• 01.04.2017, 08:00:01
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  • OTS0002

„profil“: Blaulichtfunk-Urteil gegen Mensdorff rechtskräftig

OGH wies Nichtigkeitsbeschwerden zurück

Utl.: OGH wies Nichtigkeitsbeschwerden zurück =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, sind die Ende 2015 gegen den
Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly und den früheren Telekom-Manager
Rudolf Fischer ergangenen Untreue-Schuldsprüche im sogenannten
Blaulichtfunk-Prozess nunmehr rechtskräftig. Der Oberste Gerichtshof
wies die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten am 15. Februar
zurück, der Beschluss ist seit wenigen Tagen online.

In dem Verfahren vor dem Wiener Straflandesgericht war es um 1,1
Millionen Euro gegangen, welche die Telekom Austria Mensdorff
2008/2009 im Wege von Scheinrechnungen überwiesen hatte – ohne
adäquate Gegenleistungen. Beide hatten das erstinstanzliche Urteil
wegen behaupteter Verfahrensmängel und der Verletzung von
Verteidigerrechten angefochten. Über die Berufungen gegen die Höhe
der Strafen (Fischer: ein Jahr Haft, Mensdorff: drei Jahre Haft und
Schadenswiedergutmachung) muss nun das Oberlandesgericht Wien
entscheiden.

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