• 04.04.2017, 10:54:55
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  • OTS0074

Aussetzverbot von Federwild ab April gültig: Fasanerien und Ententeiche bei Mensdorff leer

Am 6. April wird das Aussetzverbot von gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten vom Bundesrat beschlossen und in Kraft treten – OGH bestätigt unbedingte Haftstrafe Mensdorff

Utl.: Am 6. April wird das Aussetzverbot von gezüchteten Fasanen,
Rebhühnern und Enten vom Bundesrat beschlossen und in Kraft
treten – OGH bestätigt unbedingte Haftstrafe Mensdorff =

Wien (OTS) - Alfons Mensdorff-Pouilly war die Drehscheibe der
Zuchttierjagd im Burgenland und Sprecher der GatterjägerInnen für
ganz Österreich. Jahrzehntelang wurde seine Praxis des Aussetzens von
gezüchteten Fasanen, Rebhühnern und Enten aus Massentierhaltungen in
Ungarn geduldet. Der VGT hat insbesondere in der Saison 2015/16 fast
wöchentlich Anzeigen erstattet und die Öffentlichkeit informiert. Die
Bezirkshauptmannschaft reagierte mit einer Anzeigenlawine gegen den
VGT, Mensdorff-Pouilly mit zahlreichen Zivilklagen und die Polizei
mit Straßensperren und Betretungsverboten. Doch der anhaltende
Widerstand des VGT hat sich ausgezahlt und die Politik im Sinne der
Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung entschieden. Die Gatterjagd wird
im Burgenland am 1. Mai 2017 dramatisch eingeschränkt und ab 1.
Februar 2023 verboten. Das Verbot des Aussetzens gezüchteten
Federwilds kommt am 6. April vor den Bundesrat und wird danach ohne
Übergangsfrist in Kraft treten. Diese Art der Feudaljagd wird bei
Mensdorff-Pouilly also für immer vorbei sein.

Aktuelles Fotomaterial vom letzten Wochenende, das dem VGT übergeben
wurde, zeigt sämtliche Volieren für Fasane und Rebhühner bei
Mensdorff-Pouilly, sowie alle künstlichen Ententeiche, völlig leer.
Ebenso befindet sich in den Feldern, die von den Jagdgesellschaften
dort immer bejagt wurden, kein einziges Tier dieser Arten und auch
keine Futterstelle. VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Mit dem neuen
Jagdgesetz im Burgenland und der Bestimmung im Bundestierschutzgesetz
dürfte es zumindest im österreichischen Teil des Jagdreviers von
Mensdorff-Pouilly nie mehr eine Jagd dieser Art geben. Dass jetzt
alles leer ist, zeigt, dass jeder Fasan, jedes Rebhuhn und jede Ente,
die sich dort im Herbst befinden sollten, ausgesetzt worden sein
müssen. Wir werden vor Ort sein und im Notfall Anzeige erstatten.“

Und weiter: „Herr Mensdorff-Pouilly hat mich noch rasch zweifach
zivilrechtlich wegen Besitzstörung geklagt, bevor ihn der Oberste
Gerichtshof nun endgültig rechtskräftig wegen der Blaulicht-Causa
verurteilt hat. Ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3
Jahren. Aber ich bin mir sicher, dass es ihm gelingen wird, letztlich
mit Fußfessel in seinem feudalen Schloss zu bleiben. Den Jagdschein
müsste Mensdorff, bei dem ja sogar regelmäßig Jagdprüfungen
abgenommen wurden und hinter den sich die Bezirksjägerschaft erst
letzten Herbst bedingungslos gestellt hat, durch eine 3 jährige
Gefängnisstrafe verlieren, aber auch da wird es sicher irgendwie eine
Ausnahme geben. Dass aber die Jagd auf Zuchttiere in seinen
österreichischen Revieren zu Ende ist, dafür verbürge ich mich.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

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