• 24.04.2017, 13:27:24
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  • OTS0128

Ärztekammer bewertet Gesetzesentwurf zur Primärversorgung als wesentlich verbessert

Bundeskurien-Obmann Steinhart: Ärztevertretung konnte sich zuletzt in Verhandlungen in zentralen Punkten durchsetzen

Utl.: Bundeskurien-Obmann Steinhart: Ärztevertretung konnte sich
zuletzt in Verhandlungen in zentralen Punkten durchsetzen =

Wien (OTS) - Als wesentlich verbessert bewertet Johannes Steinhart,
Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und Bundesobmann
der Kurie Niedergelassene Ärzte, den vergangenen Freitag in die
Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf zu
Primärversorgungseinheiten (PVE): "Die Ärztevertretung konnte sich
zuletzt in Verhandlungen in zentralen Punkten durchsetzen und
gegenüber früheren Entwürfen wesentliche Verbesserungen erreichen",
bilanziert Steinhart heute in einer Aussendung.

Durchsetzen konnte sich die Ärztekammer mit ihrer zentralen
Forderung, dass es in Zukunft keine PVEs außerhalb von
Gesamtverträgen geben soll. Der Gesetzesentwurf sieht folglich einen
bundesweiten Gesamtvertrag vor. Details sowie die Honorierung sind
auf Landesebene zu vereinbaren. Steinhart: "Damit konnten wir
verhindern, dass sich jede PVE ohne den Schutz der Ärztekammer ihren
Vertrag mit einer übermächtigen Kasse selbst und direkt ausmachen
muss."

Ein weiteres wichtiges Verhandlungsergebnis: Gewinnorientierte
Organisationen sollen künftig keine PVE gründen dürfen, das soll
ausschließlich gemeinnützigen Anbietern vorbehalten bleiben.

Die Ärztevertretung konnte auch als Verhandlungserfolg verbuchen,
dass bei der Vergabe von PVEs in Zukunft niedergelassene Ärzte
gegenüber Krankenanstalten bevorzugt werden sollen. Die Vergabe soll
außerdem nach transparenten Kriterien und unter maßgeblicher
Mitwirkung der Ärztekammer erfolgen.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf haben wir erreicht, "dass
Patienten nicht plötzlich ihren Vertrauensarzt verlieren und Ärzten
die Standort- und Planungssicherheit erhalten bleibt", so Steinhart.

Gutes Gesprächsklima mit der neuen Gesundheitsministerin

Steinhart begrüßt, dass "jetzt nach jahrelangen, oft sehr praxisfremd
geführten Diskussionen mit der Politik endlich ein insgesamt
akzeptabler Entwurf vorliegt. Insgesamt konnten nun in wesentlichen
Punkten ethische und medizinische Grundsätze der Ärzteschaft
einfließen. Das lässt uns auf ein auch weiterhin konstruktives und
kooperatives Gesprächsklima mit der neuen Gesundheitsministerin
hoffen und der künftigen Zusammenarbeit mit gesteigerten Erwartungen
entgegensehen."

Offene Fragen im Gesetzesentwurf

Einige Punkte von praktischer Relevanz lasse der Entwurf in seiner
aktuellen Form allerdings noch offen, betont Steinhart: Zum Beispiel
die Definition einer Obergrenze für PVEs pro Versorgungsregion, um
den Erhalt der Hausärzte in Einzelordinationen sicher zu stellen.

Auch die von der Ärztekammer empfohlene Möglichkeit der Anstellung
von Ärzten bei Ärzten sei noch ungeklärt. Es fehle auch die
verbindliche Klarstellung, dass Ambulatorien der Krankenkassen keine
besseren Tarife als Ärzten angeboten werden dürfen. "Dadurch droht
eine Benachteiligung niedergelassener Ärzte", warnt Steinhart.

Ungeklärt sei auch die Finanzierung, bemängelt der
Bundeskurien-Obmann: "Der Entwurf spricht davon, dass 200 Millionen
Euro für Primärversorgungseinheiten vorgesehen sind. Das ist
allerdings kein frisches Geld, sondern innerhalb des
Gesundheitsbudgets umverteiltes Geld, von dem wir nicht wissen, wem
es weggenommen werden wird. Wir fordern deshalb insgesamt mehr Geld
für den Ausbau der Primärversorgung." (bk/mh)

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