- 31.03.2017, 13:47:26
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Tierschutzombudsfrau Persy: Gemischte Bilanz zur Tierschutzgesetz-Novelle
Wien (OTS/RK) - Die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy zieht
bezüglich der gestern im Nationalrat diskutierten Novelle eine
gemischte Bilanz: „Während es gelungen ist, die Bedingungen für Hunde
in Privathaltung zu verbessern, wurde bei den Bauernhofkatzen die
Kastrationspflicht ausgehöhlt. Hier – wie auch bei den Bestimmungen
betreffend Ferkelkastration und Anbindehaltung von Rindern - haben
sich die Vertreter der Landwirtschaftslobby auf Kosten des
Tierschutzes durchgesetzt.“ Auch bezüglich Tierhandel fällt die
Bilanz gemischt aus: Der Handel im Internet wurde erfreulicherweise
im Sinne der Tiere novelliert, während das aus Tierschutzsicht laut
geforderte Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen im Zoofachhandel
nicht umgesetzt wurde.
Fortschritt in eigener Sache: Stärkung der Position der
Tierschutzombudspersonen
Die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes bringt auch Neuerungen
bei den Tierschutzombudspersonen. Die weisungsfreien Organe haben
künftig die Möglichkeit, Tierschutzfälle auch an den
Verwaltungsgerichtshof heranzutragen. Weiters wird ihnen generell das
Recht eingeräumt, gegen Bescheide nach dem Tierschutzgesetz
Rechtsmittel zu erheben. Im Bereich des gerichtlichen Strafrechts,
das Fälle besonders schwerer Tierquälerei umfasst, bekommen die
Ombudspersonen durch die Novelle erstmals weitreichende
Informationsrechte.
Tierschutzombudsfrau Eva Persy dazu: "Die Erweiterung der
rechtlichen Befugnisse der Tierschutzombudspersonen ist ein Zeichen
für die Wichtigkeit unserer Arbeit und stärkt die Position der
Ombudspersonen sowohl in Tierschutzverfahren als auch in den
gesetzlich vorgesehenen Gremien." Speziell durch die Möglichkeit,
Tierschutzfälle vom Verwaltungsgerichtshof überprüfen lassen zu
können, erhofft sich Persy auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes
für die Tiere.
Unter dem Motto „Wir geben Tieren Recht!“ setzt sich die
Tierschutzombudsstelle nicht nur für verbesserte Haltungsbedingungen
der Tiere ein. Mit ihrer neu entwickelten "Tier&Recht-Datenbank"
forciert sie auch den Wissenstransfer zu richterlichen Entscheidungen
im Tierschutz. Die unter
www.tieranwalt.at/de/Tier_Recht/Rechtsfaelle.htm frei verfügbare
Datenbank dient vorrangig ExpertInnen, soll aber auch TierhalterInnen
für die immer komplexer werdenden rechtlichen Rahmenbedingungen
sensibilisieren - und somit letztlich wieder den Tieren zu Gute
kommen.
Die Tierschutzombudsstelle vertritt die Interessen des
Tierschutzes als weisungsungebundene und unabhängige Einrichtung des
Landes Wien. Als Kompetenzstelle für rechtliche Tierschutzbelange,
die sich durch ihre Einbindung in alle einschlägigen
Verwaltungs(straf)verfahren tagtäglich mit der Anwendung der
Tierschutznormen in der Praxis auseinandersetzt.
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