Am 21.1.2015 wurde das neue Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen und die Eizell- und Samenspende bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) erlaubt.
Utl.: Am 21.1.2015 wurde das neue Fortpflanzungsmedizingesetz
beschlossen und die Eizell- und Samenspende bei der
In-vitro-Fertilisation (IVF) erlaubt. =
Wien (OTS) - Die Plattform „kinderbekommen.at“ hatte von Anfang an
die Einführung eines zentralen SpenderInnen-Registers verlangt.
Dieses wird nun auch vom Justizministerium und Gesundheitsministerium
befürwortet.
Die Einführung eines zentralen Keimzellspendenregisters und eine
verbesserte Qualitätskontrolle in der Reproduktionsmedizin sind
zentrale Forderungen von „kinderbekommen.at“. Beide Forderungen
wurden vom Gesundheits- und Justizministerium geprüft, die Ergebnisse
wurden kürzlich dem Nationalrat übermittelt. Die Plattform sieht sich
bestätigt: „Die Stellungnahme der beiden Ministerien zeigt eine
gesteigerte Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen der Kinder aus
Keimzellenspenden“, erklärt Gertraude Steindl, Präsidentin von aktion
leben.
Einführung von Eizell- und Samenspendenregister positiv
„Aus der Adoptionsforschung wissen wir, wie wichtig es für Kinder
ist, dass sie ihre genetischen Eltern kennenlernen können. Dasselbe
gilt für Kinder, die durch Samen- und Eizellspende gezeugt wurden“,
betont Gertraude Steindl.
„Gesundheitsministerin und Justizminister beziehen sich in ihrer
Stellungnahme auf die Menschenrechtskonvention und die UN-Konvention
über die Rechte des Kindes: In beiden wird das Recht der Kenntnis der
Abstammung festgehalten. Indirekt wurde damit den Wünschen mancher
FortpflanzungsmedizinerInnen, auch in Österreich eine anonyme
Eizellspende oder Samenspende zuzulassen und damit zu mehr Spenden zu
kommen, nochmals eine Absage erteilt. Dies ist eine klare
Positionierung zu Gunsten der Interessen der betroffenen Kinder“,
führt Steindl weiter aus.
Statistik bruchstückhaft
Die Präsidentin der Katholischen Aktion, Gerda Schaffelhofer,
erinnert daran, dass die zweite große Forderung, die Verbesserung der
Qualitätssicherung reproduktionsmedizinischer Maßnahmen, nach wie vor
offen bleibt. „Es gibt noch immer keine Forschung in Österreich, die
sich mit diesem Thema beschäftigt. Und auch die Statistik kann nur
als bruchstückhaft bezeichnet werden. Es ist positiv, dass es mit dem
2015 reformierten Fortpflanzungsmedizingesetz erstmals eine Statistik
über alle IVF-Versuche geben wird, auch wenn sie derzeit noch nicht
veröffentlicht vorliegt. Wir wissen aber schon jetzt, dass diese
Statistik nur einen groben Überblick über die durchgeführten
IVF-Versuche bringen wird.“
Im vorliegenden Fall – also bei den Samen- und Eizellspenden – gebe
die Statistik zum Beispiel nur die Anzahl der Samen- und
Eizellspenden wieder, ohne sie mit der dadurch erzielten Geburtenrate
zu verknüpfen, kritisiert die KAÖ-Präsidentin.
Helmut Kukacka, Präsident der Aktion Katholischer Verbände, ergänzt:
„Wir sehen die Schwachpunkte der Statistik jetzt schon klar und
deutlich. Wir plädieren deshalb dafür, die Evaluation der Statistik
im Sinn einer bessere Qualitätskontrolle rasch anzugehen.“
Beratung von Kinderwunschpaaren muss verbessert werden
Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes, verwies
einmal mehr auf die mangelhafte Beratungssituation. Positiv hebt er
hervor, dass Gesundheitsministerin und Justizminister bewusst sei,
wie bedeutsam eine frühzeitige Aufklärung der Spenderkinder sei.
Schwächen gebe es aber in der Durchführung: „Viele Eltern dürften
ihre Kinder gar nicht darüber informieren, dass sie mit einer
Samenspende oder mit einer Eizellspende gezeugt wurden. Die
Elternberatung vor Inanspruchnahme einer Keimzellspende muss daher
deutlich intensiviert werden“, stellt Trendl klar.
Vorgeschichte: Fortpflanzungsmedizingesetz und
Entschließungsantrag
Mit der Beschlussfassung des
Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes am 21.1.2015 wurde mit
den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und Neos auch ein
Entschließungsantrag angenommen, nach dem innerhalb von zwei Jahren
zwei Nachbesserungen zum Fortpflanzungsmedizingesetz geprüft werden
sollen: Erstens sollte die Schaffung eines zentralen Eizellen- und
Samenregisters geprüft werden. Zweitens sollte geprüft werden, ob
weitere Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der
medizinisch unterstützten Fortpflanzung erhoben werden sollen. Mit
30.3.2017 liegt eine Information von Gesundheits- und
Justizministerium dazu vor, die eine Einführung eines zentralen
Melderegisters befürworten und erste Erhebungen dazu ausführen.
Plattform kinderbekommen.at
Die Plattform „kinderbekommen.at“ steht für unabhängige Information
über die Praxis der Fortpflanzungsmedizin sowie die Berücksichtigung
der Interessen aller, die an reproduktionsmedizinischen Maßnahmen
beteiligt sind, insbesondere die Interessen der Kinder. Der Plattform
gehören die Katholische Aktion (KAÖ), die Arbeitsgemeinschaft
Katholischer Verbände (AKV), der Katholische Familienverband (KFÖ)
und die unabhängige Aktion Leben an.
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