- 10.04.2017, 11:44:13
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Mitterlehner/Hammerschmid: Gemeinsames Studienrecht an Uni und Pädagogischen Hochschulen schafft Klarheit und vereinfacht Verwaltung
Mehr Flexibilität für Lehramtsstudierende bei Fächerwahl
Utl.: Mehr Flexibilität für Lehramtsstudierende bei Fächerwahl =
Wien (OTS/BMWFW) - „Jedes Kind hat ein Recht auf exzellent
ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Die Aus- und Weiterbildung
unserer Pädagoginnen und Pädagogen ist dabei ein wesentlicher Faktor
für die Qualität des Unterrichts. Nach der Implementierung der
gemeinsamen Lehrerausbildung haben wir nun in einem weiteren Schritt
das Studienrecht an den jeweiligen Hochschulen und den Universitäten
harmonisiert. Damit schaffen wir mehr Klarheit und Rechtssicherheit
für die Studierenden und tragen entscheidend zur Vereinfachung der
Verwaltung bei“, so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur
Novelle des Studienrechts, die heute in Begutachtung geht. "Besonders
freut mich auch die Erweiterung des rechtlichen Rahmens, um etwa
Erweiterungsstudien zu ermöglichen. Hervorzuheben ist die auch gute
Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, den Pädagogischen
Hochschulen, der ÖH und den relevanten Stakeholdern sowie den beiden
Ministerien in den vergangenen Monaten bei der gemeinsamen
Erarbeitung des Studienrechts", sagt Bildungsministerin Sonja
Hammerschmid.
So wurden die Regelungen hinsichtlich der Zulassung zum Studium in
der Nachfrist angeglichen. An den Pädagogischen Hochschulen (PH) war
bis dato eine Anmeldung in der Nachfrist nicht möglich, künftig ist
eine Zulassung in bestimmten Fällen wie beispielsweise bei
Absolvierung eines Zivil- oder Präsenzdienstes oder bei bestandener
Matura im Herbsttermin möglich. Zudem ist nun festgelegt, dass
Studierende einheitlich eine Prüfung grundsätzlich drei Mal
wiederholen dürfen. Bisher konnten Prüfungen an den PH nur zwei Mal
wiederholt werden. Eine weitere Harmonisierung gibt es bei den
akademischen Graden: es ist nunmehr auch im Universitätsgesetz
geregelt, dass allen Lehramtsstudierenden einheitlich der Grad
Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of Education (MEd) zu
verleihen ist. Ebenso wurde nun das Studienjahr einheitlich geregelt
und beginnt sowohl an den PH als auch an den Universitäten am 1.
Oktober und endet jeweils am 30. September. Neu ist dabei, dass die
lehrveranstaltungsfreien Zeiten nunmehr kein eigenständiger
Bestandteil des Studienjahres sind, sondern dem Wintersemester und
dem Sommersemester zugerechnet werden. Darüber hinaus können nun
Studierende aller Hochschulen gleichermaßen das Angebot des
Universitätssportsinstituts (USI) nutzen. Zuvor war dies nur
Universitätsangehörigen möglich.
Künftig können die Universitäten auch Erweiterungsstudien anbieten.
Dabei handelt es sich um ordentliche Studien, die dem Zweck dienen,
ein bereits absolviertes Studium um zusätzliche Kompetenzen zu
erweitern. Das betrifft zum einen Lehramtsstudien, sodass Studierende
ihrem Portfolio ein weiteres Unterrichtsfach hinzufügen können. Zum
anderen können aber ebenso Studierende der Romanistik, Slawistik oder
Translationswissenschaften unbürokratisch eine weitere Sprache
erwerben.
Die Novelle wurde gemeinsam vom Bildungs- und
Wissenschaftsministerium und unter breiter Einbindung der betroffenen
Rektorate, von Fachexpertinnen und Fachexperten der Universitäten und
PH sowie der Österreichischen Hochschülerschaft und dem
Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen und Pädagogen erarbeitet.
Die 2013 beschlossene Pädagog/innenbildung NEU sieht vor, dass
Lehramtsstudierende ein vierjähriges Bachelorstudium absolvieren. Bei
dem für die Fixanstellung nötigen ein- bis eineinhalbjährigen
Masterstudium müssen die PH verpflichtend mit Universitäten
kooperieren. Ziel ist es, den Lehrberuf kontinuierlich aufzuwerten,
um die Lehramtsstudierenden so optimal auf ihren Beruf vorzubereiten.
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