• 31.03.2017, 09:27:40
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  • OTS0021

Baubewilligung für Umfahrung Königstetten erfolgreich abgeschlossen

Baubescheid der BH Tulln nach § 12 des NÖ Straßengesetzes erlassen

Utl.: Baubescheid der BH Tulln nach § 12 des NÖ Straßengesetzes
erlassen =

St. Pölten (OTS/NLK) - Die Ortsdurchfahrt von Königstetten ist
täglich mit rund 8.500 Fahrzeugen belastet. Aus diesem Grund hat der
NÖ Straßendienst auf Wunsch der Gemeinde Königstetten ein
Umfahrungsprojekt geplant. Nunmehr ist der Baubescheid der BH Tulln
nach § 12 des NÖ Straßengesetzes erlassen.

Die Landesstraßenumfahrung von Königstetten umfährt das Ortsgebiet in
Norden. Die Umfahrungstraße beginnt im Westen an der L 120 Tullner
Straße bei km 5,1 in Form eines Linksbogens und verläuft südlich des
verrohrten Feldgrabens in Richtung Nordosten. Die Trasse quert die
Landesstraße L 2134 und in weiterer Folge die Landesstraße L 2133.
Diese beiden Kreuzungen werden als Kreisverkehr ausgebildet. Ab der L
2133 verläuft die Trasse weiter Richtung Osten und quert mit einem
Rechtsbogen den Hauptgraben. Anschließend verläuft die Trasse
geradlinig parallel zu einem bestehenden Wirtschaftsweg nach Süden.
Die Trasse mündet mittels eines Kreisverkehres wieder in den Bestand
L 118 bei km 18,4 ein.

Der Abstand zum Ortsgebiet wurde generell so gewählt, dass die
Einflüsse aus Lärm und Luftschadstoffen im Bereich der zulässigen
Grenzwerte zu liegen kommen. Das Ortsgebiet von Königstetten wird um
bis zu 70 Prozent vom Verkehr entlastet werden.

Die Trasse weist eine Länge von rund 3,55 Kilometern auf und wird je
einen Fahrstreifen pro Richtung aufweisen. Die Kosten werden auf rund
7 Millionen Euro geschätzt.

Die Zielsetzung besteht in der Entlastung der bestehenden
Ortsdurchfahrt von Königstetten von Verkehr und Schadstoffemissionen
(Lärm, Luft), in der Erhöhung der Verkehrssicherheit, in der Stärkung
der Region Tullnerfeld durch eine leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur und in der Verbesserung der Verkehrsbeziehung
für den Wirtschafts- und Arbeitspendlerverkehr.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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