wird auf 20 Wochenstunden 
 vereinheitlicht. In den ersten Semestern durfte bisher nur 10 Stunden 
 nebenbei gearbeitet werden, sagte Sozialminister Alois Stöger. Judith 
 Schwentner (G) begrüßte die neue Regelung und trat generell für 
 gleiche Voraussetzungen zwischen den Studierenden ein.
Saisoniers dürfen künftig nur noch neun Monate pro Jahr in Österreich 
 beschäftigt sein, davon wie bisher maximal sechs Monate durchgehend. 
 Wer schon einmal als Saisonarbeitskraft beschäftigt war, soll 
 bevorzugt zugelassen werden, so Keck. Ans EU-Recht angepasst werden 
 die Sonderregelungen für ErntehelferInnen im ASVG. Diese sind künftig 
 neben der Kranken- und Unfallversicherung auch pensionsversichert.
Die Novelle umfasst auch unternehmensinterne Transfers von 
 ausländischen Beschäftigten. Das Zulassungsverfahren soll durch die 
 Neuregelung beschleunigt werden, wobei es ausschließlich um 
 Führungskräfte, besondere SpezialistInnen und Trainees mit 
 Hochschulabschluss sowie deren enge Familienangehörige geht. August 
 Wöginger (V) begrüßte, dass dadurch der Zugang für qualifizierte 
 Arbeitskräfte erleichtert werde.
Regierungsparteien loben - NEOS sehen Arbeitnehmerfreizügigkeit 
 eingeschränkt
Österreichische Fachkräfte seien weltweit gefragt, so Markus Vogl 
 (S). Die Novelle schaffe neue Möglichkeiten für die heimische 
 Industrie, lobte er. Auch Werner Groiß (V) nannte positive 
 Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Österreich. Gertrude Aubauer 
 (V) sprach sich dafür aus, Flüchtlinge früher und besser zu 
 integrieren, um sie nicht in die Mindestsicherung zu drängen. Daher 
 soll der Ausbau von Deutschkursen und der verpflichtende Besuch von 
 Wertekursen einen Beitrag zur Integration leisten, unterstrich sie 
 mit Verweis auf das geplante Integrationspaket.
Aus Sicht der NEOS sind die Änderungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte 
 nicht zielführend. Gerald Loacker (N) sieht die Arbeitnehmer-
 Freizügigkeit eingeschränkt. Insbesondere Tourismusdestinationen 
 seien aber auf Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten angewiesen, 
 betonte er.
FPÖ übt massive Kritik an Asylpolitik
Für Herbert Kickl (F) ist die Politik gefordert, die Verteilung von 
 Sozialabgaben gerecht zu gestalten. AsylwerberInnen bereits in einem 
 frühen Stadium zum Arbeitsmarkt zuzulassen, stellt für Kickl ein 
 Problem dar. Einmal wieder trat er daher für eine strikte Trennung 
 von AsylwerberInnen, Asylberechtigten und Zuwanderern ein. Ähnlich 
 sahen das auch Rupert Doppler, Gerhard Schmid und Markus Franz (alle 
 o.F.). Ihnen zufolge seien primär die Interessen österreichischer 
 ArbeitnehmerInnen zu schützen. Asyl sei kein Recht auf Dauer und 
 daher nicht mit einem Rechtsanspruch auf Zugang zum Arbeitsmarkt 
 verbunden, meinte etwa Schmid.
Auch für Peter Wurm (F) ist das österreichische Sozialsystem - 
 insbesondere die Mindestsicherung - nicht finanzierbar. Negative 
 Auswirkungen hätte die mangelnde Qualifikation von AsylwerberInnen. 
 Daher müsse bei der Gewährung von Sozialleistungen stärker 
 differenziert werden, meinte Wurm.
Abgelehnt wurden auch zwei Entschließungsanträge der FPÖ. Sie zielen 
 zum einen auf mehr Transparenz bei der Vergabe von AMS-Kursen und 
 anderen Angeboten zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den 
 Arbeitsmarkt ab. Zum anderen fordert die Oppositionsfraktion, die 
 Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt der bedarfsorientierten 
 Mindestsicherung auf Basis eines Urteils des Europäischen 
 Gerichtshofs zur deutschen Notstandshilfe "Hartz IV" zu überprüfen.
Stöger für Intensivierung der Sozialunion
Laut Waltraud Dietrich (T) ist die Zuwanderung ins Sozialsystem nicht 
 leistbar. Daher sei gegen eine Sozialunion auf EU-Ebene einzutreten. 
 Dem widersprach Sozialminister Stöger mit dem Hinweis, dass zwischen 
 Sozialunion und Transferunion zu unterscheiden sei. Stöger 
 unterstrich ausdrücklich sein Interesse daran, auf EU-Ebene die 
 soziale Säule zu stärken.
Keine Öffnung des Arbeitsmarkts während des Asylverfahrens
Nicht durchgesetzt haben sich die Grüne und NEOS mit ihrer Forderung, 
 AsylwerberInnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen, wenn das 
 Asylverfahren länger dauert. Nach Meinung von Judith Schwentner (G) 
 verstoße Österreich mit den geltenden Restriktionen gegen eine EU-
 Richtlinie, der zufolge AsylwerberInnen nach neun Monaten ein 
 effektiver Arbeitsmarktzugang zu gewähren ist. Außerdem seien die 
 aktuellen Regelungen nicht zeitgemäß, sagte sie. (Fortsetzung 
 Nationalrat) gro
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