- 11.04.2017, 16:13:56
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Österreich meldet ODA-fähige Flüchtlingskosten gemäß OECD/DAC-Regeln
Richtigstellung bezüglich Fake Aid-Vorwürfen
Utl.: Richtigstellung bezüglich Fake Aid-Vorwürfen =
Wien (OTS) - Angesichts der heutigen Veröffentlichung der
öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (ODA) internationaler Geber
durch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) ist es erfreulich, dass es Österreich und dem
Außenministerium gelungen ist, mehr Geld für humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit für Hilfe vor Ort bereitstellen zu können.
Die vereinzelt geäußerte Kritik, dass Österreich hier „Fake
Aid"-Zahlen veröffentliche, ist richtigzustellen: In der
österreichischen ODA ist keine Phantomhilfe enthalten. Vielmehr
meldet Österreich nur Leistungen, die Menschen auch direkt
zugutekommen.
Allerdings sind aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens in den
vergangenen Jahren auch die Kosten für die Betreuung von
AsylwerberInnen, die in der ODA-Meldung Berücksichtigung finden,
stark angestiegen. Österreichs Engagement in diesem Bereich wird in
naher Zukunft weiterhin hoch sein. Österreich meldet ODA-fähige
Flüchtlingskosten strikt im Rahmen der geltenden OECD/DAC Regeln. Nur
durch Einhaltung dieser Regeln, an die sich alle Staaten halten, ist
eine internationale Vergleichbarkeit gewährleistet. Darüber hinaus
ist die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bestrebt, Menschen
bei der Schaffung von Perspektiven und besseren Lebensbedingungen in
ihren Heimatländern zu unterstützen. Das macht Österreich unter
anderem mit Projekten und Programmen der Austrian Development Agency.
Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen,
Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit
rund 650 Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500
Millionen Euro um.
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