• 06.04.2017, 16:24:53
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  • OTS0253

Bundesrat genehmigt Reform der Sachwalterschaft

Erwachsenenschutzgesetz folgt Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen

Utl.: Erwachsenenschutzgesetz folgt Grundsatz Unterstützen statt
Entmündigen =

Wien (PK) - Nach dem einstimmigen Beschluss des Bundesrats, gegen das
Erwachsenenschutzgesetz keinen Einspruch zu erheben, ist die Reform
der Sachwalterschaft nun parlamentarisch unter Dach und Fach. Die
Neuregelung, die vor allem die Autonomie der vertretungsbedürftigen
Personen in den Mittelpunkt stellt, wurde von allen Fraktionen als
Paradigmenwechsel begrüßt. Justizminister Wolfgang Brandstetter
versicherte auf Bedenken der Opposition hinsichtlich der Kosten, die
Finanzierung sei auf absehbare Zeit gesichert, zumal dem Ministerium
die Möglichkeit offen stehe, auf Rücklagen zuzugreifen.

Das Gesetz regelt die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die
aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren
Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten
selbst wahrzunehmen. Angeboten werden nun vier auf die konkreten
Bedürfnisse zugeschnittenen Modelle der Vertretung - die gerichtliche
Erwachsenenvertretung durch einen Sachwalter, die gesetzliche
Erwachsenenvertretung durch Angehörige, die gewählte
Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht. Leitgedanke der
Reform ist es dabei, die Selbstbestimmung, soweit wie möglich
aufrechtzuhalten.

Paradigmenwechsel nach dem Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen

Das Gesetz trage dem Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen
Rechnung und stelle Autonomie, Selbstbestimmung und
Entscheidungshilfe in den Mittelpunkt, unterstrich Gregor Hammerl
(V/St). Ausdruck des neuen Zugangs ist es nach Meinung des ÖVP-
Bundesrates vor allem auch, dass nun vier auf die individuellen
Bedürfnisse abgestimmte Vertretungsarten zur Wahl stehen und keines
dieser Modelle automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit führt.
Ein Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung und hin zur
Ermächtigung sei hier gelungen, pflichtete ihm Martin Weber (S/St)
bei, der zudem die regelmäßige Kontrolle der Notwendigkeit der
Sachwalterschaft sowie die Ausdehnung des Gesetzes auf Heime zur
Pflege von Kindern und Jugendlichen begrüßte. Ähnlich positiv äußerte
sich auch Martin Raml (F/O), wenngleich der FPÖ-Bundesrat noch offene
Fragen hinsichtlich der Kosten ortete und vor bürokratischem Aufwand
im Zusammenhang mit den regelmäßigen Kontrollen warnte. Ewa Dziedzic
(G/W) verknüpfte ihre Zustimmung ebenfalls mit der Mahnung an das
Ministerium, nun für die nötige Finanzierung zu sorgen, damit das
Gesetz auch tragfähig werden könne.

Brandstetter: Finanzierung auf absehbare Zeit gesichert

Das Gesetz reagiere auf Fehlentwicklungen der letzten Jahre und
stelle den Menschen in den Mittelpunkt, bestätigte Justizminister
Wolfgang Brandstetter. Die Finanzierung sei auf absehbare Zeit
gesichert, der Mehraufwand könne aus den Rücklagen des Ressorts
bedeckt werden. Es liege darüber hinaus am Parlament, gegebenenfalls
die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung zu stellen.
(Fortsetzung Bundesrat) hof

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